Zugang und Versorgung psychisch erkrankter Menschen
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Zugang und Versorgung psychisch erkrankter Menschen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2294
21. Wahlperiode 17.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Johannes Wagner, Misbah Khan und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zugang und Versorgung psychisch erkrankter Menschen
Psychische Belastungen und Erkrankungen haben in den letzten Jahren – auch
durch die COVID-19-Pandemie – stark zugenommen. Besonders betroffen
durch die Pandemie sind Kinder und Jugendliche, wie die COPSY-Studie
(COPSY = COrona und PSYche) eindrücklich zeigt. Die Lebenszeitprävalenz
psychischer Erkrankungen liegt in Deutschland bei 43 Prozent der
Bevölkerung, jährlich sind etwa 28 Prozent aller Erwachsenen, Frauen häufiger als
Männer, betroffen (www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/
Wissensdatenbank_oeffentlich/Report_Psychotherapie/DPtV_Report_Psychoth
erapie_2021.pdf).
Aufgrund der erforderlichen Weiterentwicklung des Hilfesystems hat die
Aktion Psychisch Kranke (APK) im Anschluss an den vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) initiierten „Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für
psychisch erkrankte Menschen“ eine Fortführung des Psychiatriedialogs
umgesetzt. Wie bereits im ersten Dialog war das grundsätzliche Ziel,
Handlungsbedarfe zu identifizieren und diese in Form von gesetzlichen und
untergesetzlichen Änderungsempfehlungen zu formulieren. Nachdem der Fokus des ersten
Dialogs im Binnenbereich des Sozialgesetzbuches lag (www.psychiatriedialo
g.de/fileadmin/downloads/Informationen_Dialog/230227_Projektbericht_Dialo
g_gesamt_bf.pdf), konzentrierte sich die Fortführung insbesondere auf die
Themen Partizipation und Zwangsvermeidung sowie auf die Schnittstellen
zwischen den Leistungen im Behandlungsbereich und denen der Teilhabe (www.ap
k-ev.de/projekte/fortfuehrung-psychiatriedialog?fsize=3&cHash=8731f4b0527
8300cbe8342e4ad95c418). Die Ergebnisse des zweiten Psychiatriedialogs
wurden im Rahmen eines Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages am 10. September 2025 vorgestellt, die Handlungsempfehlungen
wurden entsprechend auch an das Parlament und die zuständigen
Bundesministerien adressiert.
Die Hilfen aus den psychiatrischen Kliniken sind häufig zu unflexibel, was zu
Sektorenbrüchen zu Lasten der Patientinnen und Patienten führt, wenn der
Übergang von stationärer zu teilstationärer oder ambulanter Behandlung
erfolgen soll. Angesichts der prognostizierten Entwicklung der psychiatrischen
vertragsärztlichen Versorgung wird es zunehmend notwendig, Hilfen aus dem
psychiatrischen Krankenhaus zu flexibilisieren. In Modellprojekten wurden
nach § 64b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sogenannte
Globalbudgets erprobt. Diese ermöglichen es den Kliniken, bedarfsgerechte und
personenzentrierte Hilfe stationär, teilstationär und ambulant anzubieten. Dazu
gehören auch Konzepte wie das „Home Treatment“ als „stationsäquivalente
Leistungen“. Die Evaluation zeigt, dass diese Hilfen bessere Qualität und
Ergebnisse für die Betroffenen bringen, kostenneutral sind und die Zufriedenheit der
Mitarbeitenden erhöhen.
Die demografische Entwicklung in der vertragsärztlichen psychiatrischen
Versorgung macht es ebenfalls notwendig, die Psychiatrischen Institutsambulanzen
zu stärken, u. a. um sogenannten Drehtürentwicklungen entgegenzuwirken und
insbesondere schwer und chronisch psychisch kranken Menschen passgenaue
vor- und nachstationäre Hilfen zu ermöglichen.
Es ist oft schwer, für psychisch erkrankte Menschen zeitnah niedrigschwellige
Hilfen oder einen Therapieplatz zu finden. Zahlreiche Studien belegen lange
Wartezeiten. So ermittelte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für
das Jahr 2019 eine durchschnittliche Wartezeit von 142,4 Tagen vom
Erstgespräch bis zum Beginn einer Psychotherapie (www.bptk.de/pressemitteilungen/
psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandl
ung/). Für Kinder- und Jugendliche haben sich die Wartezeiten seit
Pandemiebeginn laut einer Studie der Universität Leipzig nahezu verdoppelt (www.lw.un
i-leipzig.de/fakultaet/aktuelles/detail-nachrichten/artikel/studie-kinder-von-pan
demie-besonders-hart-betroffen-2022-07-08).
