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Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Antwort zu Drs. 21/4145)

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · 21/4442 · Antwort · Original ↗

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Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Antwort zu Drs. 21/4145) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4442 21. Wahlperiode 27.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4145 – Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2022 wurde die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT‑22) per Verordnung aufgrund gesetzlicher Verordnungsermächtigung in Deutschland eingeführt. Begründet wurde dieses damit, dass es seit 1999 keine strukturelle finanzielle adäquate Novellierung der Gebührenordnung gegeben hat, obwohl in den Jahren 2008 und 2017 eine pauschale Gebührenanpassung dieser erfolgte. In allen weiteren EU-Ländern gibt es keine Gebührenordnung für Tierärzte, sondern die tiermedizinische Behandlung wird über Gebührenvereinbarungen zwischen den Tierhaltern und dem Tierarzt durchgeführt (www.ruhms ervice.de/wegfall-der-gebuehrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/). Mit dieser neuen Verordnung wurden deutliche Gebührensteigerungen festgelegt. Kritik gibt es immer noch an der Hausbesuchsgebühr, insbesondere für Pferdebesitzer. Ebenso werden Pferde in der neuen GOT‑22 grundsätzlich als nicht landwirtschaftliche Nutztiere eingestuft, welches zu einer deutlichen, ungewöhnlichen Erhöhung der Tierarztkosten führte (www.hooforia.com/ pferdeund-menschen/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-g eneralsekretaer-soenke-lauterbach/). Die einfachen Gebührensätze wurden zuletzt 2017 angepasst, wobei die jetzigen Gebührensätze nach Medienberichten zu einer ungünstigen Zeit gekommen sind und insbesondere Kleintierhalter vielfach überfordern (https://hopey s.de/blog/die-neue-got-tierarzt-wird-zum-luxus.html). Der Unmut der Tierhalter mündete 2024 in Niedersachsen und Schleswig- Holstein in entsprechenden Anhörungen. Die Verbändevertreter und die politisch Verantwortlichen sprachen sich in beiden Parlamenten bei den jeweiligen Ausschüssen für eine zeitnahe Evaluierung der GOT‑22 aus.  1. Wurde die GOT aus dem Jahr 2022 durch die Bundesregierung neu evaluiert, und wenn ja, ggf. mit welcher Kommission? Gemäß Teil A.VII. der amtlichen Begründung zum Verordnungsentwurf (Drucksache 247/22 des Bundesrates vom 25. Mai 2022) soll die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2026 – vier Jahre nach der letzten Novellie- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 27. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rung – evaluiert werden. Zur Erhebung wissenschaftlich fundierter, objektiver Daten wurde hierzu bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als Entscheidungshilfe dienen wird. Die Ergebnisse der Studie werden Ende des Jahres 2026 erwartet.  2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in anderen EU-Ländern und Nachbarstaaten die Gebührenordnungen für Tierärzte abgeschafft worden sind bzw. nicht existieren (z. B. Niederlande, Schweden, Dänemark), und welchen Grund sieht die Bundesregierung für die Beibehaltung der kritisierten GOT‑22 in Deutschland (www.ruhmservice.de/wegfall-der-gebue hrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in anderen EU-Ländern und Nachbarstaaten keine gleichartige Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte gibt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Neue Gebührenordnung für Tierärzte in der Kritik bei den Tierärzten, Tierhaltern und Landwirten“ auf Bundestagdrucksache 20/7562 und auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages WD 8 – 3000 – 050/25 vom 10. September 2025 verwiesen.  3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die GOT‑22 gegen die EU- Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits im Jahr 2011 gegen Deutschland aus anderen Gründen eine Klage wegen unzureichender Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eingereicht und dabei ein Zwangsgeld von 141 362 Euro pro Tag beantragt hat (https://eur-lex.europa.eu/LexUriSer v/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0036:0068:de:PDF; www.avocad o.de/aktuelles/blog/eintrag-eu-kommission-verklagt-deutschland- wegenunvollstaendiger-umsetzung-der-dienstleistungsrichtlinie/)? a) Wenn ja, welche Gründe gibt es, die GOT-22 aufrechtzuhalten? b) Wenn ja, wie möchte sich die Bundesregierung gegen eventuelle Zwangsgeldforderungen wehren?  