Drohnenabwehr für Deutschland - Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030
Text
Drohnenabwehr für Deutschland - Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030
Antrag
der Abgeordneten Nicole Höchst, Jörg Zirwes, Dr. Michael Kaufmann, Adam
Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan
Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt,
René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Alexander Arpaschi,
Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Alexis L. Giersch, Rainer
Groß, Mirco Hanker, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Knuth
Meyer-Soltau, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Bernd
Schattner, Manfred Schiller, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin
und der Fraktion der AfD
Drohnenabwehr für Deutschland – Forschungs- und Ausstattungsoffensive
für die Jahre 2026 bis 2030
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bedrohung durch unbemannte Fluggeräte hat sich in den vergangenen Jahren
erheblich verschärft. Das BKA registrierte bis Mitte Dezember 2025 über 1000
verdächtige Drohnenflüge bundesweit.1 Allein in NRW gab es von Januar 2024 bis 2025 einen
Anstieg von 232 auf 351 Fällen.2 Besonders betroffen sind Flughäfen (144 Vorfälle
bis August 2025) und kritische Infrastruktur.3 Internationale Konflikte zeigen, dass
Drohnen und Drohnenschwärme inzwischen fester Bestandteil moderner
Kriegsführung und hybrider Angriffsformen sind. Lektionen aus Israel und USA unterstreichen
die Notwendigkeit robuster Schwarmabwehr. Die Fähigkeit zur Abwehr von Drohnen
sowie zum Operieren unter Drohnenbedrohung sind zwingende Schlüsselfähigkeiten
für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands.
Bereits heute werden militärische Aktivitäten, Anlagen und verteidigungswichtige
Infrastruktur auch innerhalb Deutschlands und in unseren Nachbarstaaten regelmäßig von
Drohnen überflogen und wohl zielgerichtet ausgespäht.4 Gleichzeitig häufen sich
sicherheitsrelevante Vorfälle im zivilen Bereich, etwa im Umfeld von kritischer Infra-
1 Vgl. BKA zählt mehr als tausend verdächtige Drohnenflüge in Deutschland | tagesschau.de Stand:
15.04.2026
2 Vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bilanz-drohnen-ueber-nrw-100.html, Stand 15.04.2026
3 Vgl. https://antenne.nrw/nrw/144-drohnen-vorfaelle-an-deutschen-flughaefen-nrw-alarmiert/ Stand
15.04.2026
4 Vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/spionage-drohnen-bundeswehr-ruestet-bei-abwehr-auf,Usv0MmS
Stand: 16.04.2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7243
21. Wahlperiode 22.07.2026
struktur, Flughäfen, polizeilichen Einsätzen und Großveranstaltungen. Zusätzlich
ergaben sich 321 Sabotageverdachtsfälle im Jahr 2025, oft mit Drohnen verknüpft.5
Deutschland verfügt trotz jahrelanger Forschungsförderung im Bereich der
Drohnenabwehr (z. B. Projekte AMBOS, Counter-AUS-Projekte, IDAS-PRO) weiterhin nicht
über flächendeckend einsatzfähige Systeme, da es vor allem Probleme hinsichtlich der
Zuständigkeit gibt.6
Trotz des neuen Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) seit Dezember 2025
und erweiterter Bundeswehr-Kompetenzen fehlen flächendeckende Systeme,
Schulungen und Cyber-Integration (z. B. Hacking/C2-Störung).7Zahlreiche Behörden
beklagen des Weiteren fehlende Ausstattung und unzureichende entwickelte
Rechtsgrundlagen.8 Europäische Vorhaben wie die „Europäische Drohnen-
Verteidigungsinitiative“ (EDDI) 9 zielen zwar in die richtige Richtung, haben bisher aber noch keine
konkreten Ergebnisse hervorgebracht. Sie entheben Deutschland zudem nicht der
Verpflichtung im Sinne nationaler Souveränität eigene Initiativen zur Entwicklung und
Implementierung einer wirksamen und zeitgemäßen Drohnenabwehr zu ergreifen. Die
Forschungsergebnisse der Projektverbünde werden nicht ausreichend in die Praxis
überführt, und die technische Souveränität Deutschlands nimmt ab.
