Kinderbetreuung als Faktor zur Personalbindung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
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Kinderbetreuung als Faktor zur Personalbindung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7196
21. Wahlperiode 17.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Paul, Thomas Ladzinski, Dr. Daniel Zerbin, Kay‑Uwe
Ziegler und der Fraktion der AfD
Kinderbetreuung als Faktor zur Personalbindung und Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst wird von der Bundesregierung als
wesentliches Element zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr bewertet, weil die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr maßgeblich
von der Gewinnung und langfristigen Bindung qualifizierten Personals abhängt
(Bundestagsdrucksache 18/3697, Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der
Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr [Bundeswehr-
Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG], S. 1). Die damalige Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, weist in dem Zusammenhang im
Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten darauf hin, dass die Vereinbarkeit von
Familie und Dienst für Soldatinnen und Soldaten eine große Herausforderung
darstellt und häufige Versetzungen, Auslandseinsätze sowie heimatferne
Lehrgänge die gesamte Soldatenfamilie belasten (Unterrichtung durch die
Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2022, Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 119 ff.). Zudem
wird festgestellt, dass eine bedarfsgerechte, die besonderen Anforderungen des
Soldatenberufs berücksichtigende Kinderbetreuung eine der wichtigsten
Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist und insbesondere
kurzfristige Verfügbarkeit flexiblere Betreuungsangebote erfordert
(Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 119 ff.)
Dem schließt sich auch der aktuelle Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages an. Er stellt einen direkten Zusammenhang her
zwischen Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Personalgewinnung und
Personalbindung und somit zur Frage der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Personalmangel ist danach nicht nur Folge, sondern beeinträchtigt auch die
Personalbindung und erschwert die Personalgewinnung (Unterrichtung durch den
Wehrbeauftragten – Jahresbericht 2025, Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 67
bis 69).
Dem aktuellen Wehrbericht nach erfolgt die Kinderbetreuung in der
Bundeswehr derzeit überwiegend über Belegrechte in zivilen Einrichtungen, in
bundeswehrnahen Kindertagesstätten, in der Tagespflege sowie durch ergänzende
Angebote, etwa für Lehrgänge oder an Auslandsstandorten. Eigene
Einrichtungen mit bundeswehreigenem Personal stellen demgegenüber die Ausnahme
dar; nach Angaben der Bundesregierung wurde bisher nur die im Jahr 1972
eingerichtete Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn (Hardthöhe) als
einzige Einrichtung dieser Art betrieben (Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/24135, S. 3).
Die bestehenden Betreuungsangebote umfassen dabei bei der Bundeswehr
bundesweit nur eine begrenzte Zahl an Plätzen. So standen im Berichtsjahr 2025
insgesamt lediglich 1 130 Betreuungsplätze zur Verfügung, darunter 587
Belegrechte, 448 Plätze in bundeswehrnahen Kindertagesstätten sowie 95 Plätze in
der Tagespflege; ergänzend bestanden 65 Plätze für Lehrgangsteilnehmende
und 169 Plätze an Auslandsstandorten (Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68).
Insofern ist festzustellen, dass die Kinderbetreuung in der Bundeswehr
strukturell überwiegend auf externen Kapazitäten beruht. Eine eigenständige,
flächendeckende Infrastruktur besteht nicht. Dies führt nach den Feststellungen der
Wehrbeauftragten dazu, dass bestehende Angebote häufig nicht mit den
spezifischen Anforderungen des militärischen Dienstes kompatibel sind (vgl.
Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2023,
Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 11 ff.). Aufgrund dessen bezeichnet sie die Herstellung von
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst als zentrale
Aufgabe der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 11 ff.).
Der Bundeswehr ist die Bedeutung einer verlässlichen Kinderbetreuung für
Einsatzbereitschaft, Personalbindung und Attraktivität als Arbeitgeber bewusst.
So stellt der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2025 fest, dass eine gute,
erreichbare und an die Bedürfnisse der Streitkräfte angepasste Kinderbetreuung
eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass sich Soldatinnen und Soldaten
voll auf ihren Dienst konzentrieren können (Bundestagsdrucksache 21/4200,
S. 68). Die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes treffen dabei
insbesondere Soldatinnen und Soldaten mit Betreuungsverantwortung und
damit in besonderem Maße Alleinerziehende, die auf verlässliche und flexible
Betreuungsstrukturen angewiesen sind. Gleichwohl verweist der
Wehrbeauftragte aber weiterhin auf Defizite im Betreuungsangebot und strukturelle
Versorgungslücken bei besonderen dienstlichen Anforderungen, atypischen
Dienstzeiten sowie an einzelnen Bundeswehrstandorten (Bundestagsdrucksache
21/4200, S. 68). Vor diesem Hintergrund erweist sich die Kinderbetreuung
nicht lediglich als sozialpolitische Flankierung, sondern als unmittelbarer
Faktor für Einsatzbereitschaft, Personalbindung und die Attraktivität der
Bundeswehr als Arbeitgeber.