Die aktuelle Bedarfsplanung orientiert sich weitgehend an Verhältniszahlen aus
den 1990er-Jahren. Ein Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 (www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/20
18-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf)
zeigt die große Versorgungslücke in der psychotherapeutischen Versorgung. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 111 f.) ist festgehalten,
dass die Bedarfsplanung im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und auf die
Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum angepasst werden soll
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf).
Der Mangel an Hilfeangeboten wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller durch Unsicherheiten in der Finanzierung der Psychotherapie-
Weiterbildung zusätzlich verschärft. Die Bunderegierung verspricht im
Koalitionsvertrag (S. 112) die Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der
Psychotherapie (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf).
Niedrigschwelligen Hilfen, die von Betroffenen zeitnah und ohne große
Zugangshürden in Anspruch genommen werden können, beugen der
Chronifizierung vor und entlasten das psychiatrische und psychotherapeutische System.
Trotz dieser Effekte sind psychiatrische Krisendienste, niedrigschwellige
Suizidprävention und weitere psychosoziale Hilfen nicht flächendeckend
erreichbar.
Frühzeitige Hilfeangebote stehen im engen Zusammenhang mit der
Vermeidung von Zwang. Im Kontext der Psychiatrie wird zu oft auf
Zwangsmaßnahmen zurückgegriffen. Dies geschieht auch in Bereichen, in denen die
Anwendung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen nicht explizit gesetzlich geregelt ist.
Der Einsatz von Zwang kann gravierende Auswirkungen auf die körperliche
und psychische Gesundheit der Betroffenen haben (www.apk-ev.de/fileadmin/d
ownloads/Stellungnahmen_Positionspapiere/Position_APK_Zwangsbehandlun
g _-_Z wa n gs v e r me id un g .pdf). Internationale Abkommen, wie die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN = United Nations), unterstreichen das Recht
auf Selbstbestimmung und Autonomie. Auch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) sowie der UN-Sonderberichterstatter für Folter sprechen sich klar
gegen Zwangsmaßnahmen aus, einschließlich der unfreiwilligen Verabreichung
von Medikamenten. Beide APK-Psychiatriedialoge, die Ergebnisse des
Projektes „Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem“
sowie die S3-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) „Verhinderung von
Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“
fordern daher, jede Art von Zwang im Kontext der Psychiatrie, wo immer es
möglich ist, zu vermeiden. Es gibt kaum belastbare Belege dafür, dass
Zwangsmaßnahmen tatsächlich die Selbst- oder Fremdgefährdung verringern. Vielmehr
können sie dazu führen, dass Menschen aus Angst vor Zwang auf notwendige
Hilfe verzichten.
Psychische Erkrankungen können, wenn sie nicht frühzeitig behandelt werden,
lebenslange negative Folgen haben. Dazu kann der Zugang zur Versorgung
durch eine psychische Erkrankung und damit einhergehende
Herausforderungen erschwert werden. Im Jahr 2024 führten psychische Erkrankungen mit
durchschnittlich 28,5 AU-Tagen (AU = Arbeitsunfähigkeit) zu den längsten
Ausfallzeiten (www.aok.de/pp/gg/update/fehlzeiten-2024/). Sie sind außerdem
die häufigste Ursache für vorzeitige Verrentungen in Deutschland (www.deutsc
he-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilung
en_archive/2021/2021_11_30_psych_erkrankungen_erwerbsminderung.html).
Damit ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine
Früherkennung und Frühbehandlung auch aus einer sozioökonomischen Perspektive von
hoher Relevanz.
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen die aktuellen,
übergreifenden Krisen eine ernsthafte Bedrohung für die Versorgung von
Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland
dar. Eine frühzeitige Diagnostik und Versorgung sind daher zentral, um die
psychische Gesundheit wiederherzustellen und Beschwerden zu lindern. Aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller trägt die Bundesregierung eine
besondere Verantwortung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen
psychischer Erkrankungen abzumildern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Handlungsempfehlungen
aus den beiden Psychiatriedialogen, auf welcher Grundlage kommt sie zu
ihrer Annahme, und mit welcher Priorität plant die Bundesregierung, die
Handlungsempfehlungen aus beiden Dialogen umzusetzen?
