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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1.220.791 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich"

dip / drucksache 28.03.2025 · WP 21 · 140/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1.220.791 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich" [Bundesrat Drucksache 140/25 28.03.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1.220.791 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ Bundesministerium Berlin, 28. März 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. mit § 21 HG 2024 i. V. mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 1.220.791 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 520.748 T Euro 2027: bis zu 281.538 T Euro 2028: bis zu 102.230 T Euro 2029: bis zu 161.480 T Euro 2030: bis zu 87.580 T Euro 2031: bis zu 61.275 T Euro 2032: bis zu 5.940 T Euro Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel noch bis Anfang April 2025. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt BMWK die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW mit dem üblichen Vorlauf die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEG würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren war somit aus zwingenden Gründen geboten. Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels eines bereits konstituierten Ausschusses – ausnahmsweise verzichtet. Der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom 18. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7520) über die beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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