Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4842
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Regierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung,
der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/si
tes/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu
benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu
wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände,
die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten
(www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfra
ge_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und zum Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag
05101 – Reform der Berufskraftfahrerqualifikation – 2‑in‑1-Lösung die
Anpassung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) gefordert“.
Problematisch sieht der Verband die Regelung, nach dem Erwerb des
Busführerscheins der Klassen D1 oder D für Busfahrer zwar die Berechtigung zu
haben, Busse fahren zu dürfen, jedoch ohne Fahrgäste befördern zu dürfen.
Hierfür wäre eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation notwendig, die separat
zu absolvieren wäre und zu einer spürbaren Verlängerung und Verteuerung des
Ausbildungsprozesses führen würde. Die Qualifikation wäre mit zusätzlichen
Kosten in Höhe von 8 000 bis 10 000 Euro verbunden. Der bdo schlägt mit
dem Vorschlag 05101 vor, die Berufskraftfahrerqualifikation in die
Fahrausbildung zur Erlangung des Busführerscheins der Klassen D1 oder D zu integrieren
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 175).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte, dass weitergehende
juristische Prüfungen notwendig sind. Neben Praxischecks soll auch geprüft
werden, wie eine Zusammenlegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation erfolgen kann (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste
n/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 58).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 05101 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 05101
der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von der möglichen Umsetzung des Vorschlages 05101 betroffen?
4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung der Praxischecks und die
Prüfung der Zusammenlegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation?
5. Ist von der Bundesregierung eine Umsetzung des Vorschlages 05101
geplant, wenn ja, wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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