Kosten der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona (Antwort zu Drs. 21/3806)
Text
Kosten der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona (Antwort zu Drs. 21/3806)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4907
21. Wahlperiode 19.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3806 –
Kosten der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Hamburg betreibt die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Verlegung des Fern-
und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort der bisherigen
S-Bahn-Station Diebsteich. Die Inbetriebnahme des neuen Fern- und
Regionalbahnhofs hat sich gegenüber der ursprünglich bis Ende 2023 vorgesehenen
Fertigstellung über mehrere Zwischentermine hinweg inzwischen auf Ende
2029 verschoben, während bislang im Wesentlichen nur der Umbau der
S-Bahn-Station Diebsteich abgeschlossen ist und die Arbeiten an den neuen
Fern- und Regionalbahnsteigen ins Stocken geraten sind. Vor diesem
Hintergrund stellen sich Fragen nach der Kostenentwicklung, der konkreten
Finanzierung, den zusätzlichen Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang
mit der Verlegung der Autoreisezuganlage nach Hamburg-Eidelstedt sowie
nach der Rolle externer Projektsteuerung und der Auswirkungen aktueller
Gerichtsentscheidungen auf den weiteren Projektverlauf.
1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung nach aktuellem
Stand für die Verlegung der bahnbetrieblichen Anlagen des Fern- und
Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort Diebsteich, sofern
das Vorhaben ohne weitere Komplikationen bis Ende 2029
abgeschlossen werden kann?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist derzeit mit Gesamtkosten
zwischen 550 und 600 Mio. Euro für die Verlegung des Fern- und
Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort Diebsteich zu rechen.
2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der
Verlegung der bahnbetrieblichen Anlagen derzeit im Einzelnen dar (bitte
unter Angabe der Beträge gegliedert nach Leistungen aus der Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung, Eigenmitteln der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Erlösen aus dem Flächenverkauf an die Freie und
Hansestadt Hamburg angeben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 19. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung, aus DB-Eigenmitteln und Mitteln der Freien und
Hansestadt Hamburg. Die Aufteilung der Beträge erfolgt nach Abschluss der
Kostenfeststellung. Die Erlöse aus dem Flächenverkauf fließen im Rahmen der
Eigenmittelquote der DB AG in das Projekt zurück.
3. Welcher Betrag wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
insgesamt für die Verlegung der bahnbetrieblichen Anlagen des Fern- und
Regionalbahnhofs Hamburg-Altona ausgegeben?
Es ist nach Auskunft der DB AG nicht möglich, die Ausgaben für die
bahnbetrieblichen Anlagen des Fern- und Regionalbahnhofs aufzuschlüsseln.
Beispielsweise wird die neue Personenunterführung des Bahnhofs sowohl von
Fern-, Regional- und Nahverkehr genutzt.
4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die geplante Verlegung der bislang am Bahnhof Hamburg-
Altona betriebenen Autoreisezuganlage nach Hamburg-Eidelstedt, und
welcher Betrag wird hierfür derzeit veranschlagt?
5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Hamburg vom 10. November 2025, mit dem der Planfeststellungsbeschluss
für die Autoreisezuganlage wegen Rechtsfehlern des
Entwässerungskonzepts für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden ist, auf
Zeitplan, Kosten und Ausgestaltung der Verlegung der Autoreisezuganlage
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 10.
November 2025 muss die Planung für das Entwässerungskonzept der
Autoreisezuganlage in Hamburg-Eidelstedt angepasst werden. Da die Urteilsbegründung
aussteht, ist eine Bewertung der Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und
Ausgestaltung der Verlegung der Autoreisezuganlage derzeit nicht möglich.
6. In welcher Höhe hat, der mit dem Bau der neuen
Bahnhofsempfangsgebäude beauftragte, private Investor ProHa Altona GmbH & Co. KG nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang Schadensersatzzahlungen
erhalten, weil sich der Neubau nicht wie geplant realisieren lässt?