Das Ziel dieses Antrags ist eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive, um
Deutschland im Bereich modernster Drohnenabwehrtechnologien handlungsfähig zu
machen und die Sicherheit der Bürger, der Infrastruktur und staatlicher Einrichtungen
zu gewährleisten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. unverzüglich ein umfassendes Programm mit klaren Zuständigkeiten zur
Drohnenabwehr vorzulegen, das die nationale Einsatz- und Entscheidungsfähigkeit in
allen Lagen sicherstellt und nicht durch zusätzliche europäische
Koordinierungsebenen verzögert wird. Dieses hat die Einrichtung eines spezialisierten
Drohnenabwehr-Testzentrums am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit
den folgenden Aufgaben jeweils in Abstimmung mit bereits bestehenden
Strukturen zu umfassen:
a. Erprobung von Sensorik (Radar, Funkpeiler, Remote-ID, optische Systeme,
KI-Fusion),
b. Test von Effektoren (Jammer, GNSS-Störsysteme, HPEM-Impulse,
Abfangdrohnen etc.),
c. Entwicklung von Standards und Einsatzprotokollen und Unterstützung der
Sicherheitsbehörden bei Zulassungsfragen,
d. Beschleunigte Zuteilung aus dem Sondervermögen für
Schlüsseltechnologien und priorisierte Forschungsförderung in den Bereichen KI-gestützte
Lagebilder, autonome Abfangdrohnen,
5 Vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bka-sabotage-verdacht-100.html Stand 15.04.2026
6 Vgl. www.deutschlandfunk.de/drohnenabwehr-kritis-deutschland-sicherheit-hybride-bedrohung-100.html
Stand: 07.01.2025; https://idw-online.de/de/news856204 Stand 16.04.2026
7 Vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/12/drohnenabwehrzentrum.html Stand
16.04.2026
8 Diskutiert wurde es unter anderem hier: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohnenabwehr-rechtslage-
100.html www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundeswehr-drohnen-verteidigung-aenderung-grundgesetz
Stand: 07.01.2026
9 Vgl. www.eyes-on-europe.eu/the-european-drone-defence-initiative-building-a-360-shield-against-
hybridthreats/ Stand 16.04.2026
e. Einsatz von Störtechnik gegen Kommunikations- und Navigationssignale,
Sensorfusion zur robusten Zielerkennung in urbaner Umgebung und
Schwarmabwehr (Netzwerkeffekte, KI-Entscheidungsunterstützung) sowie
Cyber-Maßnahmen (Hacking, C2-Unterbrechung),
f. Erprobung und rasche Überführung in den Realbetrieb,
g. begleitende Realtests in Zusammenarbeit mit Bundespolizei,
Landespolizeien, Bundeswehr, Katastrophenschutz und Betreibern kritischer
Infrastruktur inkl. regelmäßiger Übungen und Personalschulungen,
h. Aufbau von mindestens fünf regionalen Einsatzclustern für
Drohnenabwehrsysteme bis 2028, die als primäre operative Struktur innerhalb Deutschlands
mit klar zugewiesener Führungsverantwortung ausgestaltet sind,
i. Erstellung eines Stufenplans zur Ausstattung sicherheitsrelevanter Standorte
mit zertifizierten Drohnenabwehrsystemen mit Priorität für Flughäfen,
Energieanlagen, Fernmeldestandorte, Regierungseinrichtungen und
Großveranstaltungen mit Meilensteinen: 50 % bis 2028, 100 % bis 2030,
j. Vorlage eines jährlichen Berichts über Fortschritt und Einsatzbereitschaft des
Zentrums inkl. Erfolgsmetriken (z. B. Reaktionszeit, Abdeckungsgrad);
2. binnen Jahresfrist einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für den Bereich der
Drohnenabwehr Einsatzbefugnisse regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und schnelle
Reaktionsentscheidungen ohne Kompetenzüberschneidungen ermöglicht;
3. die bestehenden europäischen Initiativen zur Drohnenabwehr konstruktiv zu
begleiten, im Hinblick auf die nationale Souveränität und Verteidigungsbereitschaft
Deutschlands zu ergänzen und auf eine wirkungsvolle Verzahnung der
europäischen und der nationalen Ebene hinzuarbeiten;
4. sich für die kontinuierliche Reduktion der Abhängigkeit von nicht-europäischen
Herstellern von Drohnentechnik und Drohnenabwehrtechnik durch Förderung
heimischer Unternehmen einzusetzen;
5. ein souveränes Kompetenzzentrum als nationale Spiegelstelle eines europäischen
Kompetenzkorridors aufzubauen, flankiert durch die Einrichtung einer nationalen
Spiegelstelle, die deutsche Interessen, technologische Schwerpunkte und
operative Anforderungen bündelt, in europäische Strukturen einbringt und die
nationale Handlungsfähigkeit sicherstellt;
6. unverzüglich vorzulegen, wie das Programm aus dem Sondervermögen finanziert
wird, inklusive Budgetaufteilung in Höhe von 40 % für Forschung, 40 % für
Ausstattung und 20% für Schulungsmaßnahmen.
