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Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen - Familien und ihre Kinder stärken

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2038 · Antrag · Original ↗

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Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen - Familien und ihre Kinder stärken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2038 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen – Familien und ihre Kinder stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Elterngeld bietet Eltern die Möglichkeit, mehr Zeit mit ihrer Familie zu verbringen, während sie staatliche Unterstützung erhalten. Das Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt, das reduzierte ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate in Anspruch genommen werden. Der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, beträgt 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 wurde dieser Betrag nicht angepasst, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent (siehe Statistisches Bundesamt) gestiegen sind. Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden. Eine regelmäßige und automatische Anpassung des Elterngelds an den Verbraucherpreisindex ist daher notwendig, um die finanzielle Stabilität von Familien langfristig zu sichern. Das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos hat auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Es bestätigt, dass eine Anpassung des Elterngelds an die Inflation dringend erforderlich ist (vgl.: www.prognos.com/sites/default/files/2024-08/Elterngeld_Familie-und-Gesellschaft- im-Blick_Prognos.pdf). Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verweisen in einer Analyse von 2025 darauf, dass in der Fachdebatte eine regelmäßige Preisbindung des Elterngeldes als sachgerecht gefordert wird, um den ursprünglichen sozialpolitischen Zielen besser gerecht zu werden (vgl.: www.bundes- tag.de/resource/blob/1063870/d583f16bedebb47cc0cffed9fc19d46c/Zu-Bilanz-und- Reform-des-Elterngeldes.pdf). Von den Eltern, deren Kinder ab 2024 geboren wurden, erhalten rund 17 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Besonders betroffen sind Frauen, von denen fast 21 Prozent nur das Mindesteinkommen beziehen (siehe Statistisches Bundesamt). Der hohe Anteil an Eltern, die nur den Mindestbetrag erhalten, zeigt, dass sie vor der Geburt in prekären oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen standen, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung berechnet wird. Vor allem unsichere Arbeitsbedingungen und der Niedriglohnsektor beeinflussen die Höhe des Elterngelds, was sich besonders bei Frauen bemerkbar macht. Gründe hierfür sind u. a. die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, die häufige Teilzeitarbeit von Frauen sowie ein gesetzlicher Mindestlohn, dessen Höhe noch immer unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt. Seit der Reform von 2011 wird das Elterngeld zudem auf Transferleistungen angerechnet. Dadurch erreicht es viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr. Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende. Hinzu kommt, dass die zuständigen Elterngeldstellen häufig überlastet sind, was zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung führt. Eltern müssen teils monatelang auf die Auszahlung warten – für einkommensschwache Familien stellt das ein akutes finanzielles Problem dar (www.zeit.de/news/2025-09/16/eltern-in-sachsen-warten-fast- zweimonate-auf-elterngeld, www.abendblatt.de/hamburg/eimsbuettel/article409132139/- elterngeld-hamburg-elternzeit-versaut-muetter-fordern-auszahlung-demo-bezirksamt- eimsbuettel.html). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Maßnahmen vorsieht: 1. Die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro. 2. Die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, welche an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. 3. Die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung wird dahingehend reformiert, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird. 4. Die personelle und digitale Stärkung der Elterngeldstellen, um eine zügige Bearbeitung und Auszahlung sicherzustellen. Berlin, den 7. Oktober 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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