Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr (Antwort zu Drs. 21/5026)
Text
Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr (Antwort zu Drs. 21/5026)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5453
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5026 –
Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen
des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile
Gefahrenabwehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Operationsplan Deutschland beschreibt den Einsatz der Bundeswehr in
Frieden, Krise und Krieg sowie die gesamtstaatliche Zusammenarbeit
zwischen militärischen und zivilen Akteuren. In diesem Zusammenhang wird eine
stärkere Vernetzung von Streitkräften, Sicherheitsbehörden sowie Strukturen
des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes angestrebt.
Ehrenamtliche Kräfte – insbesondere bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen
und dem Technischen Hilfswerk – bilden jedoch das Rückgrat der
Gefahrenabwehr in Deutschland. Vor dem Hintergrund bereits bestehender
Personalengpässe, steigender Einsatzbelastungen sowie zunehmender
Extremwetterereignisse stellt sich den Fragestellern die Frage, ob eine mögliche Einbindung
dieser Kräfte in militärisch geprägte Planungen Auswirkungen auf die
originären Aufgaben der Gefahrenabwehr haben könnte. Insbesondere ist für sie von
Interesse, ob durch Planungen, Übungen oder Unterstützungsleistungen im
Rahmen des Operationsplans Deutschland Einschränkungen für die
Einsatzfähigkeit des regulären Katastrophenschutzes entstehen könnten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist ein militärischer Plan, der
unter anderem die Unterstützungsforderungen an die zivile Seite darstellt und
die Aufgaben der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit koordiniert. Er ist kein
Plan für die Gesamtverteidigung Deutschlands. Die Zivile Verteidigung wird
durch das Bundesministerium des Innern koordiniert und konzeptionell wie
operativ von allen Bundesressorts, den 16 Ländern und über 11 000
Kommunen ausgefüllt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
16. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkrete Rolle ist für ehrenamtliche Kräfte des
Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland vorgesehen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Der OPLAN DEU sieht keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des
Katastrophenschutzes vor.
2. Welche Organisationen (z. B. Feuerwehren, Technisches Hilfswerk,
Hilfsorganisationen) sind in die Planungen eingebunden?
Die Expertise, der in der Fragestellung aufgeführten Organisationen, sofern sie
eine Rolle in der Zivilen Verteidigung haben, wird insbesondere über die Bund-
Länder offene Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-militärische
Zusammenarbeit eingebunden.
3. Erfolgt die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ausschließlich indirekt
über ihre Organisationen, oder ist auch eine unmittelbare Heranziehung
vorgesehen?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine Heranziehung
ehrenamtlicher Kräfte für Aufgaben im Kontext des Operationsplans Deutschland
erfolgen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. In welchem Umfang plant die Bundesregierung Übungen oder
Ausbildungsmaßnahmen, an denen ehrenamtliche Kräfte teilnehmen sollen?
Die Bundesregierung versteht die Frage im Sinne der Einbindung
ehrenamtlicher Kräfte in Übungen und Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr, die in
einem Zusammenhang mit dem OPLAN DEU stehen. Eine niedrige Anzahl
von ehrenamtlichen Kräften soll bei einzelnen Übungen der Bundeswehr zur
zivil-militärischen Zusammenarbeit teilnehmen. Eine Einbindung bei
Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr ist bislang nicht geplant.
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass eine
Mitwirkung im Rahmen des Operationsplans nicht zu Personalengpässen im
regulären Katastrophenschutz führt?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich eine
zusätzliche Einbindung auf die Einsatzbereitschaft bei Bränden,
Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen auswirken könnte?
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Zielkonflikten
zwischen militärischer Unterstützung und originären Aufgaben der
Gefahrenabwehr?
9. Welche Abstimmungen haben hierzu mit den Bundesländern
stattgefunden, die maßgeblich für den Katastrophenschutz zuständig sind (vgl.
Frage 8)?
10. Plant die Bundesregierung zusätzliche personelle oder finanzielle
Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, um mögliche
Mehrbelastungen auszugleichen?
11. Wie wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ehrenamtlicher Helfer durch
mögliche zusätzliche Verpflichtungen nicht übermäßig belastet werden?
12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine stärkere
sicherheitspolitische Einbindung des Katastrophenschutzes dessen primär zivile
Ausrichtung verändern könnte?
13. Gibt es Szenarien unterhalb des Verteidigungsfalls, in denen
ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung militärischer Aufgaben herangezogen
werden könnten?
14. Welche Schutzmechanismen bestehen, um die jederzeitige Verfügbarkeit
ehrenamtlicher Kräfte für akute Gefahrenlagen in Deutschland zu
gewährleisten?
15. Wurden Verbände und Interessenvertretungen der ehrenamtlichen Helfer
in die Planungen einbezogen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
16. Wie berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Planungen
Mehrfachengagements ehrenamtlicher Helfer, die gleichzeitig in mehreren
Organisationen tätig sind (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk
oder Hilfsorganisationen), und werden solche Personen in der
Personalbedarfsplanung mehrfach oder nur einmal erfasst?
Die Fragen 6 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskunft über Angelegenheiten,
die den Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen.
Dessen ungeachtet ist die Bundesregierung mit allen relevanten Akteuren zur
Aufgaben- und Ressourcenplanung in intensiven Gesprächen.
Ausnahme zur Verantwortung der Länder bilden ehrenamtliche Kräfte des
bundeseigenen Technischen Hilfswerks (THW). Das THW wird aufgrund eigener,
zu priorisierender Aufgaben während einer Krise/eines Krieges planerisch
keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivi (Antwort)