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Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · 21/5074 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5074 21. Wahlperiode 30.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertra g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__ blob=publicationFile&v=3, S. 6f). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu blicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) beteiligte, wurde der Vorschlag 19110 – „Verschlankung, Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen“ – aufgenommen, der eine Anpassung der Vergabegesetzgebung fordert (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikat ionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication File&v=5; S. 247). Zu lange und zu bürokratische Vergabeverfahren, die zudem fehleranfällig sind und deshalb für potenzielle Bieter immer unattraktiver werden, erschweren eine ausreichende Bieterbeteiligung, verhindern eine flexible Reaktion auf Marktentwicklungen und führen dazu, dass Innovationspotenziale sowie praktikable Bieterideen im laufenden Verfahren zu wenig berücksichtigt werden können. Um dem entgegenzuwirken, fordert der BDEW mit seinem Vorschlag 19110 eine Vereinfachung und Beschleunigung mit dem Ziel, wirtschaftliche Beschaffungen für öffentliche Auftraggeber wieder zu angemessenen Bedingungen zu ermöglichen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatio nen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationF ile&v=5; S. 247). Mit der Einbringung des Entwurfes eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)) – Bundesdrucksache 20/14344 – in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung in der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundest ag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstrans formationsgesetz-vergrtransfg/318125). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 19110 auf und erklärte, dass weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf ?__blob=publicationFile; S. 123). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 24. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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