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Drohnenabwehr für Deutschland - Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7243 · Antrag · Original ↗

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Drohnenabwehr für Deutschland - Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030 Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Jörg Zirwes, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Mirco Hanker, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD Drohnenabwehr für Deutschland – Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bedrohung durch unbemannte Fluggeräte hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Das BKA registrierte bis Mitte Dezember 2025 über 1000 verdächtige Drohnenflüge bundesweit.1 Allein in NRW gab es von Januar 2024 bis 2025 einen Anstieg von 232 auf 351 Fällen.2 Besonders betroffen sind Flughäfen (144 Vorfälle bis August 2025) und kritische Infrastruktur.3 Internationale Konflikte zeigen, dass Drohnen und Drohnenschwärme inzwischen fester Bestandteil moderner Kriegsführung und hybrider Angriffsformen sind. Lektionen aus Israel und USA unterstreichen die Notwendigkeit robuster Schwarmabwehr. Die Fähigkeit zur Abwehr von Drohnen sowie zum Operieren unter Drohnenbedrohung sind zwingende Schlüsselfähigkeiten für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Bereits heute werden militärische Aktivitäten, Anlagen und verteidigungswichtige Infrastruktur auch innerhalb Deutschlands und in unseren Nachbarstaaten regelmäßig von Drohnen überflogen und wohl zielgerichtet ausgespäht.4 Gleichzeitig häufen sich sicherheitsrelevante Vorfälle im zivilen Bereich, etwa im Umfeld von kritischer Infra- 1 Vgl. BKA zählt mehr als tausend verdächtige Drohnenflüge in Deutschland | tagesschau.de Stand: 15.04.2026 2 Vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bilanz-drohnen-ueber-nrw-100.html, Stand 15.04.2026 3 Vgl. https://antenne.nrw/nrw/144-drohnen-vorfaelle-an-deutschen-flughaefen-nrw-alarmiert/ Stand 15.04.2026 4 Vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/spionage-drohnen-bundeswehr-ruestet-bei-abwehr-auf,Usv0MmS Stand: 16.04.2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7243 21. Wahlperiode 22.07.2026 struktur, Flughäfen, polizeilichen Einsätzen und Großveranstaltungen. Zusätzlich ergaben sich 321 Sabotageverdachtsfälle im Jahr 2025, oft mit Drohnen verknüpft.5 Deutschland verfügt trotz jahrelanger Forschungsförderung im Bereich der Drohnenabwehr (z. B. Projekte AMBOS, Counter-AUS-Projekte, IDAS-PRO) weiterhin nicht über flächendeckend einsatzfähige Systeme, da es vor allem Probleme hinsichtlich der Zuständigkeit gibt.6 Trotz des neuen Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) seit Dezember 2025 und erweiterter Bundeswehr-Kompetenzen fehlen flächendeckende Systeme, Schulungen und Cyber-Integration (z. B. Hacking/C2-Störung).7Zahlreiche Behörden beklagen des Weiteren fehlende Ausstattung und unzureichende entwickelte Rechtsgrundlagen.8 Europäische Vorhaben wie die „Europäische Drohnen- Verteidigungsinitiative“ (EDDI) 9 zielen zwar in die richtige Richtung, haben bisher aber noch keine konkreten Ergebnisse hervorgebracht. Sie entheben Deutschland zudem nicht der Verpflichtung im Sinne nationaler Souveränität eigene Initiativen zur Entwicklung und Implementierung einer wirksamen und zeitgemäßen Drohnenabwehr zu ergreifen. Die Forschungsergebnisse der Projektverbünde werden nicht ausreichend in die Praxis überführt, und die technische Souveränität Deutschlands nimmt ab. Das Ziel dieses Antrags ist eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive, um Deutschland im Bereich modernster Drohnenabwehrtechnologien handlungsfähig zu machen und die Sicherheit der Bürger, der Infrastruktur und staatlicher Einrichtungen zu gewährleisten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unverzüglich ein umfassendes Programm mit klaren Zuständigkeiten zur Drohnenabwehr vorzulegen, das die nationale Einsatz- und Entscheidungsfähigkeit in allen Lagen sicherstellt und nicht durch zusätzliche europäische Koordinierungsebenen verzögert wird. Dieses