Medizinische Weiterversorgung von Berufssoldaten nach Eintritt in den Ruhestand - Regelungslage, Zugang zu Bundeswehrstrukturen und Bewertung durch die Bundesregierung
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Medizinische Weiterversorgung von Berufssoldaten nach Eintritt in den Ruhestand - Regelungslage, Zugang zu Bundeswehrstrukturen und Bewertung durch die Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2960
21. Wahlperiode 27.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, Kurt Kleinschmidt,
Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Jan Nolte, Andreas Paul, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes, Torben Braga, Peter Felser, Mirco Hanker, Stefan Henze, Martin
Hess, Gerold Otten, Sven Wendorf, Christian Zaum, Kay-Uwe Ziegler und der
Fraktion der AfD
Medizinische Weiterversorgung von Berufssoldaten nach Eintritt in den
Ruhestand – Regelungslage, Zugang zu Bundeswehrstrukturen und Bewertung
durch die Bundesregierung
Soldaten der Bundeswehr erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit
unentgeltliche medizinische Versorgung durch die truppenärztlichen Einrichtungen der
Bundeswehr. Die sogenannte truppenärztliche Versorgung umfasst dabei
sowohl allgemeinmedizinische Leistungen als auch fachärztliche, zahnärztliche
und psychotherapeutische Behandlung durch Bundeswehrkrankenhäuser,
Sanitätseinrichtungen und Versorgungszentren.
Diese medizinische Betreuung endet jedoch mit dem Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst. Ehemalige Soldaten, insbesondere Berufssoldaten im Ruhestand,
werden ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung rechtlich nicht mehr als
Soldaten, sondern als Versorgungsempfänger geführt. Sie erhalten keine Heilfürsorge
mehr, sondern Beihilfeleistungen nach beamtenrechtlichem Vorbild. Der
Umfang der Beihilfe beträgt in der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen
Krankheitskosten. Für die restlichen 30 Prozent müssen die Betroffenen eine
ergänzende private Krankenversicherung abschließen.
Diese Systematik führt in der Praxis dazu, dass pensionierte Soldaten nach dem
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf die zivilärztliche Regelversorgung
angewiesen sind. Die bisherige Anbindung an die truppenärztliche Struktur der
Bundeswehr entfällt. Eine weitere Behandlung in einem
Bundeswehrkrankenhaus oder Bundeswehrversorgungszentrum ist regelmäßig nicht mehr
vorgesehen, selbst wenn dort bereits eine längerfristige therapeutische Beziehung
oder fachliche Spezialisierung bestand. Dies kann insbesondere bei chronischen
oder einsatzbedingten Erkrankungen zu Versorgungsbrüchen und einem Verlust
an medizinischer Kontinuität führen.
Mit dem am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Soldatenentschädigungsgesetz
wurde die Versorgung von wehrdienstbeschädigten Soldaten neu geregelt. Es
sieht Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vor, die im
Einzelfall auch über das Dienstzeitende hinaus gewährt werden können.
Dennoch bleibt die allgemeine medizinische Betreuung ehemaliger Soldaten
grundsätzlich eine individuelle Angelegenheit, die durch private
Versicherungsverträge und zivilärztliche Strukturen abgesichert werden muss. Die Frage, inwieweit
eine medizinische Weiterversorgung über die Einrichtungen der Bundeswehr
auch für pensionierte Soldaten sinnvoll und möglich wäre, wurde bisher
politisch nicht abschließend bewertet.
Vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, der besonderen
gesundheitlichen Belastungen vieler Soldaten sowie der wachsenden Zahl an
Pensionären mit dienstbedingten Folgeerkrankungen erscheint es aus Sicht der
Fragesteller notwendig, die Bundesregierung um eine Bewertung der bestehenden
Versorgungslage zu bitten. Insbesondere soll in Erfahrung gebracht werden, in
welchen Fällen eine Weiterbehandlung in Bundeswehrkrankenhäusern oder
Sanitätseinrichtungen möglich ist, wie der Übergang in die zivile Versorgung
organisiert wird und ob die Bundesregierung die bestehenden Regelungen als
ausreichend und medizinisch sachgerecht einstuft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen bestehen derzeit
für die medizinische Versorgung von Berufssoldaten nach Eintritt in den
Ruhestand?
2. In welchen Fällen besteht nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ein
Anspruch oder eine Möglichkeit zur Weiterbehandlung in
Bundeswehrkrankenhäusern, Sanitätseinrichtungen oder
Bundeswehrversorgungszentren?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die medizinische Versorgungslage von
pensionierten Soldaten, insbesondere mit Blick auf chronische oder
einsatzbedingte Erkrankungen?
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Zahl ehemaliger
Soldaten vor, die nach Dienstzeitende dauerhaft in zivilärztlicher Behandlung
sind (bitte differenziert nach freiwilligem Wechsel und mangels Zugang
zu Bundeswehrstrukturen angeben)?
5. Wie wird der Übergang aus der truppenärztlichen Versorgung in die zivile
Regelversorgung organisatorisch begleitet, insbesondere im Hinblick auf
die Dokumentation von Diagnosen, Therapien und laufenden
Medikationsempfehlungen?
6. Welche spezifischen Versorgungsbrüche oder medizinischen Härtefälle
sind der Bundesregierung bekannt, in denen ehemalige Soldaten durch
den Wechsel in die zivile Versorgung Nachteile erlitten haben?
7. Welche Rolle spielen Bundeswehrkrankenhäuser derzeit bei der
Nachsorge oder Weiterbehandlung von ehemaligen Soldaten, und in welchem
Umfang wurden entsprechende Behandlungen in den Jahren 2020 bis 2024
durchgeführt?
8. Besteht aus Sicht der Bundesregierung eine medizinische oder
psychosoziale Notwendigkeit, bestimmte Gruppen ehemaliger Soldaten – etwa
einsatzgeschädigte oder chronisch kranke Versorgungsempfänger – dauerhaft
an truppenärztliche Strukturen anzubinden?
9. Welche Zugangsvoraussetzungen gelten aktuell für ehemalige Soldaten,
um auch nach ihrer Pensionierung ärztliche oder therapeutische
Leistungen durch die Bundeswehr in Anspruch nehmen zu können?
10. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Anwendung des
Soldatenentschädigungsgesetzes in Bezug auf die medizinische
Versorgung wehrdienstbeschädigter Soldaten seit dessen Inkrafttreten am 1.
Januar 2025 gesammelt?
11. In wie vielen Fällen wurden Leistungen nach dem
Soldatenentschädigungsgesetz seit Januar 2025 im Zusammenhang mit medizinischer
Weiterversorgung bewilligt (bitte nach Leistungsarten und Bundesländern
differenzieren)?
12. Inwieweit wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft,
ehemaligen Soldaten in bestimmten Fällen den dauerhaften oder befristeten
Zugang zu Bundeswehrkrankenhäusern oder Sanitätseinrichtungen zu
ermöglichen?
13. Welche Empfehlungen oder Informationen stellt das Bundesministerium
der Verteidigung ausscheidenden Soldaten zur Verfügung, um den
Übergang in die medizinische Regelversorgung zu unterstützen?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Zeitspanne, die zwischen Dienstzeitende und erfolgreicher Etablierung
einer zivilärztlichen Versorgung für pensionierte Soldaten vergeht?
15. Welche rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen Hürden sieht die
Bundesregierung derzeit bei der Integration einer freiwilligen
medizinischen Anschlussversorgung ehemaliger Soldaten in die bestehenden
Strukturen der Bundeswehr?
Berlin, den 17. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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