Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5077
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertra
g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesnotarkammer K.d.ö.R.“
beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 98103 – „Notare zeigen der zuständigen
Stelle den Beginn einer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit an“ – eine
Anpassung der Gewerbeordnung und Handwerksordnung gefordert.
Der Vorschlag der Bundesnotarkammer sieht die Beschleunigung von
Gründungen, die Förderung von Start-ups und die Entlastung von Verwaltungen
durch effiziente und einheitliche Datensätze vor. Dem Notar würden somit eine
Reihe von Anzeigepflichten übertragen, die dem Gewerbeanmelder bzw. dem
Gründer sonst verpflichtend zugestanden hätten (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaend
eabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 566).
Die Umsetzung des Vorschlages 98103 ist durch die Bundesregierung nicht
vorgesehen. Begründet wird dies mit einem fehlenden Entlastungspotenzial der
Verwaltung und keiner Beschleunigung von Gründungen. Zusätzlich wird auf
die Möglichkeit einer Übertragung der Gewerbeanmeldung bzw.
Handwerksanmeldung verwiesen, diese könne bei entsprechender Beauftragung auch durch
den Notar vorgenommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokra
tiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-moni
toringbericht.pdf?__blob=publicationFile; Seite 449).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 98103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 98103 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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