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Das Bundeskriminalamt verzeichnet seit Jahren eine steigende Zahl nicht-registrierter Drohnenflüge über
kritischer Infrastruktur in Deutschland. Bereits im Zeitraum zwischen dem 27. Februar und dem 7. März 2025 wurden
nahezu täglich Drohnen in sensiblen Bereichen gesichtet.10 Diese Entwicklung ist nicht als Einzelphänomen,
sondern als Ausdruck einer strukturellen sicherheitspolitischen Veränderung zu bewerten. Es besteht ein
erheblicher Bedarf an einer kohärenten technischen, organisatorischen und rechtlichen Abwehrstrategie.
Diese nationale Lageeinschätzung wird durch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene ausdrücklich
bestätigt und weiter verschärft. Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 einen umfassenden
Aktionsplan zur Abwehr von Drohnenbedrohungen vorgelegt. Darin wird die Bedrohung durch unbemannte
Luftfahrzeuge als zunehmendes Sicherheitsrisiko für die Europäische Union insgesamt bewertet und ausdrücklich in
den Kontext hybrider Bedrohungen und moderner Konfliktformen gestellt.11
Parallel dazu hat das Europäische Parlament mit seiner Entschließung vom 22. Januar 2026 zu Drohnen und
neuen Systemen der Kriegsführung die Notwendigkeit einer Anpassung der Sicherheits- und
Verteidigungsstrukturen hervorgehoben.12
Die Europäische Union verfolgt dabei einen Ansatz, der über reine Gefahrenabwehr hinausgeht. Geplant ist der
Aufbau eines europaweit koordinierten Systems zur Drohnenabwehr sowie die Etablierung sogenannter
Kompetenzkorridore, in denen Forschung, Entwicklung, Standardisierung und Beschaffung zwischen den
Mitgliedstaaten arbeitsteilig organisiert werden.13
Diese Entwicklung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil einer umfassenden Neuordnung der europäischen
Sicherheitsarchitektur. Dies wurde auch im Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 18. März
2026 deutlich. Gegenstand war unter anderem der Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik an den Rat über eine neue Architektur der Europäischen Union zur Reaktion auf Bedrohungen
im Weltraum sowie zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/698 (Ratsdokument 5989/26).14
Die aktuellen Vorschläge auf europäischer Ebene markieren dabei einen grundlegenden Wandel: Während
frühere Ansätze auf internationale Normsetzung, Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen setzten,
zielen neue Konzepte zunehmend auf operative Koordinierung, Lagebilder und Reaktionsmechanismen ab. Damit
werden Kompetenzen berührt, die den Kern staatlicher Sicherheitsverantwortung betreffen.
Gerade in hochdynamischen Bedrohungslagen, etwa bei Störungen satellitengestützter Navigation, sind klare
Zuständigkeiten und unmittelbare Handlungsfähigkeit entscheidend. Zusätzliche Koordinierungsebenen können
hier zu Verzögerungen führen und damit die Sicherheit faktisch schwächen. Vor diesem Hintergrund ist es
erforderlich, nationale Entscheidungs- und Einsatzstrukturen zu stärken und europäische Zusammenarbeit so
auszugestalten, dass sie bestehende Fähigkeiten ergänzt, nicht überlagert.
Diese Initiative zeigt, dass sicherheitsrelevante Technologien – von satellitengestützter Kommunikation über
Navigation bis hin zu unbemannten Systemen – zunehmend in integrierten europäischen Strukturen gedacht und
organisiert werden. Drohnenabwehr ist damit nicht mehr nur ein isoliertes nationales Thema, sondern Teil einer
vernetzten, technologiegetriebenen Sicherheitsarchitektur, die Luft-, Cyber- und Weltraumdimension
miteinander verbindet.
Gerade vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit einer nationalen Spiegelstelle für europäische
Kompetenzkorridore evident.