In dem Zusammenhang stellt sich für die Fragesteller insbesondere die Frage,
welche Erkenntnisse die Bundesregierung aus bisherigen Modellvorhaben und
sonstigen Maßnahmen zur Kinderbetreuung für Bundeswehrangehörige
gewonnen hat, inwieweit diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der
Betreuungsangebote eingeflossen sind und aus welchen Gründen bestehende Defizite
im Betreuungsangebot weiterhin fortbestehen (vgl. Bundestagsdrucksache
21/4200, S. 68).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die Jahre 2022 bis
2025 über den Bedarf an Kinderbetreuung von Angehörigen der
Bundeswehr vor (bitte nach Jahren, soweit verfügbar, differenzieren)?
2. In welchem Umfang konnte dieser in Frage 1 erfragte Bedarf gedeckt
werden (bitte absolut und prozentual ausweisen)?
3. Welche Erkenntnisse liegen über ungedeckte Bedarfe vor, insbesondere
hinsichtlich
a) Randzeiten (Früh-, Spät-, Nachtzeiten),
b) kurzfristiger Dienstverpflichtungen,
c) Übungen und Auslandseinsätzen?
4. Wie viele Betreuungsplätze bestehen aktuell nach folgenden Kategorien:
a) Belegrechte,
b) bundeswehrnahe Kindertagesstätten,
c) Tagespflege bzw. Großtagespflege,
d) eigene Einrichtungen der Bundeswehr?
5. An welchen Standorten bestehen eigene Kinderbetreuungseinrichtungen
der Bundeswehr mit eigenem Personal und an welchen Standorten mit
externem Personal (bitte Anzahl der Betreuungsplätze und Personalschlüssel
angeben)?
6. Hat sich die Zahl eigener Einrichtungen der Bundeswehr seit der
Absichtserklärung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit einem
standortbezogenen Ansatz auskömmlich zu realisieren (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/24135, S. 2, 3),
verändert, und wenn ja, wie?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Struktur, wonach
Kinderbetreuung überwiegend über externe Träger und Belegrechte erfolgt?
8. Welche Modellprojekte oder Pilotvorhaben zur Kinderbetreuung wurden
seit 2013 gegebenenfalls durchgeführt (bitte jeweils nach Standort,
Zeitraum, Kapazität und Zielgruppe aufschlüsseln)?
a) Welche konkreten Erkenntnisse wurden aus diesen möglichen
Projekten gewonnen?
b) Welche dieser möglichen Projekte wurden verstetigt bzw. nicht
verstetigt?
c) Aus welchen konkreten Gründen wurde auf eine flächendeckende
Umsetzung möglicher Projekte verzichtet, bewertet die
Bundesregierung die Tatsache, dass die Projekte nicht flächendeckend umgesetzt
und somit im Ergebnis nicht verstetigt wurden, als mögliches
strukturelles Steuerungsdefizit, und wenn ja, inwieweit?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den
Unterstützungsbedarf von Alleinerziehenden in der Bundeswehr vor,
werden Daten über Alleinerziehende erhoben, und wenn nein, warum nicht?
10. Welche speziellen Unterstützungs-, Betreuungs- oder
Flexibilisierungsmaßnahmen in der Bundeswehr bestehen für
a) Alleinerziehende,
b) Soldatinnen und Soldaten mit atypischen Dienstzeiten?
11. Wie wird Kinderbetreuung insbesondere für Alleinerziehende in der
Bundeswehr bei
a) 24-Stunden-Diensten,
b) kurzfristigen Alarmierungen,
c) Lehrgangsverwendungen
sichergestellt, und in welchem Umfang bestehen hierbei weiterhin
Versorgungslücken?
12. Wenn keine besonderen Unterstützungsmaßnahmen für Alleinerziehende
bestehen (vgl. Frage 11), wie begründet die Bundesregierung dies vor dem
Hintergrund der Feststellungen der Wehrbeauftragten zur Vereinbarkeit
von Familie und Dienst (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68)?
13. Welche Haushaltsmittel wurden seit 2022 für Kinderbetreuung in der
Bundeswehr aufgewendet (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln)?
14. Wie verteilen sich diese in Frage 13 erfragten Mittel auf
a) Belegrechte,
b) externe Träger,
c) eigene Infrastruktur?
15. Welche Kosten pro Betreuungsplatz ergeben sich jeweils (vgl. die Fragen
13 und 14)?
16. Welche Wirtschaftlichkeitsvergleiche wurden zwischen den Modellen
durchgeführt (vgl. Frage 14)?
17. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um die Kinderbetreuung
an die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes anzupassen?
18. Beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau eigener
Betreuungseinrichtungen für Kinder bei der Bundeswehr, und wenn nein, wie wird dies vor
dem Hintergrund der festgestellten Defizite begründet?
19. Wie stellt sich die Lage der Kinderbetreuung an Auslandsstandorten der
Bundeswehr dar?
a) Wird die Betreuung vor Ort durch externe (private oder öffentliche
Anbieter) bzw. freie Träger gewährleistet?
b) Inwieweit wurden gegebenenfalls Vereinbarungen mit den jeweiligen
Ländern getroffen?
c) Gibt es seitens der Bundeswehr im Falle nicht vorhandener
Betreuungsangebote vor Ort Kompensationslösungen?
d) Nach welchen Kriterien und Standards werden
Kinderbetreuungsangebote an Auslandsstandorten bewertet und ausgewählt?
Berlin, den 2. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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