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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro

dip / drucksache 02.05.2025 · WP 21 · 21/94 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/94 21. Wahlperiode 02.05.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 – Globaler Wandel und Klimaforschung – in Höhe von bis zu 19,02 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2025 II D 3 – BF 0111/00033/006/011 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 40 – Globaler Wandel und Klimaforschung – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zu einer Höhe von insgesamt 19,02 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im: Haushaltsjahr 2026 bis zu 8,58 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 8,04 Mio. Euro und Haushaltsjahr 2028 bis zu 2,4 Mio, Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie Förderung von Anschlussprojekten auch mit internationalen Verpflichtungen im Bereich Forschung zu Klima und globalem Wandel sicherzustellen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Eine zeitnahe Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist insbesondere erforderlich, um den bestehenden internationalen Verpflichtungen nachkommen zu können. Ein Ausbleiben der Finanzierung wäre international mit einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden und die Wahrnehmung der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Kooperationspartner würde erheblichen Reputationsschaden erleiden. Zusätzliche Co- Förderungen/Finanzierungen von internationalen und deutschen Partnern würden entfallen. Verzögerte Projektbewilligungen oder gar ein Verzicht würden die Gesamtprojekterfolge weitgehend entwerten, da das Ziel die bisher gewonnenen Erkenntnisse auch praktisch umsetzen zu können, nicht erreichbar wäre. Auch wäre eine Abwanderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Personals zu erwarten, wodurch Wissensträger und Know-how in den Projekten aber damit ggf. auch für den Standort Deutschland verloren gingen. Ein darauffolgendes Ausscheiden von Projektpartnern wäre zu erwarten. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden sind die Bewilligungen spätestens im April 2025 erforderlich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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