Verarbeitung von Fluggastdaten in Deutschland im Jahr 2025
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Verarbeitung von Fluggastdaten in Deutschland im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6458
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat
Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Verarbeitung von Fluggastdaten in Deutschland im Jahr 2025
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2024 Daten von ca.
90 Prozent aller Flugpassagiere im Rahmen des
Fluggastdateninformationssystems verarbeitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke „Sachstand und Gesetzgebungsvorhaben zur
Fluggastdatenspeicherung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/2365). Dies
bedeutete einen Umfang von 548 Millionen Fluggastdatensätzen, die etwa 153
Millionen Fluggäste betrafen. Die Datensätze werden mit polizeilichen
Datenbanken und mit sogenannten Mustern abgeglichen, durch die verdächtige
Reisebewegungen aufgespürt werden sollen. Beim Abgleich mit Datenbanken ergaben
sich dabei 207 409 sogenannte technische Treffer, von denen ca. 90 000 nach
fachlicher Überprüfung an die zuständigen Grenzbehörden ausgeleitet wurden.
Die im Anschluss ergriffenen Maßnahmen stützten sich in 10 426 Fällen auf
unterschiedliche Maßnahmen zur Personenfahndung (Aufenthaltsermittlung,
polizeiliche Beobachtung bzw. verdeckte Kontrolle, Festnahme, gezielte offene
Kontrolle, Einreiseverweigerung). Hierfür wurden aus dem Bundeshaushalt
217,3 Planstellen und Stellen beim Bundeskriminalamt(BKA;
Fluggastdatenzentralstelle) und Bundesverwaltungsamt (BVA; technische Bereitstellung des
Systems) und Sachmittel in Höhe von 9,5 Mio. Euro bereitgestellt.
In Zukunft werden der Umfang der Fluggastdatenverarbeitung und die dadurch
erzeugten Kosten noch weiter ansteigen, wenn Verordnungen der EU zur
Datenverarbeitung von Advanced Passanger Information (API)-Datensätzen
umgesetzt werden (Verordnung (EU) 2025/12 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter
Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen
etc. und Verordnung (EU) 2025/13 über die Erhebung und Übermittlung vorab
übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und
Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität etc.).
Flugunternehmen werden dadurch verpflichtet, personenbezogene Daten aus dem
Boarding-Prozess in Echtzeit über eine EU-Routerstruktur an die
Mitgliedstaaten zu übermitteln. Hierdurch sollen auch die PNR-Daten (PNR = Passenger
Name Record) validiert werden. Viele der im PNR-System verarbeiteten Daten
betreffen Personen, die zwar eine Flugreise gebucht haben und deren Daten
daher zu übermitteln sind, die aber ihre Reise nicht angetreten haben und daher
bei grenzpolizeilichen Maßnahmen aufgrund eines PNR-Treffers nicht bei
Ankunft ihres Fluges angetroffen werden. Dies bedeutet, dass innerhalb des PNR-
Systems in großem Umfang personenbezogene Daten von Bürgerinnen und
Bürgern verarbeitet werden, die keine Flugreise unternommen haben, für eine
Verarbeitung deren Daten also keine echte Erforderlichkeit besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter (bitte
getrennt angeben) sind derzeit an das Fluggastdateninformationssystem
angeschlossen, wie viele davon übermitteln tatsächlich Fluggastdaten an
das Fluggastdateninformationssystem, und bei wie vielen und welchen
Luftfahrtunternehmen sowie Reiseunternehmen steht diese Anbindung
weiterhin aus?
2. Wie hoch ist der Anteil der Luftfahrtunternehmen, die an das
Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind, am gesamten
Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung?
3. Wie ist der Umgang mit Fluggastdaten von Passagieren von
Privatflugzeugen, die also nicht (oder jedenfalls nicht behördlich bekannt)
unternehmerisch Fluggäste transportieren und die zu einem Teil sehr kurzfristig in
die EU einfliegen, und wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl
dieser Fluggäste, die jährlich ohne Übermittlung von Fluggastdaten in die
Bundesrepublik Deutschland einreisen?
4. Mit welchen Datenbeständen erfolgt derzeit ein Abgleich der
Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle?
5. In welchen Datenbeständen, Informationssystemen, Fall- und
Vorgangsbearbeitungssystemen etc. welcher Behörden erfolgt derzeit eine
Weiterverarbeitung der Fluggastdaten, etwa im Falle eines Treffers aufgrund
einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, einer verdeckten
Fahndung etc.?
6. Wie viele Fluggastdatensätze wurden im Jahr 2025 an die
Fluggastdatenzentralstelle bzw. das Fluggastdateninformationssystem übermittelt?
a) Wie viele dieser Datensätze wurden mit den in Frage 4 genannten
Datenbeständen abgeglichen?
b) Wie viele technische Treffer gab es im Jahr 2025 beim Abgleich mit
Datenbeständen und Mustern (bitte getrennt auflisten)?
c) Wie viele technische Treffer wurden 2025 durch die
Fluggastdatenzentralstelle fachlich überprüft?
d) Wie viele dieser technischen Treffer wurden 2025 fachlich positiv von
der Fluggastdatenzentralstelle überprüft und an die zuständigen
Behörden ausgeleitet?
e) Welche Arten von Ausschreibungen in den polizeilichen
Fahndungssystemen lagen den Überprüfungen der Fluggastdatenzentralstelle
zugrunde, und welche Maßnahmen konnten daraufhin durchgeführt
werden?
f) In wie vielen Fällen wurden durch die Bundespolizei und
Bundeszollverwaltung aufgrund von PNR-Ausleitungen Festnahmen von
Fluggästen nach Ankunft auf Flügen in die EU und Intra-EU-Flügen
vorgenommen (bitte getrennt angeben)?
