Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4867
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Stiftung Familienunternehmen und
Politik“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 74110 –
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf wesentliche Punkte begrenzen – eine Anpassung der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefordert. Der Verband sieht die mit
der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Anforderungen kritisch. Die
mit ihnen verbundenen umfangreichen und komplexen Pflichten insbesondere
in den Bereichen Umwelt und Soziales belasteten viele Familienunternehmen.
„Praktikabilität und Handhabbarkeit müssen zur Richtschnur der
Anforderungen werden“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatio
nen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication
File, S. 499).
Die Bundesregierung hat den Vorschlag aufgenommen und spricht sich für die
teilweise Umsetzung des Vorschlages 74110 aus und verwies auf ihre bereits
erfolgten Stellungnahmen gegenüber der Kommission. Im Detail bedeutet dies,
dass Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern
vorgenommen wurden. Die Bundesregierung erklärte hierzu: „Die Bundesregierung
hat gegenüber der Kommission stets angemessene Berichtsstandards gefordert“
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=
publicationFile, S. 359).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 74110 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine
Durchsetzung der Reduzierung der Berichtspflichten entsprechend dem
Vorschlag 74110 bei der Europäischen Kommission zu erreichen?
3. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig der von der EU-Kommission aufgegriffene
Vorschlag zur weitgehenden Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in
den European Sustainability Reporting Standards, und wie ist das weitere
Vorgehen der zumindest vorübergehenden Erleichterungen für
Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern durch die Kommission im Hinblick
auf den Umfang der Datenpunkte?
4. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem
Vorschlag 74110 betroffen?
5. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74110 durch die Bundesregierung
evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung
erreicht wurde?
a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?
b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?
c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht?
d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht
durchgeführt?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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