Reformbedarf in der psychiatrischen Versorgung
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Reformbedarf in der psychiatrischen Versorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5995
21. Wahlperiode 19.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reformbedarf in der psychiatrischen Versorgung
Psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen seit Jahren zu,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen (vgl. Robert Koch-Institut (RKI) Mental
Health Surveillance, 2023; COPSY-Studie, 2025). Parallel dazu ist
insbesondere auch die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer
Erkrankungen gestiegen. Historisch bedingt ist die psychiatrische
Versorgungslandschaft immer noch stärker stationär als ambulant ausgerichtet, sodass
Versorgungslücken insbesondere auch im ambulanten psychiatrischen
Versorgungssystem bestehen. So sind etwa in der kinder- und jugendpsychiatrischen
ambulanten Versorgung zahlreiche Facharztsitze unbesetzt (Schepker und
Kölch, 2023). Diese strukturellen Defizite führen zu ökonomischen und
versorgungspolitischen Fehlentwicklungen, etwa durch vermeidbare Notaufnahmen
und kostenintensive stationäre Aufenthalte (Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV), 2025, online abrufbar unter: www.gkv-90prozent.de/ausgabe/42/autore
nbeitrag/42_autorenbeitrag_psychiatrie/42_autorenbeitrag_psychiatrie.html).
Der Ausbau stationärer Kapazitäten in psychiatrischen und psychosomatischen
Kliniken sowie die damit einhergehenden Kostensteigerungen stehen im
Widerspruch zum WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Ansatz der
Deinstitutionalisierung und des Ausbaus gemeindenaher Versorgungsstrukturen (WHO, 2021,
online abrufbar unter: https://promentesana.ch/assets/files/WHOGuidance.pdf).
Zugleich erweisen sich Hilfsangebote im stationären Bereich häufig als zu
wenig flexibel. Dies führt zu Brüchen zwischen stationärer, teilstationärer und
ambulanter Versorgung. Die daraus resultierende Unter-, Über- und
Fehlversorgung kann eine Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer
Erkrankungen begünstigen – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. So
verursachten psychische Erkrankungen im Jahr 2024 mit durchschnittlich 28,5
Arbeitsunfähigkeitstagen die längsten Ausfallzeiten (AOK, 2025, online
verfügbar unter www.aok.de/pp/gg/update/fehlzeiten-2024). Zudem stellen sie die
häufigste Ursache für vorzeitige Verrentungen in Deutschland dar (Deutsche
Renversicherung (DRV), 2021, online verfügbar unter www.deutsche-rentenver
siche-rung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_archive/
2021/2021_11_30_psych_erkrankungen_erwerbsminderung.html).
Die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken weisen im Vergleich zu
somatischen seit Jahrzehnten Besonderheiten in der Krankenhausplanung,
Krankenhausorganisation und Krankenhausvergütung auf. Diese Spezifika sind
bei der Entwicklung wirksamer Reformmaßnahmen zwingend zu
berücksichtigen.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung hat im Jahr 2023 in ihrer Achten Stellungnahme das Ziel einer
sektorenübergreifenden Versorgung hervorgehoben. Dabei soll die Behandlung
flexibel – je nach Bedarf der Patientinnen und Patienten – zwischen
vollstationären, tagesklinischen, ambulanten und aufsuchenden Settings wechseln
können (online verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/
Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_8_Psych-
Faecher.pdf). In diesem Zusammenhang empfiehlt die Kommission
ausdrücklich die Stärkung flexibler Versorgungsmodelle, insbesondere der StäB, der
PIAs sowie der Modellvorhaben nach § 64b SGB V.
Mit der Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) nach § 115d
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), den Psychiatrischen
Institutsambulanzen (PIA) nach § 118 SGB V sowie Modellvorhaben nach § 64b
SGB V bestehen Instrumente für eine flexible und sektorenübergreifende
Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Die StäB ermöglicht eine im
häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten durchgeführte ärztlich geleitete
und multiprofessionell organisierte Versorgung. In PIAs sind Kliniken befähigt,
ambulante niedrigschwellige und zeitnahe Hilfsangebote anzubieten, die sich
insbesondere an schwer und chronisch psychisch erkrankte Menschen richten.