2. Bis wann plant die Bundesregierung, die Handlungsempfehlungen beider
Psychiatriedialoge umzusetzen?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzliche Verankerung von
stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlungen (aufsuchende Hilfen)?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass der Ausbau stationsäquivalenter psychiatrischer
Behandlungen (aufsuchende Hilfen) zu einer verbesserten Versorgung schwer
psychisch kranker Menschen führen würde, und wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung, die psychische Krisen- und Notfallversorgung
weiter auszubauen und einheitliche Standards hierfür zu etablieren, und
wenn ja, wie wird sie dabei vorgehen?
6. Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse beider vom BMG geförderten
Psychiatriedialoge der Aktion Psychisch Kranke, die eine gemeinsame
und geteilte Beteiligungsanforderung von Krankenversicherung (KV) und
Eingliederungshilfe an der Sicherstellung der Krisendienste fordern, in
einer Reform der Notfallversorgung zu platzieren, und wenn nein, warum
nicht?
7. Plant die Bundesregierung die Einführung einer einheitlichen
Notrufnummer für psychische Krisen, wenn ja, wie, und bis wann soll diese
umgesetzt werden?
8. Was bedeutet konkret das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
formulierte Ziel, die psychosozialen Zentren zu unterstützen?
9. Welche Schritte hat die Bundesregierung geplant, um das Ziel, die
psychosozialen Zentren zu unterstützen, zu erreichen, und wurden bisher
konkrete Maßnahmen umgesetzt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der
Leistungseinschränkung für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetz auf 36
Monate hinsichtlich der Prävalenz psychischer Erkrankungen und der
Integrations- und Teilhabechancen von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern?
11. In welchem Rahmen plant die Bundesregierung, die psychotherapeutische
Versorgung in psychosozialen Zentren insbesondere von Geflüchteten in
der Bedarfsplanung abzudecken?
12. Wurde das nach der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende,
koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch
kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder
psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gemäß § 92 Absatz 6b SGB V (KSV-Psych-
RL) formulierte Unterziel,
a) die Bildung einer leicht erreichbaren und flexiblen
Versorgungsstruktur zu fördern, nach Kenntnissen der Bundesregierung erreicht?
b) Zeitnahe Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu
stellen, nach Kenntnissen der Bundesregierung erreicht?
c) Eine Verkürzung oder Vermeidung von stationären Aufenthalten sowie
die Möglichkeit der Versorgung in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen, nach Kenntnissen der Bundesregierung erreicht?
d) Schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten eine
patientenindividuelle notwendige Koordination der Versorgungangebote zu
gewährleisten, erreicht?
13. Plant die Bundesregierung, die Versorgung nach der Richtlinie über die
berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung
insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem
psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gemäß
§ 92 Absatz 6b SGB V weiter zu fördern und Behandlungskapazitäten
gezielt zu stärken, indem
a) ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss
gerichtet wird, die KSV-Psych-RL dahin gehend zu überarbeiten, dass
Befunde und Vorbehandlungen berücksichtigt werden müssen sowie
Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeutinnen bzw. Vertragspsychotherapeuten mit reduziertem
Versorgungsauftrag („halber Kassensitz“) ebenfalls die Koordination der Versorgung
übernehmen können,
b) gesetzlich verankert wird, dass Vertragsarztpraxen und
Vertragspsychotherapiepraxen ihren Praxisumfang im Einzelfall bedarfsnotwendig
vergrößern dürfen, sofern dies der Versorgung nach der KSV-Psych-
RL dient, und
c) die finanzielle Förderung der Praxisstrukturen und des Aufbaus der
Netzwerkverbünde für die Versorgung nach der KSV-Psych-RL
gesetzlich geregelt wird?
d) Und wenn nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung, die Mental Health Surveillance durch das
Robert Koch-Institut oder das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
hinsichtlich der Schließung von Datenlücken zu Bedarfen sowie der
Prävalenz und Inzidenz psychischer Erkrankungen fortzuführen, und wenn
nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung, die Daten des Robert Koch-Instituts
gemeinsam mit aktuellen Leitlinien als Grundlage für die Planung von
Versorgungsangeboten und Versorgungsstrukturen in den Gesundheitsregionen
zu nutzen, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche Bedeutung werden digitale Angebote zur Versorgung psychischer
Erkrankungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen nach Ansicht
der Bundesregierung künftig haben, und welche konkreten Maßnahmen
sind von der Bundesregierung geplant?
