Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5076
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertra
g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19109 –
„Deutliche Verringerung d. Umfangs d. Erhebungen zum jährl. BNetzA-
Monitoringbericht / Nutzung v. Verwaltungsdaten / Anwendung des Once-
Only-Prinzips“ – eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert.
Die gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen der Erstellung des BNetzA
(Bundesnetzagentur)-Monitoringberichtes betreffen alle Unternehmen auf alle
Ebenen der Strom- und Gaswirtschaft. Geschätzt verursachen sie einen
jährlichen Aufwand in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages in Euro. Seit
der Einführung des Monitoringberichtes ist die Anzahl der Fragebögen und die
Anzahl der Erhebungsmerkmale stetig gestiegen. Dies führte folglich zu einer
Belastung der Unternehmen. Mit der Veröffentlichung des Monitoringberichtes
wurde festgestellt, dass Angaben, die gemäß der gesetzlichen Berichtspflicht
der BNetzA bereitgestellt wurden, teilweise nicht in den Monitoringbericht
Einzug erhielten. Die Wertung der nicht ausgewiesenen Angaben und deren
ggf. interne Nutzung durch die BNetzA ist aktuell nicht geklärt. Der BDEW
sieht eine effiziente Verwaltung der Daten, die der gesetzlichen Berichtspflicht
unterliegen, in der Einrichtung einer Erhebungsplattform (Once-Only-Prinzip),
auf die alle Unternehmen und Behörden, wie die obersten Bundesbehörden, die
BNetzA, das Statistische Bundesamt, das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Umweltbundesamt und die oberste Zollbehörde etc.,
zugreifen können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publi
kationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicat
ionFile; Seite 246).
Die Bundesregierung sprach sich für eine weitergehende Prüfung des
Vorschlages 19109 aus und begründete dies mit der Umsetzbarkeit. Verwiesen wurde
hierbei auf die Berichtspflichten, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf
nationaler Ebene verankert, jedoch auf die Energiegesetzgebung der EU, d. h.
europäische Rechtsnormen zurückzuführen sind (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaend
eabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 122).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine tiefergehende Prüfung des
Vorschlages 19109 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19109 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. In welchen europäischen Rechtsnormen sind die Berichtspflichten gemäß
Vorschlag 19109 nach Kenntnis der Bundesregierung festgeschrieben?
5. Welche Erfahrungen haben die Länder Niederlande, Belgien oder
Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Anwendung des Once-
Only-Prinzips zur Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten
entsprechend dem Vorschlag 19109 gewonnen (bitte nach Land, Studie, Link zur
Studie aufschlüsseln)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbands der Energie-
und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), dass mit Umsetzung des Vorschlages
19109 eine deutliche Kostenersparnis bei den Unternehmen der
Energiewirtschaft sowie bei den obersten Bundesbehörden wie BNetzA,
Statistisches Bundesamt, BAFA, Umweltbundesamt, oberste Zollbehörde, etc.
gegeben wäre, und wenn nein, warum nicht?
7. Wenn, so wie die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Umsetzung
der Vorschläge festschreibt, die Vorschriften zum Monitoring im EnWG im
Wesentlichen auf EU-Recht beruhen, wie haben die Länder Niederlande,
Belgien oder Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung in nationalen
Gesetzen umgesetzt?
Berlin, den 24. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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