Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5074
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertra
g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) beteiligte, wurde der Vorschlag 19110 –
„Verschlankung, Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im öffentlichen
Beschaffungswesen“ – aufgenommen, der eine Anpassung der
Vergabegesetzgebung fordert (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikat
ionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication
File&v=5; S. 247).
Zu lange und zu bürokratische Vergabeverfahren, die zudem fehleranfällig sind
und deshalb für potenzielle Bieter immer unattraktiver werden, erschweren eine
ausreichende Bieterbeteiligung, verhindern eine flexible Reaktion auf
Marktentwicklungen und führen dazu, dass Innovationspotenziale sowie praktikable
Bieterideen im laufenden Verfahren zu wenig berücksichtigt werden können.
Um dem entgegenzuwirken, fordert der BDEW mit seinem Vorschlag 19110
eine Vereinfachung und Beschleunigung mit dem Ziel, wirtschaftliche
Beschaffungen für öffentliche Auftraggeber wieder zu angemessenen Bedingungen zu
ermöglichen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatio
nen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationF
ile&v=5; S. 247). Mit der Einbringung des Entwurfes eines Gesetzes zur
Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz
(VergRTransfG)) – Bundesdrucksache 20/14344 – in den Deutschen Bundestag
beabsichtigte die Bundesregierung in der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht
anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundest
ag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstrans
formationsgesetz-vergrtransfg/318125).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 19110 auf und erklärte, dass
weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages
erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile; S. 123).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19110 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte
Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer
dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 24. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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