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Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"

dip / drucksache 28.03.2025 · WP 21 · 21/9 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/9 21. Wahlperiode 28.03.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 „Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen“ Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. März 2025 II B 3 – AF 0205/00186/003/005 Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 300 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 12 Mio. Euro 2027: bis zu 30 Mio. Euro 2028: bis zu 33 Mio. Euro 2029: bis zu 37 Mio. Euro 2030: bis zu 37 Mio. Euro 2031: bis zu 37 Mio. Euro 2032: bis zu 33 Mio. Euro 2033: bis zu 30 Mio. Euro 2034: bis zu 27 Mio. Euro 2035: bis zu 24 Mio. Euro Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWSB reichen die Mittel nur noch wenige Tage. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWSB die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der Bundesförderung KFN würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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