4. Sofern die Frage 3 bejaht wird, ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die GOT‑22 gegen die europäische Rechtsharmonisierung verstößt, und kann sie, wenn es nicht bekannt ist, bei der entsprechenden EU-Rechtsbehörde dazu eine schriftliche, verbindliche Rechtsauskunft einholen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Neue Gebührenordnung für Tierärzte in der Kritik bei den Tierärzten, Tierhaltern und Landwirten“ auf Bundestagdrucksache 20/7562 verwiesen.  5. Wurden die Gebührensätze nach Wissen der Bundesregierung neu evaluiert, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierbei gelangt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  6. Zu welchen Ergebnissen ist es nach Informationen der Bundesregierung bei den Anhörungen zur GOT‑22 im Jahr 2024 in den jeweiligen Landtagen in Hannover und Kiel gekommen (www.pferd-aktuell.de/news/aktue lle-meldungen/fei---fn---dokr/niedersaechsischer-landtag-setzt-sich- fuereine-vorzeitige-evaluierung-der-got-ein#:~:text=Gemeinsam%20konnten %20der%20Hannoveraner%20Verband,der%20neuen%20GOT%20zu% 20sichern.)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Landtage in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die jeweiligen Landesregierungen aufgefordert, sich für eine schnellstmögliche Evaluation und Überarbeitung der GOT einzusetzen. Weitere Informationen können auf den Internetseiten www.landtag-niedersachs en.de und www.landtag.ltsh.de abgerufen werden.  7. Wird bei der Evaluierung der GOT‑22 eine paritätisch zwischen Tierhaltern und Tierärzten besetzte Ombudsstelle nach Wissen der Bundesregierung zur GOT‑22 diskutiert? Ein wichtiger Bestandteil der Studie zur Evaluierung der GOT ist die Einbeziehung von Expertinnen und Experten verschiedener Interessensgemeinschaften. In diesem Zusammenhang wurden dem Studiennehmer bereits Vorschläge aus den Rückmeldungen von Personen und Verbänden zur Verfügung gestellt. Diese werden im Rahmen der Studie zur Evaluierung geprüft.  8. Hat sich die Bundesregierung zum wissenschaftlichen Gehalt der Studie der AFC Public Services GmbH zur GOT‑22 (vgl. www.afc.net/blog/stu die-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Die Studie der AFC Public Services GmbH diente im Rahmen der Novellierung der GOT als wissenschaftliche Entscheidungshilfe. Das Ergebnis zeigt sich in der Umsetzung.  9. Waren die Tierärzte aus dem ehemaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Wissen der Bundesregierung an der Verordnung aufgrund der Verordnungsermächtigung zur GOT‑22 beteiligt, und sieht die Bundesregierung hierbei eventuell einen Interessenkonflikt? Die Bundesregierung sieht keinen Interessenskonflikt darin, Fachexpertise in Entscheidungen einzubinden. An der Integrität und Neutralität der im Jahr 2022 an der Änderung der GOT beteiligten Mitarbeitenden des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bestehen keine Zweifel. 10. Wurden bestimmte Tierarten bei der GOT‑22 nach Kenntnis der Bundesregierung einer außergewöhnlich großen Gebührenerhebung ausgesetzt, und wenn ja, welche Tierarten betrifft dies? Der Bundesregierung liegt keine Auswertung darüber vor, wie sich die damalige Änderung der GOT auf die Preise für die Behandlung von Tieren verschiedener Tierarten ausgewirkt hat. 11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur neu eingeführten Hausbesuchsgebühr hinsichtlich ihrer Wirkung und Angemessenheit, und wenn ja, wie lautet diese? Die Hausbesuchsgebühr wird, wie auch die übrigen Gebührentatbestände, im Rahmen der laufenden Studie umfassend überprüft. Das Ergebnis der Studie bleibt abzuwarten, bevor die Bundesregierung eine abschließende Auffassung hierzu bilden kann. 12. Wie haben sich nach Wissen der Bundesregierung die Beiträge zur Tierkranken- und Tieroperationsversicherung von 2022 bis 2026 in Deutschland entwickelt? Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine Informationen. 13. Gibt es nach Wissen der Bundesregierung weiterhin Kritik an der GOT‑22, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser ggf. hinsichtlich der Mehrkosten, Ausgestaltung der GOT‑22, Evaluierung, Tierarztflexibilität, OP-Kostenentwicklungen, Kostensprünge im Pferdebereich und verzögerten Tierarztbesuche bei Pferdehaltern (www.pferd-akt uell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/fn-fordert-umfassende-e valuierung-der-got)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass weiterhin Kritik an der GOT geäußert wird. Im Rahmen der Evaluierung werden auch die bekannten Kritikpunkte geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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