10 Vgl. www.spiegel.de/panorama/spionage-drohnenfluege-ueber-kritischer-infrastruktur-und-militaeranlagen-auf-rekordniveau-a-81b673d4-
9d9f-43db-8ec6-d6969781c36c Stand: 08.01.2026
11 Vgl. https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-legt-aktionsplan-zur-abwehr-von-drohnenbedrohungen-vor-2026-02-
11_de,Stand: 20.03.2026
12 Vgl. https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-europ%C3%A4ischen-parlaments-vom-22-januar-2026-zu-drohnen/331959,
Stand 20.3.2026
Vgl. Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat vom 19.
Januar 2026 für einen Beschluss des Rates über die Architektur der EU für die Reaktion auf Bedrohungen
im Weltraum und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/698;
https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokument?id=477873 Stand 20.3.2026
13 Vgl. www.dbwv.de/ticker/eu-drohnenabwehr-soll-bis-ende-2026-starten Stand 20.3.2026
14 Vgl.; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokument?id=477873 Stand 20.3.2026
Die auf europäischer Ebene entstehenden Strukturen führen dazu, dass technische Standards, Schnittstellen,
Zertifizierungsverfahren und Beschaffungslogiken zunehmend zentral koordiniert werden. Ohne eine nationale
Spiegelstelle besteht die konkrete Gefahr, dass Deutschland diese Entwicklungen lediglich nachvollzieht, anstatt sie
aktiv mitzugestalten. Damit würde nicht nur Einfluss auf technische und regulatorische Standards verloren gehen,
sondern auch die Fähigkeit, nationale Sicherheitsinteressen wirksam einzubringen.
Zugleich erfordert die Teilnahme an europäischen Kompetenzkorridoren eine gebündelte nationale Struktur.
Deutschland verfügt über leistungsfähige Akteure in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Sicherheitsforschung,
Sensorik und Künstliche Intelligenz. Diese sind jedoch bislang fragmentiert organisiert. Ohne eine zentrale
Koordinierungsstelle fehlt eine Instanz, die diese Kompetenzen systematisch zusammenführt, priorisiert und gezielt
in europäische Programme einspeist.
Hinzu kommt die Frage der technologischen Souveränität. Die von der Europäischen Union angestrebten
gemeinsamen Beschaffungs- und Standardisierungsprozesse bergen die Gefahr, dass sich einzelne Anbieter oder
Staaten technologisch durchsetzen und nationale Wertschöpfungsketten verdrängt werden. Eine nationale
Spiegelstelle ist erforderlich, um eigene technologische Schwerpunkte zu definieren und in europäische
Entscheidungsprozesse einzubringen.
Darüber hinaus bestehen erhebliche operative Anforderungen. Drohnenabwehr erfordert die unmittelbare
Verzahnung von Entwicklung, Erprobung und Einsatz. Europäische Programme können diese operative Integration
nur begrenzt leisten, da Einsatzrealitäten insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit national geprägt sind.
Eine nationale Spiegelstelle stellt sicher, dass europäische Entwicklungen in einsatzfähige Systeme überführt und
an die spezifischen rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen in Deutschland angepasst werden.
Auch auf nationaler Ebene hat der Gesetzgeber bereits reagiert. Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes
(Bundestagsdrucksachen 21/3252, 21/3506 sowie Beschlussempfehlung 21/4322) wurden erste Schritte zur
Stärkung der Abwehrfähigkeiten unternommen.15
Gleichwohl bleibt festzustellen, dass diese Maßnahmen weder eine flächendeckende operative Einsatzfähigkeit
noch eine kohärente Gesamtstrategie gewährleisten. Insbesondere bestehen weiterhin Defizite bei
Zuständigkeitsklarheit, technischer Ausstattung, Systemintegration sowie bei der Überführung von Forschung in
Anwendung.
Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive erforderlich, die die
vorhandenen technologischen Kompetenzen bündelt, die Umsetzung in einsatzfähige Systeme beschleunigt und
gleichzeitig eine klare organisatorische und rechtliche Grundlage schafft.
Der Aufbau regionaler Einsatzcluster sowie die Einrichtung einer nationalen Spiegelstelle für europäische
Kompetenzkorridore sind dabei zentrale Bausteine, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands in einer sich zunehmend
integrierenden europäischen Sicherheitsarchitektur zu sichern.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Deutschland den Schutz seiner Bürger, seiner kritischen Infrastruktur
und seiner staatlichen Einrichtungen unter den Bedingungen moderner Bedrohungslagen effektiv sicherstellt und
zugleich seine technologische und sicherheitspolitische Souveränität bewahrt.
15 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-luftsicherheitsgesetz-1140448, Stand 20.3.2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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