Darüber hinaus ermöglichen Modellvorhaben nach § 64b SGB V eine
bedarfsgerechte und personenzentrierte Versorgung über Sektorengrenzen hinweg –
also stationär, teilstationär und ambulant.
Gleichzeitig beeinflussen regulatorische Vorgaben wie die PPP‑RL
(Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) maßgeblich die
Umsetzung solcher innovativen Versorgungsformen. Insbesondere der starre Bezug
auf stationäre Strukturen benachteiligt flexible und sektorübergreifende
Modelle, die Ambulantisierungspotenziale in der psychiatrischen Versorgung heben
können. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für
Gesundheit zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung Rückzahlungspflichten bei unbesetzten Personalstellen an die
Kostenträger vor, wie es im Bericht der FinanzKommission Gesundheit empfohlen
wurde (FinanzKommission Gesundheit, 2026, online verfügbar unter: www.bu
ndesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKom
mission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_2026033
0.pdf). Diese Rückzahlungspflichten könnten die Umsetzung innovativer und
flexibler, vor allem stärker ambulanter ausgerichteter, Versorgungsstrukturen
weiter erschweren, sofern sie bei zukünftigen Reformen nicht ausreichend
berücksichtigt werden.
Neben einer Stärkung ambulanter psychiatrischer Versorgungsangebote, sollten
bereits etablierte Versorgungsmodelle, die die Versorgung aus der Klinik
flexibilisieren, die Versorgungsqualität verbessern und eine Ambulantisierung
vorantreiben, nach Ansicht der Fragestellenden als Blaupause genutzt und höher
skaliert bzw. entfristet werden. Wir fragen die Bundesregierung, welche
Schritte hin zu einer sektorenübergreifenden, ambulanten und stationären
Behandlung verzahnenden Versorgung von psychisch erkrankten Menschen –
insbesondere seit der Achten Stellungnahme der Regierungskommission für eine
moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – unternommen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
psychiatrischen und psychosomatischen Betten in Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung im
europäischen Vergleich dar?
2. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Gesundheitswesen durch stationäre psychiatrische Versorgung in den
vergangenen zehn Jahren entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Gesundheitswesen durch stationäre psychosomatische Versorgung in den
vergangenen zehn Jahren entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
niedergelassenen Fachärzte und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie,
für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder-
und Jugendpsychotherapie in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
(bitte getrennt nach Arztgruppen und Bundesländern ausweisen)?
5. Wie viele Kassensitze sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
der Erwachsenenpsychiatrie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
unbesetzt, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte getrennt nach Arztgruppen und Bundesländern
ausweisen)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Wartezeiten auf
ambulante psychiatrische und kinder- und jugendpsychiatrische
Behandlungen vor?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Niederlassung
von Fachärzten und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie und
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychotherapie zu
fördern, insbesondere in unterversorgten, strukturschwachen und
ländlichen Regionen?
8. Welches Leitbild verfolgt die Bundesregierung für die zukünftige
Ausgestaltung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland, und an welchen
nationalen oder internationalen Versorgungsmodellen orientiert sie sich
dabei?
9. Wie viele Krankenhausbehandlungen in der stationären psychiatrischen
und psychosomatischen Versorgung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jährlich durchgeführt (bitte
nach Jahren sowie getrennt nach psychiatrischen und psychosomatischen
Einrichtungen ausweisen), und wie hat sich die durchschnittliche
Verweildauer je Fall entwickelt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Inanspruchnahme
stationärer Behandlungen in der psychiatrischen und psychosomatischen
Versorgung in den vergangenen Jahren (bitte in psychiatrische und
psychosomatische Versorgung aufschlüsseln)?
11. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung gemeinsam
mit den Ländern und Kommunen, um einer zunehmenden
Institutionalisierung in der psychiatrischen Versorgung entgegenzuwirken und
gemeindenahe Versorgungsstrukturen zu stärken?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu bestehenden Unter-,
Über- und Fehlversorgungen in der psychiatrischen Versorgung vor?
13. Hat die Bundesregierung die Empfehlung der Regierungskommission für
eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung aus ihrer
Achten Stellungnahme zur Einrichtung eines umfassenden Kapazitätsregisters,
in dem unter anderem die Leistungsangebote der Krankenhäuser, der
Rehabilitation, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des
vertragsärztlichen Bereichs umfasst sind, umgesetzt, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
14. Welche Effizienz- oder Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung in der
psychiatrischen Versorgung, und durch welche Maßnahmen sollen diese
realisiert werden?
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung mit der von ihr
geplanten Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung im
Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung, insbesondere im Hinblick auf psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen und deren Versorgungsangebote?
16. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Empfehlung der
Regierungskommission zur Zusammenführung der Vergütungssysteme für
vollstationäre, teilstationäre, stationsäquivalente und ambulante
Leistungen bisher nicht umgesetzt?
17. Welche Herausforderungen bei der flächendeckenden Einführung
Stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlungen (StäB) sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um dem entgegenzuwirken?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung der
Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), und bis wann möchte sie diese
umsetzen?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung neben der Regelung zu
Rückzahlungsverpflichtungen im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung, ergänzende Sanktionen bei der
Nichterfüllung von Personalvorgaben gesetzlich vorzusehen oder darauf
zu verzichten?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen zu
Rückzahlungsverpflichtungen im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung auch auf Modellvorhaben nach § 64b
SGB V anzuwenden, wenn diese ihr Personal nicht stationsgebunden
einsetzen?
21. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die
flächendeckende Einführung von Modellvorhaben nach § 64b SGB V zu
fördern?
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befristung der Modellvorhaben
nach § 64b SGB V aufzuheben, und wenn ja, wann?
23. Warum hat die Bundesregierung die Empfehlung der
Regierungskommission für eine Einführung des Kontrahierungszwangs für Krankenkassen in
Hinblick auf Vergütungsmodelle nach § 64b SGB V bisher nicht
umgesetzt?
24. Plant die Bundesregierung, das Bayerische Modell als
Finanzierungsmodell bundesweit auszurollen, so wie es die Regierungskommission für eine
moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer Achten
Stellungnahme empfohlen hat?
25. Welche prioritären Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Ergebnisbericht zur Überprüfung der Eignung des „Plattformmodells“ als
Instrument zur Personalbemessung in psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken (EPPIK) (https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/besc
hluss-dokumente/886/2025-06-20_EPPIK_Ergebnisbericht.pdf)?
26. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage
der Ergebnisse des EPPIK-Berichts?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Ausgestaltung der PPP-
Richtlinie im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit und Flexibilität?
28. Plant die Bundesregierung Änderungen an der PPP-Richtlinie, um eine
stärker bedarfsgerechte und flexible Personalbemessung zu ermöglichen,
und wenn ja, welche?
29. Hat die Bundesregierung die Empfehlung der Regierungskommission für
eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer
Achten Stellungnahme, den bedarfsgerechten Ausbau kinder- und
jugendpsychiatrischer Versorgungsstrukturen, um regionale Unterschiede
auszugleichen, bereits umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der sogenannten
Meistbegünstigungsklausel auf psychiatrische und psychosomatische
Einrichtungen?
31. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen und
welche für die Einführung eines verpflichtenden bundesweiten
Zwangsregisters, wie es im Psychiatriedialog der Aktion Psychisch Kranke (APK)
empfohlen wird?
32. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung
der WHO für ein gestuftes psychosoziales Versorgungssystem
entsprechend der MHPSS (Mental Health and Psychosocial Support)-Pyramide?
33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen in Richtung MHPSS, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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