Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3206, 21/3627)
Text
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3206, 21/3627)
[Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerold Otten, Beatrix von Storch, Alexander Arpaschi,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker,
Thomas Dietz, Udo Theodor Hemmelgarn, Manuel Krauthausen, Edgar
Naujok, Arne Raue, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Bernd
Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der
Fraktion der AfD
zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3206, 21/3627 –
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung
sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Bis zum Jahr 2018 existierte ein Mandat für den Kampfunterstützungsauftrag der
Bundeswehr gegen den IS („Counter Daesh“) im Rahmen der Operation Inherent
Resolve sowie ein Mandat für eine Trainingsmission der Bundeswehr im Irak.
2. Im März 2018 wurden beide Mandate durch den Antrag der Bundesregierung
(Drucksache 19/1093) zusammengelegt.
3. Der vorliegende Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung des Einsatzes
bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS
verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (Bundestagsdrucksache 21/3206) verbindet
nach wie vor in einem Mandat einen Kampfunterstützungsauftrag gegen den IS
im Rahmen der Operation Inherent Resolve bzw. der ihr nachfolgenden
Sicherheitspartnerschaft mit einem reinen Ausbildungsauftrag im Rahmen der NATO
Mission Iraq.
4. Mit dem Ende des Einsatzes der Operation Inherent Resolve auf irakischem
Boden und einer Umwandlung in eine Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA
und dem Irak ist eine Trennung von Ausbildungsmission im Irak und
Bekämpfung des IS zwingend.
5. In seiner vorliegenden Fassung kommt der Antrag der Bundesregierung einem
Blankoscheck gleich, weil der Deutsche Bundestag auf Bitte der Bundesregierung
der Beteiligung Deutschlands an der Sicherheitspartnerschaft zustimmen soll,
obwohl der konkrete Inhalt noch verhandelt wird (S. 6).
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3891
21. Wahlperiode 27.01.2026
6. Der Sturz der Assad-Regierung ist eine politische Zäsur für Syrien. Die
Regierungen des Iraks und Syriens sind sich einig in der Notwendigkeit der
Bekämpfung des IS. Die Bekämpfung und Zerschlagung von Terrorzellen ist eine
hoheitliche Aufgabe, die durch die entsprechenden irakischen und syrischen Organe
erfüllt werden muss. Dabei als ausländischer Akteur im Rahmen einer
Trainingsmission mitzuwirken, unterscheidet sich erheblich davon, daraus auch einen
Kampfunterstützungsauftrag abzuleiten, der, wie in Punkt 5 ausgeführt, noch gar
nicht klar umrissen ist.
7. Die Kombination beider Aufträge widerspricht der Pflicht zur Wahrheit und
Klarheit von Anträgen, weshalb eine Trennung notwendig ist, um über die einzelnen
Mandate separat beraten und abstimmen zu können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,
dem Deutschen Bundestag ein transparentes und detailliertes Mandat jeweils für
a) die deutsche Beteiligung an der Operation Inherent Resolve bzw. an der
nachfolgenden Sicherheitskooperation und für
b) die Beteiligung an der NATO Mission Iraq/Fähigkeitsaufbau der irakischen
Streit- und Sicherheitskräfte zur Entscheidung
vorzulegen.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Unterstützung der Anti-IS-Koalition in ihrem Kampf gegen den IS steht in keinem auftragsspezifischen
Zusammenhang mit der Trainingsmission für irakische Streitkräfte. In allen bisherigen Anträgen zur Mandatierung
des Einsatzes war die Bundesregierung gezwungen, die Verschiedenheit der Aufträge der Bundeswehr im
Rahmen von Operation Inherend Resolve (OIR) und der NATO Mission Iraq (NMI) anzuerkennen, indem für beide
Missionen gesonderte Schwerpunkte aufgeführt wurden.
Im aktuellen Mandat zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes wird nicht nur die deutsche Beteiligung an der
NMI verlängert, sondern auch die Überführung der deutschen Beteiligung an der „OIR bzw. einer dieser
Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes“ (Bundestags-Drucksache
21/3206, S. 3) beantragt. Der Deutsche Bundestag soll folglich über ein Mandat für eine Sicherheitskooperation
zwischen dem Irak und den USA abstimmen, in dem der deutsche Beitrag nicht definiert ist. Nach Ansicht der
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es unter diesen Bedingungen unstatthaft, beide Aufträge weiterhin
miteinander zu verbinden.
Die Kombination zweier Aufträge, die sich hinsichtlich Zielsetzung, eingesetzter Mittel und angewandter
Methoden grundlegend unterscheiden, führt zu dem Problem, dass ein Abgeordneter, der einen Teil des aktuellen
Mandats für sinnvoll hält, den anderen aber ablehnt, gezwungen wird, gegen sein eigenes Gewissen zu
entscheiden. Dies gilt unabhängig davon, ob er dem kombinierten Mandat zustimmt oder es ablehnt. Da die
Bundesregierung nach Auffassung des Bundestages dem deutschen Volk gegenüber zur Wahrheit und Klarheit in ihrem
Handeln verpflichtet ist – insbesondere bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr – wird sie
aufgefordert, das Mandat gemäß den jeweiligen Aufträgen aufzuteilen und die entsprechenden Mandatstexte dem
Deutschen Bundestag separat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
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ISSN 0722-8333]
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