7. Bestehen die Verträge der DB InfraGo AG mit dem privaten Investor
ProHa Altona GmbH & Co. KG nach Kenntnis der Bundesregierung
fort, und wenn nein, in welcher Weise wurden diese geändert oder
gekündigt?
11. Welches jeweilige Auftragsvolumen besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung die von der DB InfraGo AG an die iwb Ingenieure –
Infrastruktur GmbH & Co. KG und an die AHC GmbH –
Unternehmensberatung vergebenen Verträge?
Die Fragen 6, 7 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei den angefragten Informationen nach Schadensersatzzahlungen und
Vertragsdetails handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG
und der aufgeführten privaten Unternehmen. Die Offenlegung der
Informationen kann wirtschaftliche Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten
Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies auch das
fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen
dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen
privaten Unternehmen wurden die erbetenen Informationen als Verschlusssache
„VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
8. Wie begründet die Bundesregierung die von der DB InfraGo AG am
3. Februar 2025 an die iwb Ingenieure – Infrastruktur GmbH & Co. KG
für die Projektsteuerung im Nachtragsmanagement und am 11. Februar
2025 an die AHC GmbH – Unternehmensberatung für Projektsteuerung/
Planungskoordination (Los 1 Umverlegung Bahnhof Altona, Los 2
Autoreisezuganlage Eidelstedt) vergebenen Aufträge vor dem Hintergrund,
dass es sich um ein seit Jahren laufendes Vorhaben handelt?
Für die Jahre 2021 bis 2024 waren für das Nachtragsmanagement im Rahmen
der Projektsteuerung Auftragnehmer beauftragt. Mit Ablauf der entsprechenden
Verträge war eine Fortführung der Leistung nicht mehr möglich. Die Vergabe
dieser Leistung erfolgte gemäß den geltenden Vergaberichtlinien im Rahmen
eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens neu.
9. Wer hat die nun von der DB InfraGo AG extern vergebenen Aufgaben
der Projektsteuerung und des Nachtragsmanagements nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang wahrgenommen?
Die Projektsteuerung und das Nachtragsmanagement erfolgen durch die DB
InfraGO AG.
10. Aus welchen Gründen war es nach Kenntnis der Bundesregierung
erforderlich, zwei verschiedene Unternehmen mit
Projektsteuerungsleistungen im Rahmen der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona bzw. der
Autoreisezuganlage Eidelstedt zu beauftragen?
Jedes der beiden Projekte stellt nach Auskunft der DB AG eigenständige
Anforderungen, Zeitpläne und Komplexitäten an das Projektmanagement. Die
Vergabe unterstützender Projektsteuerungsleistungen erfolgte mit zeitlichem
Versatz jeweils nach geltenden Vergaberichtlinien im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung. Im Zuge dieses Vergabeverfahrens wurden für die
beiden Projekte jeweils unterschiedliche Auftragnehmer für die Projektsteuerung
beauftragt.
12. Welche konkrete Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
das Projektteam „Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona“, das mit 13
beteiligten Baufirmen zusammenarbeitet?
Das Projektteam „Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona“ verantwortet nach
Auskunft der DB AG die qualitäts-, budget- und termingerechte Durchführung
der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona sowie der Autoreisezuganlage.
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
13. Ist im Zuge des Führungswechsels und der Neuaufstellung der DB AG
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überprüfung des
Verlegungsprojekts Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona vorgenommen
worden?
14. Wenn Frage 13 bejaht wird, mit welchen Ergebnissen und ggf. mit
welchen Änderungen am Projekt wurde diese Überprüfung abgeschlossen
(bitte nach Zeitpunkten und wesentlichen Schlussfolgerungen
differenzieren)?
15. Wenn Frage 13 verneint wird, aus welchen Gründen ist bislang keine
Überprüfung erfolgt, und bis wann ist gegebenenfalls eine solche
Überprüfung geplant?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs
Hamburg-Altona eine entscheidender Beitrag für Hamburg als wichtigster
Schienenverkehrsknotenpunkt im Norden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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