17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass eine Überführung der sektorenübergreifenden Versorgungs-
und Finanzierungsmodelle (Regionalbudgets, Modellprojekte nach § 64b
SGB V) in die Regelversorgung zu einer Verbesserung der
sektorenübergreifenden Versorgung von Versicherten im Kliniksetting führt, und wenn
nein, warum nicht?
18. Bis wann plant die Bundesregierung eine Regelung zur Überführung der
sektorenübergreifenden Versorgungs- und Finanzierungsmodelle
(Regionalbudgets, Modellprojekte nach § 64b SGB V) in die Regelversorgung
und Regelfinanzierung, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
bisher ergriffen, um den Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz
in diesem Bereich nachzukommen?
19. Wie bewertet die Bundesregierung eine Entfristung der Modellvorhaben
nach § 64b SGB V als Zwischenschritt bis zur Überführung der
sektorenübergreifenden Versorgungs- und Finanzierungsmodelle in die
Regelversorgung und Regelfinanzierung?
20. Bis wann wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur
Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen schaffen?
21. Inwieweit plant die Bundesregierung, den Zugang zu Psychiatrischen
Institutsambulanzen als Anlaufstelle für Menschen in akuten Krisen zu
erleichtern?
22. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Erwachsene die
durchschnittlichen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Termin
nach einem Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde, und
wie haben sich diese Wartezeiten in den letzten zehn Jahren verändert
(bitte differenziert nach Bundesländern, Raumkategorien [städtisch,
halbstädtisch, ländlich] und KV-Bezirken angeben)?
23. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Kinder und
Jugendliche die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen
psychotherapeutischen Termin nach einem Erstgespräch in der psychotherapeutischen
Sprechstunde, und wie haben sich diese Wartezeiten in den letzten zehn
Jahren verändert (bitte differenziert nach Bundesländern, Raumkategorien
[städtisch, halbstädtisch, ländlich] und KV-Bezirken angeben)?
24. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der langen Wartezeiten die
derzeitige wohnort- und zeitnahe psychotherapeutische Versorgung, wenn
bei gesetzlich Versicherten die Notwendigkeit einer
psychotherapeutischen Behandlung festgestellt wurde?
25. Welche Gründe gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung für lange
Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie bei Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen, und welche Maßnahmen plant sie konkret, um
Wartezeiten zu reduzieren?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Inanspruchnahme
psychotherapeutischer Leistungen in den letzten Jahren, und welche Ursachen
sieht sie dafür?
27. Welche Entwicklungen erwartet die Bundesregierung bei der
Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen in den nächsten zehn Jahren,
und auf welche wissenschaftliche Evidenz stützt sie sich bei ihrer
Einschätzung?
28. Wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
psychotherapeutisch tätige Psychiaterinnen und Psychiater, dargestellt in absoluten
Zahlen und Verhältniszahlen, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in der psychotherapeutischen Versorgung im Bundesgebiet zur
Verfügung, und wie haben sich diese Zahlen seit der Wiedervereinigung
entwickelt (bitte differenziert nach einzelnen Bundesländern und
Raumkategorien wie städtisch, halbstädtisch und ländlich sowie nach Geschlecht
und Altersgruppen angeben)?
29. Wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich Kinder und
Jugendliche behandeln, dargestellt in absoluten Zahlen und
Verhältniszahlen, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der
psychotherapeutischen Versorgung im Bundesgebiet zur Verfügung, und wie haben
sich diese Zahlen seit der Wiedervereinigung entwickelt (bitte
differenziert nach einzelnen Bundesländern und Raumkategorien wie städtisch,
halbstädtisch und ländlich sowie nach Geschlecht und Altersgruppen
angeben)?
30. Wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
psychotherapeutische Praxen, differenziert nach einzelnen Bundesländern und
Raumkategorien, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf, und welche Gründe
werden dafür genannt?
31. Wo steht Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im
europäischen Vergleich bezüglich der Anzahl der Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten pro Kopf der Bevölkerung?
32. Inwieweit hält die Bundesregierung die Quotierung für Kassensitze für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte,
die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln
(mindestens 20 Prozent der Kassensitze), für angemessen, um eine
ausreichende psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche
sicherzustellen?
33. Wie viele zusätzliche Kassensitze für die psychotherapeutische
Versorgung von Kindern und Jugendlichen würden nach Prognose der
Bundesregierung durch eine separate Bedarfsplanung von Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten, die überwiegend
oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, entstehen, und
inwieweit reichen diese nach Ansicht der Bundesregierung aus, um dem
gestiegenen Bedarf gerecht zu werden?
34. Wie würden sich die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische
Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach Prognose der Bundesregierung
durch eine separate Bedarfsplanung von Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten, die überwiegend oder
ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, entwickeln?
