Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
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Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4145
21. Wahlperiode 13.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder
und der Fraktion der AfD
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
Im Jahr 2022 wurde die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT‑22) per
Verordnung aufgrund gesetzlicher Verordnungsermächtigung in Deutschland
eingeführt. Begründet wurde dieses damit, dass es seit 1999 keine strukturelle
finanzielle adäquate Novellierung der Gebührenordnung gegeben hat, obwohl
in den Jahren 2008 und 2017 eine pauschale Gebührenanpassung dieser
erfolgte. In allen weiteren EU-Ländern gibt es keine Gebührenordnung für Tierärzte,
sondern die tiermedizinische Behandlung wird über Gebührenvereinbarungen
zwischen den Tierhaltern und dem Tierarzt durchgeführt (www.ruhmservic
e.de/wegfall-der-gebuehrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/). Mit dieser neuen
Verordnung wurden deutliche Gebührensteigerungen festgelegt.
Kritik gibt es immer noch an der Hausbesuchsgebühr, insbesondere für
Pferdebesitzer. Ebenso werden Pferde in der neuen GOT‑22 grundsätzlich als nicht
landwirtschaftliche Nutztiere eingestuft, welches zu einer deutlichen,
ungewöhnlichen Erhöhung der Tierarztkosten führte (www.hooforia.com/pferde-un
d-menschen/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-gene
ralsekretaer-soenke-lauterbach/).
Die einfachen Gebührensätze wurden zuletzt 2017 angepasst, wobei die
jetzigen Gebührensätze nach Medienberichten zu einer ungünstigen Zeit gekommen
sind und insbesondere Kleintierhalter vielfach überfordern (https://hopeys.de/bl
og/die-neue-got-tierarzt-wird-zum-luxus.html).
Der Unmut der Tierhalter mündete 2024 in Niedersachsen und Schleswig-
Holstein in entsprechenden Anhörungen. Die Verbändevertreter und die
politisch Verantwortlichen sprachen sich in beiden Parlamenten bei den jeweiligen
Ausschüssen für eine zeitnahe Evaluierung der GOT‑22 aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde die GOT aus dem Jahr 2022 durch die Bundesregierung neu
evaluiert, und wenn ja, ggf. mit welcher Kommission?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in anderen EU-Ländern und
Nachbarstaaten die Gebührenordnungen für Tierärzte abgeschafft worden sind
bzw. nicht existieren (z. B. Niederlande, Schweden, Dänemark), und
welchen Grund sieht die Bundesregierung für die Beibehaltung der
kritisierten GOT‑22 in Deutschland (www.ruhmservice.de/wegfall-der-gebuehren
ordnung-der-tieraerzte-teil-2/)?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die GOT‑22 gegen die EU-
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, vor dem Hintergrund,
dass die EU-Kommission bereits im Jahr 2011 gegen Deutschland aus
anderen Gründen eine Klage wegen unzureichender Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie eingereicht und dabei ein Zwangsgeld von
141 362 Euro pro Tag beantragt hat (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0036:0068:de:PDF; www.avocado.de/
aktuelles/blog/eintrag-eu-kommission-verklagt-deutschland-wegen-unvoll
staendiger-umsetzung-der-dienstleistungsrichtlinie/)?
a) Wenn ja, welche Gründe gibt es, die GOT-22 aufrechtzuhalten?
b) Wenn ja, wie möchte sich die Bundesregierung gegen eventuelle
Zwangsgeldforderungen wehren?
4. Sofern die Frage 3 bejaht wird, ist der Bundesregierung bekannt, in
welchem Umfang die GOT‑22 gegen die europäische Rechtsharmonisierung
verstößt, und kann sie, wenn es nicht bekannt ist, bei der entsprechenden
EU-Rechtsbehörde dazu eine schriftliche, verbindliche Rechtsauskunft
einholen?
5. Wurden die Gebührensätze nach Wissen der Bundesregierung neu
evaluiert, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierbei gelangt?
6. Zu welchen Ergebnissen ist es nach Informationen der Bundesregierung
bei den Anhörungen zur GOT‑22 im Jahr 2024 in den jeweiligen
Landtagen in Hannover und Kiel gekommen (www.pferd-aktuell.de/news/aktuell
e-meldungen/fei---fn---dokr/niedersaechsischer-landtag-setzt-sich-fuer-ein
e-vorzeitige-evaluierung-der-got-ein#:~:text=Gemeinsam%20konnten%2
0der%20Hannoveraner%20Verband,der%20neuen%20GOT%20zu%20si
chern.)?
7. Wird bei der Evaluierung der GOT‑22 eine paritätisch zwischen
Tierhaltern und Tierärzten besetzte Ombudsstelle nach Wissen der
Bundesregierung zur GOT‑22 diskutiert?
8. Hat sich die Bundesregierung zum wissenschaftlichen Gehalt der Studie
der AFC Public Services GmbH zur GOT‑22 (vgl. www.afc.net/blog/studi
e-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht) eine
eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
9. Waren die Tierärzte aus dem ehemaligen Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Wissen der Bundesregierung an
der Verordnung aufgrund der Verordnungsermächtigung zur GOT‑22
beteiligt, und sieht die Bundesregierung hierbei eventuell einen
Interessenkonflikt?
10. Wurden bestimmte Tierarten bei der GOT‑22 nach Kenntnis der
Bundesregierung einer außergewöhnlich großen Gebührenerhebung ausgesetzt,
und wenn ja, welche Tierarten betrifft dies?
11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur neu
eingeführten Hausbesuchsgebühr hinsichtlich ihrer Wirkung und
Angemessenheit, und wenn ja, wie lautet diese?
12. Wie haben sich nach Wissen der Bundesregierung die Beiträge zur
Tierkranken- und Tieroperationsversicherung von 2022 bis 2026 in
Deutschland entwickelt?
13. Gibt es nach Wissen der Bundesregierung weiterhin Kritik an der
GOT‑22, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser ggf.
hinsichtlich der Mehrkosten, Ausgestaltung der GOT‑22, Evaluierung,
Tierarztflexibilität, OP-Kostenentwicklungen, Kostensprünge im
Pferdebereich und verzögerten Tierarztbesuche bei Pferdehaltern (www.pferd-aktu
ell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/fn-fordert-umfassende-eva
luierung-der-got)?
Berlin, den 28. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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