7. Wie viele retrograde Recherchen wurden im Jahr 2025 in den Daten des
Fluggastdatenzentralsystems vorgenommen, und in wie vielen Fällen
waren hierzu Fluggastdaten vorhanden (bitte nach den ersuchenden
Behörden auflisten)?
8. Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze
wurden im Jahr 2025 gemäß § 4 Absatz 5 des Fluggastdatengesetzes
(FlugDaG) an welche inländischen Behörden übermittelt?
9. Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden
im Jahr 2025 gemäß § 7 FlugDaG an welche Behörden der EU-
Mitgliedstaaten übermittelt?
10. Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden
im Jahr 2025 gemäß § 9 FlugDaG an Europol übermittelt?
11. Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden
im Jahr 2025 gemäß § 10 FlugDaG an welche Behörden von Nicht-EU-
Mitgliedstaaten übermittelt?
12. Hat die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt an
gemeinsamen Verfahren der systematischen Zusammenarbeit mit anderen
Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten nach § 8 FlugDaG
teilgenommen, und welchen konkreten Zweck verfolgte diese Zusammenarbeit?
13. Über welchen Zeitraum waren oder sind die in Frage 9 genannten Muster
in Anwendung (bitte nach Länge des Zeitraums summarisch auflisten)?
14. Wie viele Datensätze wurden im Jahr 2025 aufgrund des Erreichens der
Sechs-Monats-Frist gelöscht oder depersonalisiert?
a) In wie vielen Fällen wurde eine retrograde Recherche in den
Datensätzen richterlich angeordnet?
b) Zu wie vielen ausgewählten Intra-EU-Flügen wurden im Jahr 2025
Daten verarbeitet, und wie viele Intra-EU-Flüge betraf dies monatlich
im Schnitt (bitte nach Monaten auflisten)?
15. Wie ist der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der
Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die
technische Bereitstellung der Fluggastdaten im Bundesverwaltungsamt?
16. Welche Ausgaben wurden im Jahr 2025 für den Betrieb der
Arbeitseinheiten für die technische Bereitstellung der Daten im Bundesverwaltungsamt
und die Fluggastdatenzentralstelle im BKA getätigt?
17. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
Implementierung der technischen Prozesse zur Umsetzung der neuen API-
Verordnungen (API = Application Programming Interface) der EU
(Vorschläge auf COM(2022)729, COM(2022)731; Erstbeschaffung Hard- und
Softwarekomponenten, Installation etc.), wie hoch schätzt sie die
jährlichen zusätzlichen Kosten im laufenden Betrieb, wird die
Bundesregierung hierfür Mittel der EU abrufen, und wenn ja, in welcher Höhe?
18. In welchem Umfang wurden API-Daten 2025 durch deutsche
Grenzbehörden verarbeitet, und wie hoch war die Zahl der Personen- und
Sachfahndungstreffer (bitte getrennt angeben)?
19. Welcher gesetzgeberische Anpassungsbedarf besteht nach Ansicht der
Bundesregierung durch Umsetzung der API-Verordnungen (VO 2025/12
und VO 2025/13)?
20. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand beim Aufbau
der Router-Infrastruktur zur Verteilung der API-Daten an die
Mitgliedstaaten (Artikel 11 VO 2025/12 respektive Artikel 9 VO 2025/13), und in
welcher Art und Weise bringen sich Stellen des Bundes in den
entsprechenden Konzeptionierungs- und Planungsprozess ein?
21. Welche technischen Umsetzungsbedarfe bestehen nach Ansicht der
Bundesregierung zur Umsetzung der genannten EU-Verordnungen, u. a. zur
Anbindung der deutschen Systeme an den zentralen Router von eu-LISA
zur Übermittlung der API-Daten von Flugunternehmen an die
Grenzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und zum Abgleich der API-Daten mit den
PNR-Daten, und wie soll die gesamte Architektur der
informationstechnischen Prozessierung der verschiedenen Fluggastdaten in Deutschland
beschaffen sein?
22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Prüfung der
Durchführbarkeit einer Unionsregelung zur Verpflichtung von Betreibern
von Privatflügen zur Übermittlung von API-Daten an die Grenzbehörden
(vgl. EG7 VO 2025/12 respektive EG7 VO 2025/13), und warum nutzt
die Bundesregierung die so lange bestehende Möglichkeit zu
entsprechenden nationalen Regelungen nicht, welche Erkenntnisse zur Nutzung von
Privatflügen als Modus Operandi in den Kriminalitätsbereichen
Geldwäsche, Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, und
Waffenschmuggel liegen der Bundesregierung vor?
23. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu immer wieder aufkommenden
Forderungen nach einer Ausweitung des Systems der
Fluggastdatenverarbeitung auf andere Verkehrsträger, und welche dieser Verkehrsträger sind
dabei von der Bundesregierung für eine vergleichbare Verarbeitung von
Beförderungsgastdaten priorisiert?
24. Für welche Beförderungsmittel (Reisebusse, Fähren, Fernzüge etc.)
nehmen Grenzbehörden bereits heute eine systematische datengestützte
Prüfung von Beförderungsgästedaten vor, und lassen sich ggf. diese Daten
bereits vor Ankunft in Deutschland übermitteln?
Berlin, den 2. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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