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Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen"

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · zu105/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 105/26 (Beschluss) 21.09.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen" Bundesministerium Berlin, 21. September 2026 der Justiz und Verbraucherschutz Parlamentarische Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, zu der vom Bundesrat am 27. März 2026 gefassten Entschließung „Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ (Bundesrats-Drucksache 105/26 (Beschluss)) nehme ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt Anlass zu Sorge bereitet und für den Schutz von Opfern auch Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren erforderlich sind. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 22. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz veröffentlicht. Die dort vorgesehenen Änderungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zielen insbesondere auf eine Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren. Der Referentenentwurf sieht Regelungen zu allen Punkten vor, für deren Aufnahme in das Gesetz sich der Bundesrat in der Entschließung vom 27. März 2026 ausgesprochen hat. Derzeit werden die Stellungnahmen der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf ausgewertet und auf dieser Grundlage ein Regierungsentwurf erarbeitet, der dem Kabinett im Herbst zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Mit vorzüglicher Hochachtung Anette Kramme

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