Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Antwort zu Drs. 21/4145)
Text
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Antwort zu Drs. 21/4145)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4442
21. Wahlperiode 27.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4145 –
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2022 wurde die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT‑22) per
Verordnung aufgrund gesetzlicher Verordnungsermächtigung in Deutschland
eingeführt. Begründet wurde dieses damit, dass es seit 1999 keine strukturelle
finanzielle adäquate Novellierung der Gebührenordnung gegeben hat, obwohl
in den Jahren 2008 und 2017 eine pauschale Gebührenanpassung dieser
erfolgte. In allen weiteren EU-Ländern gibt es keine Gebührenordnung für
Tierärzte, sondern die tiermedizinische Behandlung wird über
Gebührenvereinbarungen zwischen den Tierhaltern und dem Tierarzt durchgeführt (www.ruhms
ervice.de/wegfall-der-gebuehrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/). Mit dieser
neuen Verordnung wurden deutliche Gebührensteigerungen festgelegt.
Kritik gibt es immer noch an der Hausbesuchsgebühr, insbesondere für
Pferdebesitzer. Ebenso werden Pferde in der neuen GOT‑22 grundsätzlich als
nicht landwirtschaftliche Nutztiere eingestuft, welches zu einer deutlichen,
ungewöhnlichen Erhöhung der Tierarztkosten führte (www.hooforia.com/
pferdeund-menschen/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-g
eneralsekretaer-soenke-lauterbach/).
Die einfachen Gebührensätze wurden zuletzt 2017 angepasst, wobei die
jetzigen Gebührensätze nach Medienberichten zu einer ungünstigen Zeit
gekommen sind und insbesondere Kleintierhalter vielfach überfordern (https://hopey
s.de/blog/die-neue-got-tierarzt-wird-zum-luxus.html).
Der Unmut der Tierhalter mündete 2024 in Niedersachsen und Schleswig-
Holstein in entsprechenden Anhörungen. Die Verbändevertreter und die politisch
Verantwortlichen sprachen sich in beiden Parlamenten bei den jeweiligen
Ausschüssen für eine zeitnahe Evaluierung der GOT‑22 aus.
1. Wurde die GOT aus dem Jahr 2022 durch die Bundesregierung neu
evaluiert, und wenn ja, ggf. mit welcher Kommission?
Gemäß Teil A.VII. der amtlichen Begründung zum Verordnungsentwurf
(Drucksache 247/22 des Bundesrates vom 25. Mai 2022) soll die
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2026 – vier Jahre nach der letzten Novellie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 27. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung – evaluiert werden. Zur Erhebung wissenschaftlich fundierter, objektiver
Daten wurde hierzu bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als
Entscheidungshilfe dienen wird. Die Ergebnisse der Studie werden Ende des
Jahres 2026 erwartet.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in anderen EU-Ländern und
Nachbarstaaten die Gebührenordnungen für Tierärzte abgeschafft worden sind
bzw. nicht existieren (z. B. Niederlande, Schweden, Dänemark), und
welchen Grund sieht die Bundesregierung für die Beibehaltung der
kritisierten GOT‑22 in Deutschland (www.ruhmservice.de/wegfall-der-gebue
hrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in anderen EU-Ländern und
Nachbarstaaten keine gleichartige Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
gibt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Neue Gebührenordnung für Tierärzte
in der Kritik bei den Tierärzten, Tierhaltern und Landwirten“ auf
Bundestagdrucksache 20/7562 und auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des
Bundestages WD 8 – 3000 – 050/25 vom 10. September 2025 verwiesen.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die GOT‑22 gegen die EU-
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, vor dem Hintergrund, dass
die EU-Kommission bereits im Jahr 2011 gegen Deutschland aus
anderen Gründen eine Klage wegen unzureichender Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie eingereicht und dabei ein Zwangsgeld von
141 362 Euro pro Tag beantragt hat (https://eur-lex.europa.eu/LexUriSer
v/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0036:0068:de:PDF; www.avocad
o.de/aktuelles/blog/eintrag-eu-kommission-verklagt-deutschland-
wegenunvollstaendiger-umsetzung-der-dienstleistungsrichtlinie/)?
a) Wenn ja, welche Gründe gibt es, die GOT-22 aufrechtzuhalten?
b) Wenn ja, wie möchte sich die Bundesregierung gegen eventuelle
Zwangsgeldforderungen wehren?
4. Sofern die Frage 3 bejaht wird, ist der Bundesregierung bekannt, in
welchem Umfang die GOT‑22 gegen die europäische Rechtsharmonisierung
verstößt, und kann sie, wenn es nicht bekannt ist, bei der entsprechenden
EU-Rechtsbehörde dazu eine schriftliche, verbindliche Rechtsauskunft
einholen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD „Neue Gebührenordnung für Tierärzte in der Kritik bei
den Tierärzten, Tierhaltern und Landwirten“ auf Bundestagdrucksache 20/7562
verwiesen.