35. Hat die Psychotherapiestrukturreform 2017 (Änderung der
Psychotherapierichtlinie) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach Ansicht der
Bundesregierung das Ziel erfüllt, den Patientinnen und Patienten zeitnah
einen niederschwelligen Zugang zu einer ambulanten
psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen, und wenn nein, welche Konsequenzen
oder Änderungen schlägt die Bundesregierung vor?
36. Plant die Bundesregierung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss einen
gesetzlichen Auftrag zu erteilen, die Bedarfsplanung in der
Psychotherapie weiterzuentwickeln und dabei
a) die regionalen Verhältniszahlen für die Fachgruppe der
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abzusenken, um die Versorgung in
ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie für schwer
psychisch erkrankte Personen zu stärken,
b) die regionalen Verhältniszahlen für Leistungserbringerinnen und
Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche
psychotherapeutisch behandeln, abzusenken, um die Versorgung insbesondere in
ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken, und
c) die Verhältniszahlen durch eine separate Bedarfsplanung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten,
die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche
behandeln, abzusenken?
d) Und wenn nein, warum nicht?
37. Hält die Bundesregierung die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung für
angemessen, um eine adäquate psychotherapeutische Versorgung für
schwer psychisch erkrankte Personen sicherzustellen, und wenn ja, auf
welche Erkenntnis beruft sie sich bei ihrer Einordnung?
38. Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Morbiditätsfaktors durch
einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, um eine Absenkung der
Verhältniszahlen und damit des Versorgungsniveaus im Zeitverlauf zu
ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
39. Plant die Bundesregierung, Anreize zur psychotherapeutischen
Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen
Erkrankungen, beispielsweise durch Freihalten von Kapazitäten oder finanzielle
Zuschläge für zusätzliches Personal, zu schaffen, und wenn nein, warum
nicht?
40. Plant die Bundesregierung, Sprachbarrieren in der psychotherapeutischen
Versorgung abzubauen, wenn ja, plant sie, gesetzlich abrechenbare
Sprachmittlungsleistungen einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
41. Plant die Bundesregierung, Anreize zur psychotherapeutischen
Versorgung von Menschen mit Sprachbarrieren, beispielsweise durch Freihalten
von Kapazitäten oder finanzielle Zuschläge für zusätzliches Personal, zu
schaffen, und wenn nein, warum nicht?
42. Was bedeutet konkret das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die Bundesregierung formulierte Ziel, die
Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicherzustellen, und welche Schritte hat die
Bundesregierung eingeleitet, um das Ziel, die Weiterbildungsfinanzierung
in der Psychotherapie sicherzustellen, zu erreichen?
43. Inwieweit hat die Bundesregierung bisher auf die abschließenden
Bemerkungen des Staatsprüfverfahrens für Deutschland im Jahr 2023 durch den
UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung
reagiert, die die mangelnde Datenlage zur Anwendung von
Zwangsmaßnahmen anmahnt (www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00137622D17256
08806.pdf), hat die Bundesregierungen dabei die Handlungsempfehlungen
aus dem ersten Psychiatriedialog berücksichtigt, und wenn nein, warum
nicht?
44. Bis wann wird die Bundesregierung ein „Zwangsregister“ zur
Dokumentation von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Institutionen und
Pflegeheimen mit dem Ziel der Vermeidung von Zwang einführen, wie plant
sie, dies bundesrechtlich umzusetzen, und plant die Bundesregierung,
dabei die Handlungsempfehlungen der beiden Psychiatriedialoge zu
berücksichtigen?
45. Plant die Bundesregierung, die gesetzliche Regelung des
Zwangsmonitorings in die Erarbeitung des Bundesverfassungsgericht-Auftrags von
November 2024 (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitte
ilungen/DE/2024/bvg24-100.html) zu implementieren, und wenn nein,
warum nicht?
46. Inwieweit plant die Bunderegierung, eine trialogisch besetzte
Besuchskommission als Instrument der zivilgesellschaftlichen Kontrolle gesetzlich
zu verankern, wie es im Rahmen des zweiten Psychiatriedialog empfohlen
wird?
47. Plant die Bundesregierung, die Erarbeitung eines bundesweiten
Orientierungsleitfadens in Auftrag zu geben, um eine patientenorientierte und
menschenrechtebezogene Arbeit der Besuchskommission in die Wege zu
leiten, wie es im Rahmen des zweiten Psychiatriedialog empfohlen wird?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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