Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5712
21. Wahlperiode 04.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Tamara Mazzi, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara
Bünger, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Gregor
Gysi, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Eine funktionierende Demokratie ist auf demokratische Kompetenzen in der
Bevölkerung und auf eine starke Zivilgesellschaft angewiesen.
Zugleich wird die Demokratiearbeit in Deutschland insbesondere von
rechtsextremen Kräften immer häufiger infrage gestellt (vgl. www.stern.de/politik/de
utschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--3708735
0.html).
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in
Deutschland, dies hat auch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Karin Prien, erkannt (vgl. https://taz.de/Familienministerin-
Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Organisationen der Zivilgesellschaft sind immer wieder Ziel von Angriffen und
Unterwanderungsversuchen durch rechtsextreme Akteure, die darauf abzielen,
demokratische Strukturen zu schwächen (vgl. www.bpb.de/themen/rechtsextre
mismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder-vereinnahmt/ und
www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-rechte-versuche
n-100.html).
Seit über zehn Jahren ist „Demokratie leben!“ als breit angelegtes und regional
verankertes Bundesprogramm Vorreiter im Bereich des Wissenstransfers zu
Demokratie und trägt nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu bei, die
breite Zivilgesellschaft zu stärken.
Im März 2026 gab Bundesministerin Karin Prien nun den Umbau des
Programms bekannt, der zum Verlust der Förderung von über 200 Projekten führen
könnte (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-
zivilgesellschaft-94235621.html).
Bundesministerin Karin Prien begründet dies mit der Notwendigkeit, künftig
verstärkt die „Mitte der Gesellschaft“ zu adressieren und Schwerpunkte bei der
Bekämpfung von Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus zu
setzen. Diese Schwerpunktsetzung impliziert nach Ansicht der Fragestellenden
den Vorwurf, dass die bisherige Projektlandschaft – insbesondere in der
Rechtsextremismusprävention und der Arbeit gegen Rassismus – diese
gesellschaftliche Mitte unzureichend erreicht habe oder an deren Bedarfen vorbeigegangen
sei. Die Bundesregierung betont einerseits, es müsse mehr gegen
Antisemitismus unternommen werden, andererseits wird nun durch den Umbau von
„Demokratie leben!“ das Fortbestehen von mindestens 15 Projekten mit einem
Schwerpunkt auf Antisemitismus gefährdet (vgl. www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokr
atiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e). Dieser
angekündigte Umbau erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die offizielle Evaluation der
aktuellen Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch hat die
Bundesregierung bereits öffentlich erklärt, dass sich zahlreiche bestehende Projekte
nicht bewährt hätten, ohne hierfür eine belastbare Datengrundlage vorzulegen.
Für die betroffenen Träger und etablierten Präventionsstrukturen bedeutet dies
eine massive Planungsunsicherheit, da die neuen Förderkriterien im Detail
weiterhin unbestimmt bleiben, während bestehende Bewilligungszeiträume
auslaufen (vgl. https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-a
ls-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Nach Kenntnis der Fragestellenden sieht die neue Zuwendungspraxis unter
anderem vor, dass geförderte Träger verpflichtet sind, sicherzustellen, dass durch
ihre Arbeit keine extremistischen Strukturen unterstützt werden (vgl. www.spie
gel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-um
bau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102
552e). Diese Verpflichtung birgt nach Ansicht der Fragestellenden die Gefahr,
dass Distanzierungsprojekte, die Personen aus dem rechtsextremistischen oder
islamistischen Spektrum beim Ausstieg aus der Szene unterstützen, in
juristische Schwierigkeiten geraten, falls diese rückfällig werden.
Geplant wird nach Kenntnis der Fragestellenden zudem, lediglich Programme
zu fördern, die in mindestens vier Bundesländern vertreten sind. Insbesondere
für die geringer ausgeprägten Förderungsstrukturen in Ostdeutschland stellt
dies eine potenzielle Herausforderung dar. Zwar betonte die Bundesministerin,
Rückmeldungen der Zivilgesellschaft, „auch aus Ostdeutschland, in der
Anpassung der Förderrichtlinie [zu] berücksichtigen“ bisher ist jedoch unklar, in
welcher Form (vgl. Tagesspiegel vom 11. April 2026, „Ostdeutsche
Demokratieprojekte fürchten sich vor dem Aus“).
Gleichzeitig wurde durch die Bundesministerin angekündigt, die
„Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms auszubauen, bei dem zuvor
ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Mit der Anpassung der
sogenannten Nebenbestimmungen wurde als neue Voraussetzung eine Befassung
und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen eingeführt, was die
bisherigen Förderabläufe erheblich verändert. Außerdem bedeutet die neue
Überprüfung jeder Einzelmaßnahme einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen
Aufwand, der bereits jetzt dafür Sorge getragen hat, dass Kommunen auf die
Förderung verzichten (vgl. www.fr.de/politik/kommunen-kritisieren-karin-prie
n-wegen-verschaerfter-buerokratie-94230592.html).
