Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen - Familien und ihre Kinder stärken
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Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen - Familien und ihre Kinder stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2038
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Anne-Mieke Bremer, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar,
Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen – Familien und ihre Kinder stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Elterngeld bietet Eltern die Möglichkeit, mehr Zeit mit ihrer Familie zu
verbringen, während sie staatliche Unterstützung erhalten. Das Basiselterngeld wird bis zu
14 Monate gezahlt, das reduzierte ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate in Anspruch
genommen werden. Der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem
Einkommen erhalten, beträgt 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das
ElterngeldPlus. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 wurde dieser Betrag nicht
angepasst, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3
Prozent (siehe Statistisches Bundesamt) gestiegen sind. Um diese Teuerung
auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf
219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden. Eine regelmäßige und automatische
Anpassung des Elterngelds an den Verbraucherpreisindex ist daher notwendig, um die
finanzielle Stabilität von Familien langfristig zu sichern. Das
Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos hat auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Es bestätigt,
dass eine Anpassung des Elterngelds an die Inflation dringend erforderlich ist (vgl.:
www.prognos.com/sites/default/files/2024-08/Elterngeld_Familie-und-Gesellschaft-
im-Blick_Prognos.pdf). Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages verweisen in einer Analyse von 2025 darauf, dass in der Fachdebatte eine
regelmäßige Preisbindung des Elterngeldes als sachgerecht gefordert wird, um den
ursprünglichen sozialpolitischen Zielen besser gerecht zu werden (vgl.: www.bundes-
tag.de/resource/blob/1063870/d583f16bedebb47cc0cffed9fc19d46c/Zu-Bilanz-und-
Reform-des-Elterngeldes.pdf).
Von den Eltern, deren Kinder ab 2024 geboren wurden, erhalten rund 17 Prozent
lediglich den Mindestbetrag. Besonders betroffen sind Frauen, von denen fast 21 Prozent
nur das Mindesteinkommen beziehen (siehe Statistisches Bundesamt). Der hohe Anteil
an Eltern, die nur den Mindestbetrag erhalten, zeigt, dass sie vor der Geburt in prekären
oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen standen, da das Elterngeld als
Lohnersatzleistung berechnet wird. Vor allem unsichere Arbeitsbedingungen und der
Niedriglohnsektor beeinflussen die Höhe des Elterngelds, was sich besonders bei Frauen
bemerkbar macht. Gründe hierfür sind u. a. die Lohnungleichheit zwischen Männern
und Frauen, die häufige Teilzeitarbeit von Frauen sowie ein gesetzlicher Mindestlohn,
dessen Höhe noch immer unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt.
Seit der Reform von 2011 wird das Elterngeld zudem auf Transferleistungen
angerechnet. Dadurch erreicht es viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem
Einkommen, nicht mehr. Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende. Hinzu
kommt, dass die zuständigen Elterngeldstellen häufig überlastet sind, was zu
erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung führt. Eltern müssen teils monatelang auf die
Auszahlung warten – für einkommensschwache Familien stellt das ein akutes
finanzielles Problem dar (www.zeit.de/news/2025-09/16/eltern-in-sachsen-warten-fast-
zweimonate-auf-elterngeld, www.abendblatt.de/hamburg/eimsbuettel/article409132139/-
elterngeld-hamburg-elternzeit-versaut-muetter-fordern-auszahlung-demo-bezirksamt-
eimsbuettel.html).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Maßnahmen vorsieht:
1. Die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des
ElterngeldPlus auf 220 Euro.
2. Die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von
Elterngeld und ElterngeldPlus im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, welche
an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
3. Die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung wird
dahingehend reformiert, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen
Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird.
4. Die personelle und digitale Stärkung der Elterngeldstellen, um eine zügige
Bearbeitung und Auszahlung sicherzustellen.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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