Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/94
21. Wahlperiode 02.05.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 – Globaler
Wandel und Klimaforschung – in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/011
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 40 – Globaler
Wandel und Klimaforschung – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis
zu einer Höhe von insgesamt 19,02 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im:
Haushaltsjahr 2026 bis zu 8,58 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 8,04 Mio. Euro und
Haushaltsjahr 2028 bis zu 2,4 Mio, Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie
Förderung von Anschlussprojekten auch mit internationalen Verpflichtungen im Bereich
Forschung zu Klima und globalem Wandel sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Eine
zeitnahe Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist insbesondere erforderlich, um den
bestehenden internationalen Verpflichtungen nachkommen zu können. Ein Ausbleiben
der Finanzierung wäre international mit einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden
und die Wahrnehmung der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher
Kooperationspartner würde erheblichen Reputationsschaden erleiden. Zusätzliche Co-
Förderungen/Finanzierungen von internationalen und deutschen Partnern würden entfallen.
Verzögerte Projektbewilligungen oder gar ein Verzicht würden die
Gesamtprojekterfolge weitgehend entwerten, da das Ziel die bisher gewonnenen Erkenntnisse auch
praktisch umsetzen zu können, nicht erreichbar wäre. Auch wäre eine Abwanderung
des hochqualifizierten wissenschaftlichen Personals zu erwarten, wodurch
Wissensträger und Know-how in den Projekten aber damit ggf. auch für den Standort
Deutschland verloren gingen. Ein darauffolgendes Ausscheiden von Projektpartnern wäre zu
erwarten. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden sind die Bewilligungen
spätestens im April 2025 erforderlich.
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ISSN 0722-8333]
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