Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"
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Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/9
21. Wahlperiode 28.03.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Klima- und
Transformationsfonds 2025;
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro bei
Kapitel 6092 Titel 893 15 „Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen“
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. März 2025
II B 3 – AF 0205/00186/003/005
Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024)
i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 300 Mio. Euro
erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026: bis zu 12 Mio. Euro
2027: bis zu 30 Mio. Euro
2028: bis zu 33 Mio. Euro
2029: bis zu 37 Mio. Euro
2030: bis zu 37 Mio. Euro
2031: bis zu 37 Mio. Euro
2032: bis zu 33 Mio. Euro
2033: bis zu 30 Mio. Euro
2034: bis zu 27 Mio. Euro
2035: bis zu 24 Mio. Euro
Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen
worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die
Fördertätigkeit im Rahmen der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei
aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWSB reichen die Mittel
nur noch wenige Tage. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWSB
die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW die
zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der
Bundesförderung KFN würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und
wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen
erheblich beeinträchtigen.
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ISSN 0722-8333]
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