Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
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Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/314
21. Wahlperiode 03.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
Die Bürokratiekosten für bundesrechtliche Informationspflichten aus nationalen
Gesetzen und national umgesetzten EU-Richtlinien (EU = Europäische Union)
für den Wirtschaftsabschnitt „A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“
betragen laut Bundesregierung jährlich rund 418 Mio. Euro (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11544). Das Statistische
Bundesamt beziffert die bürokratischen Belastungen für die Erfüllung der
Informationspflichten in der Landwirtschaft sogar mit jährlich mehr als 620 Mio.
Euro (www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2022/0
2/hofarbeit-statt-schreibtischzeit-022022.pdf?__blob=publicationFile, S. 71).
Umfragen zeigen, dass die nach Auffassung der Fragesteller überbordende
Bürokratie die höchste Hürde für Landwirte in ihrem beruflichen Alltag darstellt.
Mehr als ein Viertel der Befragten verbringt durchschnittlich fünf bis acht
Stunden pro Woche mit diesbezüglicher Büroarbeit, etwa 40 Prozent kommen
immerhin auf zwei bis vier Stunden (www.agrarheute.com/management/groesste
n-zeitfresser-fuer-landwirte-633289). Im Zuge der großen Bauernproteste im
Jahr 2024 haben die Länder daher 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau bei der
Bundesregierung eingereicht. Das damalige Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) erklärte sich bei fast der Hälfte davon für nicht
zuständig und lehnte 33 Vorschläge rundweg ab. Weitere 62 Vorschläge
betrafen die Umsetzung von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die
größtenteils ohnehin bereits durch die EU umgesetzt wurden. Von den 194
Vorschlägen blieben am Ende dann nur neun Maßnahmen übrig, darunter
beispielsweise die Pflicht zum Tragen von zwei Ohrmarken und eine Vereinfachung der
Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel (www.agrarheute.com/pol
itik/buerokratieabbau-hochdruck-nur-dampfplauderei-618661). Und das,
obwohl das BMEL mit „Hochdruck“ daran arbeite, unnötige Bürokratie für die
Land- und Lebensmittelwirtschaft abzubauen (www.bmel.de/DE/themen/buero
kratieabbau/buerokratieabbau_node.html).
Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die 194 Vorschläge der Länder zum
Bürokratierückbau neu zu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einzuführen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koali
tionsvertrag.pdf, S. 43).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Neubewertung der 194 Vorschläge der Länder zum
Bürokratieabbau sowie die Einführung von Bürokratie-Praxischecks
umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, dass die GAP in der ersten
Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und
effizienter ausgestaltet werden“ müsse (ebd., S. 42)?
a) Wenn ja, wie, und bis wann wird die Bundesregierung dies umsetzen,
und was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret die Forderung
„bürokratieärmer“ beziehungsweise welche Maßnahmen sind damit
gemeint (ebd.)?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte nationale „Sofortprogramm für den
Bürokratierückbau“ bis Ende des Jahres 2025 umsetzen, und wenn ja, wie konkret sollen
kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen dadurch entlastet
werden (ebd., S. 59 f.)?
4. Versteht die Bundesregierung unter Bürokratieabbau in der
Landwirtschaft vorrangig die technische Optimierung und Digitalisierung
bestehender Regelungen und Kontrollen, oder sind darüber hinaus auch
Maßnahmen geplant, um die Regelungs- und Kontrolldichte deutlich zu
verringern und den Betrieben wieder mehr Vertrauen entgegenzubringen und die
Eigenverantwortung zu stärken?
5. Was ist aus der angekündigten Prüfung des BMEL zur
Entbürokratisierung der Landwirtschaft durch sogenannte Praxis-Checks geworden, bei
denen sämtliche behördlichen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene
auf Effizienz und Wirksamkeit überprüft werden sollen (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10546)?
6. Was ist aus der angekündigten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur
Vereinfachung von Meldepflichten in der Landwirtschaft durch das
BMEL geworden (ebd.)?
7. Was ist aus der angekündigten Prüfung der Entlastung der Tierhalter von
bestimmten Mitteilungspflichten im Rahmen des nationalen
Antibiotikaminimierungskonzepts geworden, die von der damaligen durch SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode grundsätzlich unterstützt wurde (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 14654)?
8. Was ist aus der Initiative des AMK-Bund-Länder-Begleitgremiums
Bürokratieabbau zur Vereinfachung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen
geworden, die zur Amtschefkonferenz im Januar 2025 eingebracht wurde,
um praxistaugliche Vorgaben unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen
Vorgaben zu etablieren (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)?
9. Was ist aus den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten geworden, die auf Basis der Beschlüsse
der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 eingerichtet wurde und seit
2023 die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von
Pflanzenschutz-Anwendungsdaten gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2023/564 erörtert (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 13)?
10. Was ist aus der angekündigten Prüfung der damaligen durch SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in der
20. Wahlperiode geworden, ob und ggf. wie der in Deutschland etablierte
papiergebundene Rinderpass auf ein digitales Verfahren umgestellt
werden kann, um landwirtschaftliche Betriebe in diesem Bereich bürokratisch
zu entlasten, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Rinderpass
vollständig zu digitalisieren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/5103)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Befürwortet die Bundesregierung weiterhin das Ziel, tierhaltende Betriebe
von Mehrfachmeldungen zu Tierbestandsdaten bürokratisch zu entlasten,
beispielsweise durch die Schaffung einer zentralen oder den Ausbau einer
bestehenden Datenbank für die Nutztierhaltung, so wie es im
Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“ vorgeschlagen wird (ebd., Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2)?
a) Wenn ja, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und
welche konkreten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen
Hürden müssen dabei ggf. noch geklärt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Hat sich die Bundesregierung mit dem laut Schilderungen von
Betroffenen bürokratischen Mehraufwand beschäftigt, der für landwirtschaftliche
Betriebe durch widersprüchliche oder unklare Ergebnisse bei der
satellitengestützten Flächenkontrolle entsteht, hat sie sich ggf. dazu ein eigenes
Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern sieht sie ggf. in der
Satellitenbeobachtung eine zusätzliche Belastung für die Betriebe statt der
angekündigten bürokratischen Vereinfachung (www.agrarheute.com/pflanze/g
etreide/flaechenueberwachung-per-satellit-laestern-leser-darueber-61
1088), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung
geplant, und wenn ja, welche?
13. Hat sich die Bundesregierung mit der möglichen zusätzlichen
bürokratischen Belastung, die durch die verpflichtende Nutzung der Foto-App zur
Übersendung georeferenzierter Fotos entsteht, beschäftigt und sich ggf.
dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern ist nach
Auffassung der Bundesregierung ggf. gewährleistet, dass Landwirte nicht
durch technische Unsicherheiten oder fehlerhafte Aufforderungen
benachteiligt werden (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/foto-apps-fuers-h
andy-schleichend-werden-sie-pflicht-fuer-den-agrarantrag-d-2000421
3.html), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung
geplant, und wenn ja, welche?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bürokratiekostenindex in der
Landwirtschaft allein im Zeitraum von 2012 bis 2023 von 100 auf 156
gestiegen ist und fast im gleichen Zeitraum insgesamt 208
bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft erlassen, jedoch nur 22
abgeschafft wurden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung diesbezüglich ggf., und sind konkrete Maßnahmen geplant
(www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/buerokratiekosten-la
ndwirtschaft-gehen-decke-577058)?
Berlin, den 20. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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