Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft (Antwort zu Drs. 21/5063)
Text
Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft (Antwort zu Drs. 21/5063)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5342
21. Wahlperiode 10.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Andreas Paul und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5063 –
Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und
Einsatzbereitschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) wurde die
Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten erstmals umfassend
arbeitszeitrechtlich geregelt. Die Einführung und Umsetzung der SAZV waren bereits
mehrfach Gegenstand parlamentarischer Befassung (vgl. Bundestagsdrucksachen
18/7761, 18/7986, 19/9962).
Besondere Aufmerksamkeit fanden praktische Auswirkungen der
Arbeitszeitregelungen im Jahresbericht 2022 des Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages. Dort wird unter Bezugnahme auf Eingaben aus der Truppe
ausgeführt, dass Soldatinnen und Soldaten die Vorgaben der 2016 eingeführten
Soldatenarbeitszeitverordnung teilweise als zu eng gefasst wahrnehmen,
insbesondere im Zusammenhang mit Übungen im Gelände sowie Ausbildungs- und
Dienstzeiten außerhalb regulärer Tagesdienstzeiten (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/5700). Der Bericht greift damit ausdrücklich das Spannungsfeld
zwischen arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und militärischen Ausbildungs- und
Einsatzanforderungen auf.
Auch in weiteren Jahresberichten des Wehrbeauftragten werden
organisatorische Rahmenbedingungen, zunehmende administrative Belastungen sowie
deren mögliche Auswirkungen auf die Ausbildung, den Dienstbetrieb und die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksachen
19/16500, 20/15060).
Vor dem Hintergrund der verstärkten Ausrichtung der Bundeswehr auf die
Landes- und Bündnisverteidigung stellt sich den Fragestellern daher die
Frage, wie sich die praktische Anwendung der Arbeitszeiterfassung und der
Soldatenarbeitszeitverordnung auf die Führungsfähigkeit, den
Ausbildungsbetrieb sowie die Verfügbarkeit militärischer Verbände auswirkt und ob sich
hieraus Anpassungsbedarfe ergeben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Auswirkungen haben arbeitszeitrechtlich bedingte
Freizeitausgleichsansprüche nach mehrtägigen oder mehrwöchigen Übungen auf die
Verfügbarkeit, Ausbildungsplanung und Einsatzbereitschaft militärischer
Verbände (insbesondere Schiffsbesatzungen), und in welchem Umfang
fallen Einheiten hierdurch zeitweise vollständig oder teilweise aus dem
regulären Dienstbetrieb heraus (bitte nach Möglichkeit quantifizieren)?
Der in der Bundeswehr aufgrund der Ausgleichsregelungen der
Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) anfallende Freizeitausgleich von Dienst außerhalb
des Grundbetriebes nach intensiven Übungsphasen, führt teilweise zu Vakanzen
beim Personal, jedoch sind diese weitgehend plan- und kompensierbar.
Eine Quantifizierung kann nicht erfolgen, da keine Statistik im Sinne der
Fragestellung geführt wird.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Ausfallzeiten
auf den Ausbildungsrhythmus, Umfang und die Inhalte der Gefechts- und
Grundausbildung sowie auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr?
Es gibt grundsätzlich keine Ausfallzeiten im Ausbildungsrhythmus.
Der Umfang und die Inhalte der Gefechts- und Grundausbildung werden nicht
beeinflusst. Alle erforderlichen Ausbildungsinhalte werden vermittelt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Prüft die Bundesregierung Vereinfachungen der Arbeitszeiterfassung oder
Anpassungen der Soldatenarbeitszeitverordnung unter den Bedingungen
der Landes- und Bündnisverteidigung, und wenn ja, welche
Vereinfachungen bzw. Anpassungen sind das?
Der Anpassungsbedarf wird kontinuierlich evaluiert. So erfolgte eine
gesetzliche Anpassung im Zusammenhang mit der Einführung des Artikelgesetzes zur
Zeitenwende (ArtGZw).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft (Antwort)