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige
Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und
Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der bisher geförderten Projekte und Träger werden
voraussichtlich im Rahmen der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ ihre
Förderung verlieren, und welche Gesamtsumme an Fördermitteln entfällt auf
die Projekte der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“, die aufgrund der
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ nicht weitergeführt werden?
2. Wann wurden die laufenden Projekte darüber informiert, dass ihre
Förderung endet?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Förderrichtlinien für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie die entsprechenden
Zeitpläne für die Information der Trägerorganisationen und die
Interessenbekundungs- sowie Bewilligungsverfahren noch im Laufe der
parlamentarischen Sommerpause 2026 zu veröffentlichen, und wenn nein, welche
konkreten Gründe stehen einer zeitnahen Veröffentlichung sowie der
damit verbundenen Planungssicherheit für die Träger entgegen?
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit Projekten umzugehen, denen
zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ in Aussicht gestellt wurde?
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den bereits ausgestellten
Förderzusagen umzugehen?
6. Ist für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende
Fördermöglichkeiten vorgesehen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
7. Welche maximalen Fördersummen sind für künftige Projekte im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen?
8. Welche Kriterien müssen derzeit geförderte Trägerorganisationen erfüllen,
um auch künftig im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
gefördert zu werden (bitte die Anforderungen im Einzelnen benennen)?
9. Welche spezifischen Themenfelder und Förderbereiche (bitte einzeln nach
bisheriger Struktur aufschlüsseln) werden im Rahmen des angekündigten
Umbaus des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab dem Jahr 2026
weiterhin gefördert?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr selbst als größte
Bedrohung für die Demokratie eingestufte Gefahr des Rechtsextremismus
durch die Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
weiterhin zumindest im bisherigen Umfang bekämpft wird?
11. Welche konkreten Maßnahmen der Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt sowie welche damit befassten Projekte und Träger werden nach
aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem
Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
12. Welche konkreten Maßnahmen der Rechtsextremismusprävention sowie
welche Ausstiegsprogramme werden nach aktuellem Planungsstand ab
2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch
Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zuwendungsempfängern wie
Distanzierungsprojekten im Falle eines unvorhersehbaren Rückfalls von
Teilnehmenden in extremistische Strukturen keine förderrechtlichen
Sanktionen oder Mittelkürzungen drohen, sofern die Träger ihre
Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt haben?
14. Mit welcher Begründung wird als neue Voraussetzung für die Förderung
eines Projekts eine Durchführung in mindestens vier Bundesländern
erforderlich, und inwiefern ist diese Voraussetzung mit dem erklärten Ziel der
Bundesregierung vereinbar, Demokratieförderung auch in der Fläche zu
stärken?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage,
dass ihr die besondere Lage in den ostdeutschen Ländern bewusst ist (vgl.
Schriftliche Frage 145 der Abgeordneten Mandy Eißing auf
Bundestagsdrucksache 21/5249), Vorkehrungen zu treffen, damit
ostdeutschlandspezifische Projekte auch dann im Rahmen von „Demokratie leben!“
gefördert werden können, wenn sie nicht in mindestens vier Bundesländern
tätig sind, und wenn ja, welche?
16. Inwieweit sollen die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des
Bundesprogramms ausgebaut werden, und welche konkreten Maßnahmen sind
hierfür geplant (bitte mit geplanten Haushaltsmitteln angeben)?
17. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der verstärkten
Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an bestehende
Regelstrukturen (z. B. Schulen, Vereine, Feuerwehren), und durch welche
spezifischen Förderinstrumente soll diese Verzahnung gegenüber der
bisherigen Projektförderung sichergestellt werden?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach
Institutionen wie Kindertageseinrichtungen oder Feuerwehren bereit und in der
Lage sind, zusätzliche Aufgaben der Demokratiebildung im Rahmen ihres
Kernauftrags zu übernehmen, und inwieweit wurden im Vorfeld der
Neuausrichtung des Bundesprogramms entsprechende Konsultationen mit
Vertreterinnen und Vertretern dieser Institutionen oder deren
Dachverbänden durchgeführt?
19. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die betroffenen
Institutionen (wie Schulen oder Feuerwehren) die notwendigen personellen
und fachlichen Ressourcen erhalten, um diese zusätzlichen Aufgaben
ohne Qualitätsverlust zu übernehmen?
20. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Einsatz
nachrichtendienstlicher Prüfverfahren für verhältnismäßig im Rahmen eines
Bundesprogramms, dessen erklärtes Ziel die Stärkung der Demokratie und der
Zivilgesellschaft ist?
21. a) Gibt es bei der Bundesregierung jenseits des Rechtswegs spezielle
Rechtsschutzmöglichkeiten für Trägerorganisationen, deren Förderung
aufgrund von Erkenntnissen aus dem Haber-Verfahren abgelehnt
wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Praxis, dass betroffenen
Projekten der genaue Inhalt der belastenden Erkenntnisse des
Verfassungsschutzes regelmäßig vorenthalten wird?
22. Werden Trägerorganisationen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
in Zukunft weiterhin im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens
geprüft, und wenn ja, wird die Bundesregierung die Prüfvorgaben für die
Überprüfung von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
weiterentwickeln, um bisherigen Unklarheiten zu begegnen?
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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