hat die Einrichtung eines spezialisierten Drohnenabwehr-Testzentrums am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit den folgenden Aufgaben jeweils in Abstimmung mit bereits bestehenden Strukturen zu umfassen: a. Erprobung von Sensorik (Radar, Funkpeiler, Remote-ID, optische Systeme, KI-Fusion), b. Test von Effektoren (Jammer, GNSS-Störsysteme, HPEM-Impulse, Abfangdrohnen etc.), c. Entwicklung von Standards und Einsatzprotokollen und Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei Zulassungsfragen, d. Beschleunigte Zuteilung aus dem Sondervermögen für Schlüsseltechnologien und priorisierte Forschungsförderung in den Bereichen KI-gestützte Lagebilder, autonome Abfangdrohnen, 5 Vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bka-sabotage-verdacht-100.html Stand 15.04.2026 6 Vgl. www.deutschlandfunk.de/drohnenabwehr-kritis-deutschland-sicherheit-hybride-bedrohung-100.html Stand: 07.01.2025; https://idw-online.de/de/news856204 Stand 16.04.2026 7 Vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/12/drohnenabwehrzentrum.html Stand 16.04.2026 8 Diskutiert wurde es unter anderem hier: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohnenabwehr-rechtslage- 100.html www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundeswehr-drohnen-verteidigung-aenderung-grundgesetz Stand: 07.01.2026 9 Vgl. www.eyes-on-europe.eu/the-european-drone-defence-initiative-building-a-360-shield-against- hybridthreats/ Stand 16.04.2026 e. Einsatz von Störtechnik gegen Kommunikations- und Navigationssignale, Sensorfusion zur robusten Zielerkennung in urbaner Umgebung und Schwarmabwehr (Netzwerkeffekte, KI-Entscheidungsunterstützung) sowie Cyber-Maßnahmen (Hacking, C2-Unterbrechung), f. Erprobung und rasche Überführung in den Realbetrieb, g. begleitende Realtests in Zusammenarbeit mit Bundespolizei, Landespolizeien, Bundeswehr, Katastrophenschutz und Betreibern kritischer Infrastruktur inkl. regelmäßiger Übungen und Personalschulungen, h. Aufbau von mindestens fünf regionalen Einsatzclustern für Drohnenabwehrsysteme bis 2028, die als primäre operative Struktur innerhalb Deutschlands mit klar zugewiesener Führungsverantwortung ausgestaltet sind, i. Erstellung eines Stufenplans zur Ausstattung sicherheitsrelevanter Standorte mit zertifizierten Drohnenabwehrsystemen mit Priorität für Flughäfen, Energieanlagen, Fernmeldestandorte, Regierungseinrichtungen und Großveranstaltungen mit Meilensteinen: 50 % bis 2028, 100 % bis 2030, j. Vorlage eines jährlichen Berichts über Fortschritt und Einsatzbereitschaft des Zentrums inkl. Erfolgsmetriken (z. B. Reaktionszeit, Abdeckungsgrad); 2. binnen Jahresfrist einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für den Bereich der Drohnenabwehr Einsatzbefugnisse regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und schnelle Reaktionsentscheidungen ohne Kompetenzüberschneidungen ermöglicht; 3. die bestehenden europäischen Initiativen zur Drohnenabwehr konstruktiv zu begleiten, im Hinblick auf die nationale Souveränität und Verteidigungsbereitschaft Deutschlands zu ergänzen und auf eine wirkungsvolle Verzahnung der europäischen und der nationalen Ebene hinzuarbeiten; 4. sich für die kontinuierliche Reduktion der Abhängigkeit von nicht-europäischen Herstellern von Drohnentechnik und Drohnenabwehrtechnik durch Förderung heimischer Unternehmen einzusetzen; 5. ein souveränes Kompetenzzentrum als nationale Spiegelstelle eines europäischen Kompetenzkorridors aufzubauen, flankiert durch die Einrichtung einer nationalen Spiegelstelle, die deutsche Interessen, technologische Schwerpunkte und operative Anforderungen bündelt, in europäische Strukturen einbringt und die nationale Handlungsfähigkeit sicherstellt; 6. unverzüglich vorzulegen, wie das Programm aus dem Sondervermögen finanziert wird, inklusive Budgetaufteilung in Höhe von 40 % für Forschung, 40 % für Ausstattung und 20% für Schulungsmaßnahmen. Berlin, den 9. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Das Bundeskriminalamt verzeichnet seit Jahren eine steigende Zahl nicht-registrierter Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur in Deutschland. Bereits im Zeitraum zwischen dem 27. Februar und dem 7. März 2025 wurden nahezu täglich Drohnen in sensiblen Bereichen gesichtet.10 Diese Entwicklung ist nicht als Einzelphänomen, sondern als Ausdruck einer strukturellen sicherheitspolitischen Veränderung zu bewerten. Es besteht ein erheblicher Bedarf an einer kohärenten technischen, organisatorischen und rechtlichen Abwehrstrategie. Diese nationale Lageeinschätzung wird durch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene ausdrücklich bestätigt und weiter verschärft. Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 einen umfassenden Aktionsplan zur Abwehr von Drohnenbedrohungen vorgelegt. Darin wird die Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge als zunehmendes Sicherheitsrisiko für die Europäische Union insgesamt bewertet und ausdrücklich in den Kontext hybrider Bedrohungen und moderner Konfliktformen gestellt.11 Parallel dazu hat das Europäische Parlament mit seiner Entschließung vom 22. Januar 2026 zu Drohnen und neuen Systemen der Kriegsführung die Notwendigkeit einer Anpassung der Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen hervorgehoben.12 Die Europäische Union verfolgt dabei einen Ansatz, der über reine Gefahrenabwehr hinausgeht. Geplant ist der Aufbau eines europaweit koordinierten Systems zur Drohnenabwehr sowie die Etablierung sogenannter Kompetenzkorridore, in denen Forschung, Entwicklung, Standardisierung und Beschaffung zwischen den Mitgliedstaaten arbeitsteilig organisiert werden.13 Diese Entwicklung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil einer umfassenden Neuordnung der europäischen Sicherheitsarchitektur. Dies wurde auch im Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 18. März 2026 deutlich. Gegenstand war unter anderem der Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat über eine neue Architektur der Europäischen Union zur Reaktion auf Bedrohungen im Weltraum sowie zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/698 (Ratsdokument 5989/26).14 Die aktuellen Vorschläge auf europäischer Ebene markieren dabei einen grundlegenden Wandel: Während frühere Ansätze auf internationale Normsetzung, Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen setzten, zielen neue Konzepte zunehmend auf operative Koordinierung, Lagebilder und Reaktionsmechanismen ab. Damit werden Kompetenzen berührt, die den Kern staatlicher Sicherheitsverantwortung betreffen. Gerade in hochdynamischen Bedrohungslagen, etwa bei Störungen satellitengestützter Navigation, sind klare Zuständigkeiten und unmittelbare Handlungsfähigkeit entscheidend. Zusätzliche Koordinierungsebenen können hier zu Verzögerungen führen und damit die Sicherheit faktisch schwächen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, nationale Entscheidungs- und Einsatzstrukturen zu stärken und europäische Zusammenarbeit so auszugestalten, dass sie bestehende Fähigkeiten ergänzt, nicht überlagert. Diese Initiative zeigt, dass sicherheitsrelevante Technologien – von satellitengestützter Kommunikation über Navigation bis hin zu unbemannten Systemen – zunehmend in integrierten europäischen Strukturen gedacht und organisiert werden. Drohnenabwehr ist damit nicht mehr nur ein isoliertes nationales Thema, sondern Teil einer vernetzten, technologiegetriebenen Sicherheitsarchitektur, die Luft-, Cyber- und Weltraumdimension miteinander verbindet. Gerade vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit einer nationalen Spiegelstelle für europäische Kompetenzkorridore evident. 10 Vgl. www.spiegel.de/panorama/spionage-drohnenfluege-ueber-kritischer-infrastruktur-und-militaeranlagen-auf-rekordniveau-a-81b673d4- 9d9f-43db-8ec6-d6969781c36c Stand: 08.01.2026 11 Vgl. https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-legt-aktionsplan-zur-abwehr-von-drohnenbedrohungen-vor-2026-02- 11_de,Stand: 20.03.2026 12 Vgl. https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-europ%C3%A4ischen-parlaments-vom-22-januar-2026-zu-drohnen/331959, Stand 20.3.2026 Vgl. Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat vom 19. Januar 2026 für einen Beschluss des Rates über die Architektur der EU für die Reaktion auf Bedrohungen im Weltraum und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/698; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokument?id=477873 Stand 20.3.2026 13 Vgl. www.dbwv.de/ticker/eu-drohnenabwehr-soll-bis-ende-2026-starten Stand 20.3.2026 14 Vgl.; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokument?id=477873 Stand 20.3.2026 Die auf europäischer Ebene entstehenden Strukturen führen dazu, dass technische Standards, Schnittstellen, Zertifizierungsverfahren und Beschaffungslogiken zunehmend zentral koordiniert werden. Ohne eine nationale Spiegelstelle besteht die konkrete Gefahr, dass Deutschland diese Entwicklungen lediglich nachvollzieht, anstatt sie aktiv mitzugestalten. Damit würde nicht nur Einfluss auf technische und regulatorische Standards verloren gehen, sondern auch die Fähigkeit, nationale Sicherheitsinteressen wirksam einzubringen. Zugleich erfordert die Teilnahme an europäischen Kompetenzkorridoren eine gebündelte nationale Struktur. Deutschland verfügt über leistungsfähige Akteure in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Sicherheitsforschung, Sensorik und Künstliche Intelligenz. Diese sind jedoch bislang fragmentiert organisiert. Ohne eine zentrale Koordinierungsstelle fehlt eine Instanz, die diese Kompetenzen systematisch zusammenführt, priorisiert und gezielt in europäische Programme einspeist. Hinzu kommt die Frage der technologischen Souveränität. Die von der Europäischen Union angestrebten gemeinsamen Beschaffungs- und Standardisierungsprozesse bergen die Gefahr, dass sich einzelne Anbieter oder Staaten technologisch durchsetzen und nationale Wertschöpfungsketten verdrängt werden. Eine nationale Spiegelstelle ist erforderlich, um eigene technologische Schwerpunkte zu definieren und in europäische Entscheidungsprozesse einzubringen. Darüber hinaus bestehen erhebliche operative Anforderungen. Drohnenabwehr erfordert die unmittelbare Verzahnung von Entwicklung, Erprobung und Einsatz. Europäische Programme können diese operative Integration nur begrenzt leisten, da Einsatzrealitäten insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit national geprägt sind. Eine nationale Spiegelstelle stellt sicher, dass europäische Entwicklungen in einsatzfähige Systeme überführt und an die spezifischen rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen in Deutschland angepasst werden. Auch auf nationaler Ebene hat der Gesetzgeber bereits reagiert. Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes (Bundestagsdrucksachen 21/3252, 21/3506 sowie Beschlussempfehlung 21/4322) wurden erste Schritte zur Stärkung der Abwehrfähigkeiten unternommen.15 Gleichwohl bleibt festzustellen, dass diese Maßnahmen weder eine flächendeckende operative Einsatzfähigkeit noch eine kohärente Gesamtstrategie gewährleisten. Insbesondere bestehen weiterhin Defizite bei Zuständigkeitsklarheit, technischer Ausstattung, Systemintegration sowie bei der Überführung von Forschung in Anwendung. Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive erforderlich, die die vorhandenen technologischen Kompetenzen bündelt, die Umsetzung in einsatzfähige Systeme beschleunigt und gleichzeitig eine klare organisatorische und rechtliche Grundlage schafft. Der Aufbau regionaler Einsatzcluster sowie die Einrichtung einer nationalen Spiegelstelle für europäische Kompetenzkorridore sind dabei zentrale Bausteine, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands in einer sich zunehmend integrierenden europäischen Sicherheitsarchitektur zu sichern. Nur so kann gewährleistet werden, dass Deutschland den Schutz seiner Bürger, seiner kritischen Infrastruktur und seiner staatlichen Einrichtungen unter den Bedingungen moderner Bedrohungslagen effektiv sicherstellt und zugleich seine technologische und sicherheitspolitische Souveränität bewahrt. 15 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-luftsicherheitsgesetz-1140448, Stand 20.3.2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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