Kommunen entlasten, Veranstaltungen sichern - Einsatzmöglichkeiten des Technischen Hilfswerks bei der Absicherung kommunaler Großveranstaltungen
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Kommunen entlasten, Veranstaltungen sichern - Einsatzmöglichkeiten des Technischen Hilfswerks bei der Absicherung kommunaler Großveranstaltungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6093
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian
Treuheit, Dr. Paul Schmidt, Rainer Galla, Steffen Janich, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
Kommunen entlasten, Veranstaltungen sichern – Einsatzmöglichkeiten des
Technischen Hilfswerks bei der Absicherung kommunaler Großveranstaltungen
Die Sicherheitsanforderungen an kommunale Großveranstaltungen wie
Volksfeste, Stadtfeste, Karnevalsumzüge oder ähnliche öffentliche Ereignisse sind in
den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hintergrund sind veränderte
Gefährdungslagen, insbesondere durch terroristische Bedrohungen, die erhöhte
Anforderungen an Sicherheitskonzepte, Zugangskontrollen und technische
Sicherungsmaßnahmen stellen (vgl. Bundesministerium des Innern (BMI),
Verfassungsschutzbericht 2024). Für Kommunen und Veranstalter führt dies
zunehmend zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen.
Insbesondere kleinere Kommunen und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen
sehen sich teilweise nicht mehr in der Lage, die gestiegenen
Sicherheitsanforderungen eigenständig zu erfüllen, was zunehmend zu einer Gefährdung des
kulturellen Brauchtums führt (www.nrz.de/niederrhein/article409062536/teure-sic
herheit-wie-veranstaltungen-gerettet-werden-sollen.html?utm_source=chatgp
t.com). Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Bundesanstalt im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und leistet auf Anforderung
technische Unterstützung. Rechtlich ist zwischen Einsätzen im Rahmen der
Katastrophenhilfe und Leistungen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit §§ 4 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) zu unterscheiden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in
welchem Umfang das THW bereits nach geltender Rechtslage zur Absicherung
kommunaler Veranstaltungen eingesetzt werden kann und welche finanziellen
sowie rechtlichen Spielräume zur Entlastung der Kommunen bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang kann das Technische Hilfswerk bereits nach
geltender Rechtslage im Rahmen der allgemeinen Amtshilfe (Artikel 35
Absatz 1 GG, §§ 4 ff. VwVfG) zur technischen Unterstützung bei der
Absicherung kommunaler Großveranstaltungen eingesetzt werden, sofern
keine Katastrophenlage vorliegt?
2. Welche konkreten Fallkonstellationen (z. B. fehlende technische
Ausstattung, personelle Engpässe oder besondere Gefährdungslagen)
rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung ein Amtshilfeersuchen an das
THW bei Veranstaltungen wie Volksfesten oder Umzügen?
3. Wie grenzt die Bundesregierung zulässige technische
Unterstützungsleistungen des THW (z. B. Beleuchtung, Stromversorgung, logistische
Infrastruktur oder mobile Barrieren) von originären Aufgaben der
Gefahrenabwehrbehörden ab?
4. Sieht die Bundesregierung rechtliche Hindernisse für eine regelmäßig
geplante Einbindung des THW in kommunale Sicherheitskonzepte bei
Veranstaltungen unterhalb der Katastrophenschwelle, und wenn ja, welche?
5. In welchem Umfang können nach § 6 des THW-Gesetzes bei
Amtshilfeleistungen gegenüber Kommunen auf eine Kostenerstattung verzichtet
werden, insbesondere wenn die Absicherung von Veranstaltungen im
überwiegenden öffentlichen Interesse liegt?
6. Unter welchen Voraussetzungen bewertet die Bundesregierung die
Unterstützung kommunaler Veranstaltungen als „überwiegendes öffentliches
Interesse“ im Sinne des § 6 des THW-Gesetzes?
7. Welche Spielräume bestehen, um Kommunen und Veranstalter durch
einen erweiterten oder systematisierten Gebührenverzicht bei THW-
Einsätzen finanziell zu entlasten?
8. Plant die Bundesregierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den
Einsatz des THW im Bereich der präventiven Gefahrenvorsorge bei
Großveranstaltungen zu konkretisieren oder anzupassen, um Kommunen
stärker zu unterstützen?
9. Wird geprüft, bundeseinheitliche Leitlinien oder Handreichungen für
Kommunen zu entwickeln, um den Einsatz des THW im Rahmen der
Amtshilfe rechtssicher und planbar zu ermöglichen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende finanzielle
Überforderung von Kommunen und Veranstaltern durch verschärfte
Sicherheitsanforderungen infolge veränderter Gefährdungslagen, und welchen Beitrag
kann das Technische Hilfswerk nach ihrer Auffassung zur Entlastung
leisten?
Berlin, den 20. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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