Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen"
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Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 105/26 (Beschluss)
21.09.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt -
Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen"
Bundesministerium Berlin, 21. September 2026
der Justiz und
Verbraucherschutz
Parlamentarische Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zu der vom Bundesrat am 27. März 2026 gefassten Entschließung „Ganzheitliches
Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht
schließen“ (Bundesrats-Drucksache 105/26 (Beschluss)) nehme ich für die
Bundesregierung wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Zunahme von
Fällen häuslicher Gewalt Anlass zu Sorge bereitet und für den Schutz von Opfern auch
Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren erforderlich sind.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 22. Mai 2026 den
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern
häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung
der Verfahrenseffizienz veröffentlicht. Die dort vorgesehenen Änderungen des
Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit zielen insbesondere auf eine Verbesserung des Schutzes von Opfern
häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren. Der Referentenentwurf sieht
Regelungen zu allen Punkten vor, für deren Aufnahme in das Gesetz sich der
Bundesrat in der Entschließung vom 27. März 2026 ausgesprochen hat.
Derzeit werden die Stellungnahmen der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf
ausgewertet und auf dieser Grundlage ein Regierungsentwurf erarbeitet, der dem
Kabinett im Herbst zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Anette Kramme
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