Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft
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Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5063
21. Wahlperiode 27.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und
Einsatzbereitschaft
Mit der Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) wurde die
Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten erstmals umfassend arbeitszeitrechtlich
geregelt. Die Einführung und Umsetzung der SAZV waren bereits mehrfach
Gegenstand parlamentarischer Befassung (vgl. Bundestagsdrucksachen
18/7761, 18/7986, 19/9962).
Besondere Aufmerksamkeit fanden praktische Auswirkungen der
Arbeitszeitregelungen im Jahresbericht 2022 des Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages. Dort wird unter Bezugnahme auf Eingaben aus der Truppe ausgeführt,
dass Soldatinnen und Soldaten die Vorgaben der 2016 eingeführten
Soldatenarbeitszeitverordnung teilweise als zu eng gefasst wahrnehmen, insbesondere im
Zusammenhang mit Übungen im Gelände sowie Ausbildungs- und
Dienstzeiten außerhalb regulärer Tagesdienstzeiten (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5700). Der Bericht greift damit ausdrücklich das Spannungsfeld zwischen
arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und militärischen Ausbildungs- und
Einsatzanforderungen auf.
Auch in weiteren Jahresberichten des Wehrbeauftragten werden
organisatorische Rahmenbedingungen, zunehmende administrative Belastungen sowie
deren mögliche Auswirkungen auf die Ausbildung, den Dienstbetrieb und die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksachen
19/16500, 20/15060).
Vor dem Hintergrund der verstärkten Ausrichtung der Bundeswehr auf die
Landes- und Bündnisverteidigung stellt sich den Fragestellern daher die Frage,
wie sich die praktische Anwendung der Arbeitszeiterfassung und der
Soldatenarbeitszeitverordnung auf die Führungsfähigkeit, den Ausbildungsbetrieb sowie
die Verfügbarkeit militärischer Verbände auswirkt und ob sich hieraus
Anpassungsbedarfe ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen haben arbeitszeitrechtlich bedingte
Freizeitausgleichsansprüche nach mehrtägigen oder mehrwöchigen Übungen auf die
Verfügbarkeit, Ausbildungsplanung und Einsatzbereitschaft militärischer
Verbände (insbesondere Schiffsbesatzungen), und in welchem Umfang
fallen Einheiten hierdurch zeitweise vollständig oder teilweise aus dem
regulären Dienstbetrieb heraus (bitte nach Möglichkeit quantifizieren)?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Ausfallzeiten
auf den Ausbildungsrhythmus, Umfang und die Inhalte der Gefechts- und
Grundausbildung sowie auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr?
3. Prüft die Bundesregierung Vereinfachungen der Arbeitszeiterfassung oder
Anpassungen der Soldatenarbeitszeitverordnung unter den Bedingungen
der Landes- und Bündnisverteidigung, und wenn ja, welche
Vereinfachungen bzw. Anpassungen sind das?
Berlin, den 26. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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