Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
[Bundesrat zu Drucksache 253/24
02.04.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer
Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundeskanzleramt Berlin, 1. April 2025
Staatsministerin beim Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die von mir mit Schreiben vom 22. Mai 2024 übersandte
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer
Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR Drs. 253/24)
wird hiermit zurückgezogen.
Die Behandlung der Mantel-Verordnung wurde im Bundesrat aufgrund des
inhaltlichen Zusammenhangs mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (BR-Drs. 243/24) bis zur Beschlussfassung des Gesetzes im Deutschen
Bundestag und Zuleitung des Änderungsgesetzes an den Bundesrat vertagt.
Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag seit 28. August 2024 vor und
wurde in 1. Lesung am 5. Dezember 2024 beraten. Zu einem Beschluss des
Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestages ist es aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen
zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 nicht mehr gekommen, so dass
dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität unterfällt.
Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs der Verordnung mit dem Gesetzentwurf
bitte ich, die Verordnung nicht in die weiteren Beratungen des Bundesrates
einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]