5. Wurden die Gebührensätze nach Wissen der Bundesregierung neu
evaluiert, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierbei
gelangt?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Zu welchen Ergebnissen ist es nach Informationen der Bundesregierung
bei den Anhörungen zur GOT‑22 im Jahr 2024 in den jeweiligen
Landtagen in Hannover und Kiel gekommen (www.pferd-aktuell.de/news/aktue
lle-meldungen/fei---fn---dokr/niedersaechsischer-landtag-setzt-sich-
fuereine-vorzeitige-evaluierung-der-got-ein#:~:text=Gemeinsam%20konnten
%20der%20Hannoveraner%20Verband,der%20neuen%20GOT%20zu%
20sichern.)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Landtage in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein die jeweiligen Landesregierungen aufgefordert, sich für
eine schnellstmögliche Evaluation und Überarbeitung der GOT einzusetzen.
Weitere Informationen können auf den Internetseiten www.landtag-niedersachs
en.de und www.landtag.ltsh.de abgerufen werden.
7. Wird bei der Evaluierung der GOT‑22 eine paritätisch zwischen
Tierhaltern und Tierärzten besetzte Ombudsstelle nach Wissen der
Bundesregierung zur GOT‑22 diskutiert?
Ein wichtiger Bestandteil der Studie zur Evaluierung der GOT ist die
Einbeziehung von Expertinnen und Experten verschiedener Interessensgemeinschaften.
In diesem Zusammenhang wurden dem Studiennehmer bereits Vorschläge aus
den Rückmeldungen von Personen und Verbänden zur Verfügung gestellt.
Diese werden im Rahmen der Studie zur Evaluierung geprüft.
8. Hat sich die Bundesregierung zum wissenschaftlichen Gehalt der Studie
der AFC Public Services GmbH zur GOT‑22 (vgl. www.afc.net/blog/stu
die-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht) eine
eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Studie der AFC Public Services GmbH diente im Rahmen der
Novellierung der GOT als wissenschaftliche Entscheidungshilfe. Das Ergebnis zeigt
sich in der Umsetzung.
9. Waren die Tierärzte aus dem ehemaligen Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Wissen der Bundesregierung an
der Verordnung aufgrund der Verordnungsermächtigung zur GOT‑22
beteiligt, und sieht die Bundesregierung hierbei eventuell einen
Interessenkonflikt?
Die Bundesregierung sieht keinen Interessenskonflikt darin, Fachexpertise in
Entscheidungen einzubinden. An der Integrität und Neutralität der im Jahr 2022
an der Änderung der GOT beteiligten Mitarbeitenden des ehemaligen
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bestehen keine Zweifel.
10. Wurden bestimmte Tierarten bei der GOT‑22 nach Kenntnis der
Bundesregierung einer außergewöhnlich großen Gebührenerhebung ausgesetzt,
und wenn ja, welche Tierarten betrifft dies?
Der Bundesregierung liegt keine Auswertung darüber vor, wie sich die
damalige Änderung der GOT auf die Preise für die Behandlung von Tieren
verschiedener Tierarten ausgewirkt hat.
11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur neu
eingeführten Hausbesuchsgebühr hinsichtlich ihrer Wirkung und
Angemessenheit, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Hausbesuchsgebühr wird, wie auch die übrigen Gebührentatbestände, im
Rahmen der laufenden Studie umfassend überprüft. Das Ergebnis der Studie
bleibt abzuwarten, bevor die Bundesregierung eine abschließende Auffassung
hierzu bilden kann.
12. Wie haben sich nach Wissen der Bundesregierung die Beiträge zur
Tierkranken- und Tieroperationsversicherung von 2022 bis 2026 in
Deutschland entwickelt?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine Informationen.
13. Gibt es nach Wissen der Bundesregierung weiterhin Kritik an der
GOT‑22, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser ggf.
hinsichtlich der Mehrkosten, Ausgestaltung der GOT‑22, Evaluierung,
Tierarztflexibilität, OP-Kostenentwicklungen, Kostensprünge im
Pferdebereich und verzögerten Tierarztbesuche bei Pferdehaltern (www.pferd-akt
uell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/fn-fordert-umfassende-e
valuierung-der-got)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass weiterhin Kritik an der GOT geäußert
wird. Im Rahmen der Evaluierung werden auch die bekannten Kritikpunkte
geprüft.
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ISSN 0722-8333
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