Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5078
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp,
Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertra
g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83103 – Beschleunigung
des EE‑Ausbaus: Fristverlängerung begrenzen“ – eine Anpassung der
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Die gesetzlichen Fristen für Genehmigungsanträge beginnen mit den
vollständig eingereichten Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Diese belaufen sich
auf sieben Monate, im vereinfachten Verfahren auf drei Monate und eine
Verlängerung um jeweils weitere drei Monate. Im Allgemeinen würden die Fristen
verworfen und mehrmals um die Dreimonatsfrist verlängert, was zu einer
unnötigen Verzögerung der Projekte führte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buer
okratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.p
df?__blob=publicationFile; Seite 556).
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen, geprüft und
umgesetzt. Im Rahmen der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
erfolgte die Umsetzung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/
Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberi
cht.pdf?__blob=publicationFile; S. 406).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wirkte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des
Vorschlages 83103 auf den Genehmigungsverfahren aus (bitte nach Anzahl
der Genehmigungsverfahren unterteilt nach Bundesländern, Gemeinden,
Dauer der Prüfung, Datum der Erteilung der Genehmigung aufschlüsseln)?
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluierung des
umgesetzten Vorschlages 83103 geben, in dem die Maßnahme ausführlich auf
ihre Praxistauglichkeit untersucht wird?
a) Wenn ja, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wird eine Evaluierung nicht
durchgeführt?
4. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang die
Verfahrensbeschleunigung in der Form der Festschreibung der gesetzlichen
Fristen mit einer einmaligen Verlängerungsoption um drei Monate ggf.
auch auf andere Genehmigungsverfahren als die zur Errichtung von EE
(Erneuerbare Energien)-Anlagen angewendet werden kann?
5. Auf welche Genehmigungsprozesse sollte nach Ansicht der
Bundesregierung die Verfahrensbeschleunigung des Vorschlages 83103 ggf. angewendet
werden?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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