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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3206, 21/3627)

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3891 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3206, 21/3627) [Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerold Otten, Beatrix von Storch, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Udo Theodor Hemmelgarn, Manuel Krauthausen, Edgar Naujok, Arne Raue, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung – Drucksachen 21/3206, 21/3627 – Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Bis zum Jahr 2018 existierte ein Mandat für den Kampfunterstützungsauftrag der Bundeswehr gegen den IS („Counter Daesh“) im Rahmen der Operation Inherent Resolve sowie ein Mandat für eine Trainingsmission der Bundeswehr im Irak. 2. Im März 2018 wurden beide Mandate durch den Antrag der Bundesregierung (Drucksache 19/1093) zusammengelegt. 3. Der vorliegende Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (Bundestagsdrucksache 21/3206) verbindet nach wie vor in einem Mandat einen Kampfunterstützungsauftrag gegen den IS im Rahmen der Operation Inherent Resolve bzw. der ihr nachfolgenden Sicherheitspartnerschaft mit einem reinen Ausbildungsauftrag im Rahmen der NATO Mission Iraq. 4. Mit dem Ende des Einsatzes der Operation Inherent Resolve auf irakischem Boden und einer Umwandlung in eine Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA und dem Irak ist eine Trennung von Ausbildungsmission im Irak und Bekämpfung des IS zwingend. 5. In seiner vorliegenden Fassung kommt der Antrag der Bundesregierung einem Blankoscheck gleich, weil der Deutsche Bundestag auf Bitte der Bundesregierung der Beteiligung Deutschlands an der Sicherheitspartnerschaft zustimmen soll, obwohl der konkrete Inhalt noch verhandelt wird (S. 6). Deutscher Bundestag Drucksache 21/3891 21. Wahlperiode 27.01.2026 6. Der Sturz der Assad-Regierung ist eine politische Zäsur für Syrien. Die Regierungen des Iraks und Syriens sind sich einig in der Notwendigkeit der Bekämpfung des IS. Die Bekämpfung und Zerschlagung von Terrorzellen ist eine hoheitliche Aufgabe, die durch die entsprechenden irakischen und syrischen Organe erfüllt werden muss. Dabei als ausländischer Akteur im Rahmen einer Trainingsmission mitzuwirken, unterscheidet sich erheblich davon, daraus auch einen Kampfunterstützungsauftrag abzuleiten, der, wie in Punkt 5 ausgeführt, noch gar nicht klar umrissen ist. 7. Die Kombination beider Aufträge widerspricht der Pflicht zur Wahrheit und Klarheit von Anträgen, weshalb eine Trennung notwendig ist, um über die einzelnen Mandate separat beraten und abstimmen zu können. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, dem Deutschen Bundestag ein transparentes und detailliertes Mandat jeweils für a) die deutsche Beteiligung an der Operation Inherent Resolve bzw. an der nachfolgenden Sicherheitskooperation und für b) die Beteiligung an der NATO Mission Iraq/Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte zur Entscheidung vorzulegen. Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Unterstützung der Anti-IS-Koalition in ihrem Kampf gegen den IS steht in keinem auftragsspezifischen Zusammenhang mit der Trainingsmission für irakische Streitkräfte. In allen bisherigen Anträgen zur Mandatierung des Einsatzes war die Bundesregierung gezwungen, die Verschiedenheit der Aufträge der Bundeswehr im Rahmen von Operation Inherend Resolve (OIR) und der NATO Mission Iraq (NMI) anzuerkennen, indem für beide Missionen gesonderte Schwerpunkte aufgeführt wurden. Im aktuellen Mandat zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes wird nicht nur die deutsche Beteiligung an der NMI verlängert, sondern auch die Überführung der deutschen Beteiligung an der „OIR bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes“ (Bundestags-Drucksache 21/3206, S. 3) beantragt. Der Deutsche Bundestag soll folglich über ein Mandat für eine Sicherheitskooperation zwischen dem Irak und den USA abstimmen, in dem der deutsche Beitrag nicht definiert ist. Nach Ansicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es unter diesen Bedingungen unstatthaft, beide Aufträge weiterhin miteinander zu verbinden. Die Kombination zweier Aufträge, die sich hinsichtlich Zielsetzung, eingesetzter Mittel und angewandter Methoden grundlegend unterscheiden, führt zu dem Problem, dass ein Abgeordneter, der einen Teil des aktuellen Mandats für sinnvoll hält, den anderen aber ablehnt, gezwungen wird, gegen sein eigenes Gewissen zu entscheiden. Dies gilt unabhängig davon, ob er dem kombinierten Mandat zustimmt oder es ablehnt. Da die Bundesregierung nach Auffassung des Bundestages dem deutschen Volk gegenüber zur Wahrheit und Klarheit in ihrem Handeln verpflichtet ist – insbesondere bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr – wird sie aufgefordert, das Mandat gemäß den jeweiligen Aufträgen aufzuteilen und die entsprechenden Mandatstexte dem Deutschen Bundestag separat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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