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Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft (Antwort zu Drs. 21/5063)

dip / drucksache 10.04.2026 · WP 21 · 21/5342 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft (Antwort zu Drs. 21/5063) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5342 21. Wahlperiode 10.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Andreas Paul und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5063 – Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) wurde die Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten erstmals umfassend arbeitszeitrechtlich geregelt. Die Einführung und Umsetzung der SAZV waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Befassung (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/7761, 18/7986, 19/9962). Besondere Aufmerksamkeit fanden praktische Auswirkungen der Arbeitszeitregelungen im Jahresbericht 2022 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Dort wird unter Bezugnahme auf Eingaben aus der Truppe ausgeführt, dass Soldatinnen und Soldaten die Vorgaben der 2016 eingeführten Soldatenarbeitszeitverordnung teilweise als zu eng gefasst wahrnehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Übungen im Gelände sowie Ausbildungs- und Dienstzeiten außerhalb regulärer Tagesdienstzeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5700). Der Bericht greift damit ausdrücklich das Spannungsfeld zwischen arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und militärischen Ausbildungs- und Einsatzanforderungen auf. Auch in weiteren Jahresberichten des Wehrbeauftragten werden organisatorische Rahmenbedingungen, zunehmende administrative Belastungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Ausbildung, den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/16500, 20/15060). Vor dem Hintergrund der verstärkten Ausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung stellt sich den Fragestellern daher die Frage, wie sich die praktische Anwendung der Arbeitszeiterfassung und der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die Führungsfähigkeit, den Ausbildungsbetrieb sowie die Verfügbarkeit militärischer Verbände auswirkt und ob sich hieraus Anpassungsbedarfe ergeben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Welche Auswirkungen haben arbeitszeitrechtlich bedingte Freizeitausgleichsansprüche nach mehrtägigen oder mehrwöchigen Übungen auf die Verfügbarkeit, Ausbildungsplanung und Einsatzbereitschaft militärischer Verbände (insbesondere Schiffsbesatzungen), und in welchem Umfang fallen Einheiten hierdurch zeitweise vollständig oder teilweise aus dem regulären Dienstbetrieb heraus (bitte nach Möglichkeit quantifizieren)? Der in der Bundeswehr aufgrund der Ausgleichsregelungen der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) anfallende Freizeitausgleich von Dienst außerhalb des Grundbetriebes nach intensiven Übungsphasen, führt teilweise zu Vakanzen beim Personal, jedoch sind diese weitgehend plan- und kompensierbar. Eine Quantifizierung kann nicht erfolgen, da keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt wird. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Ausfallzeiten auf den Ausbildungsrhythmus, Umfang und die Inhalte der Gefechts- und Grundausbildung sowie auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr? Es gibt grundsätzlich keine Ausfallzeiten im Ausbildungsrhythmus. Der Umfang und die Inhalte der Gefechts- und Grundausbildung werden nicht beeinflusst. Alle erforderlichen Ausbildungsinhalte werden vermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Prüft die Bundesregierung Vereinfachungen der Arbeitszeiterfassung oder Anpassungen der Soldatenarbeitszeitverordnung unter den Bedingungen der Landes- und Bündnisverteidigung, und wenn ja, welche Vereinfachungen bzw. Anpassungen sind das? Der Anpassungsbedarf wird kontinuierlich evaluiert. So erfolgte eine gesetzliche Anpassung im Zusammenhang mit der Einführung des Artikelgesetzes zur Zeitenwende (ArtGZw). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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