Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3206)
Text
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3206)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3627
21. Wahlperiode 14.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/3206 –
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung
sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter
deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern,
Versöhnung in Irak fördern bis längstens zum 31. Januar 2027 mit bis zu 500
Soldatinnen und Soldaten.
Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, seien sich einig, dass
der IS insbesondere in Syrien, aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche
Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstelle. Sie haben sich das Ziel
gesetzt, weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS
mittels langfristiger Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu
unterbinden. Zwar wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in Irak und Syrien 2019
erfolgreich gebrochen. Dennoch erhebe die Terrororganisation nach wie vor
Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber
hinaus. Dabei konzentriere sich der IS auf Gebiete, in denen räumliche Kontrolle
durch nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet sei, um dort sein
Netzwerk auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn
seine Führungs- und Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin
fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber
hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt
dieser nach Auffassung der Bundesregierung daher nach wie vor eine Gefahr dar.
Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen werden daher auch weiterhin in
Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta
der Vereinten Nationen fortgeführt.
Ziel des deutschen Engagements sei es, durch einen integrierten Ansatz zu einer
umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des
ehemaligen IS-Kerngebietes im Irak, beizutragen. Der von der irakischen Regierung
ausdrücklich gewünschte deutsche militärische Beitrag diene dazu, in Ergänzung
des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements und der
Bemühungen der irakischen Partner für notwendige Reformen, Erreichtes abzusichern,
Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen IS zu
verhindern.
Der Beitrag der deutschen Streitkräfte zum NATO-Engagement im Irak und zur
„Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden
Sicherheitskooperation solle den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und
Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen umfassen.
Für die Bundeswehr ergäben sich laut Bundesregierung aus diesem Auftrag im
Rahmen der „NATO-Mission Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw.
einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung
des Anti-IS-Kampfes unter anderem folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und
Sicherheitskräfte;
2. Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner;
3. See- und Luftraumüberwachung;
4. Aufklärung und Lagebilderstellung;
5. Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des
Auftrags.
Ausschließlich im Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser
Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-
Kampfes ergäben sich die Aufgaben:
1. Einsatzunterstützung durch Luftbetankung;
2. Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur
Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung.
Das Einsatzgebiet beim Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und
Sicherheitskräfte kann laut Bundesregierung das gesamte Hoheitsgebiet des Irak
umfassen, Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und
Lagebilderstellung könnten das irakische Hoheitsgebiet sowie das Hoheitsgebiet von
Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt,
umfassen. Lufttransport als Unterstützungsleistung für die „Operation Inherent
Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur
Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und
Partner könne in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine
Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten
erbracht werden. Die NATO-AWACS-Flüge fänden nur über Irak, im Luftraum
von NATO-Staaten oder im internationalen Luftraum statt. Kräfte des deutschen
Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und
militärischen Stäben multinationaler Partner, der „NATO-Mission Iraq“ und der
„Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden
Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur
Auftragserfüllung notwendig ist.
Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt u. a. auf Grundlage der VN-Resolutionen
2170 (2014) vom 15. August 2014, 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie
2249 (2015) vom 20. November 2015 und der Folgeresolutionen, in denen der IS
als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit definiert
wird, sowie auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, welche die
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wiederholt um Unterstützung im Kampf
gegen den IS gebeten hat, erneut bestätigt durch den Briefwechsel des irakischen
Ministerpräsidenten al-Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni
2020, ergänzt durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom
17. Februar 2021. Im Rahmen hochrangiger bilateraler und multilateraler
Gespräche äußerten irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI
weiterhin im Irak engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister
Al-Sudani bei einer Aussprache im Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die
Beteiligung Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und
Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3206 anzunehmen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Luise
Amtsberg und Cansu Özdemir
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 49. Sitzung am 17. Dezember 2025
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss,
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung
sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern bis längstens zum 31. Januar 2027 mit
bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten.
Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, seien sich einig, dass der IS insbesondere in Syrien,
aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstelle. Sie haben
sich das Ziel gesetzt, weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS mittels langfristiger
Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu unterbinden. Zwar wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in
Irak und Syrien 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch erhebe die Terrororganisation nach wie vor
Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber hinaus. Dabei konzentriere sich der IS auf
Gebiete, in denen räumliche Kontrolle durch nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet sei, um
dort sein Netzwerk auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn seine Führungs- und
Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien, Europa
und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt dieser
nach Auffassung der Bundesregierung daher nach wie vor eine Gefahr dar. Die gegen den IS gerichteten
Maßnahmen werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel
51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt.
Ziel des deutschen Engagements sei es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen
Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes im Irak, beizutragen. Der von der
irakischen Regierung ausdrücklich gewünschte deutsche militärische Beitrag diene dazu, in Ergänzung des deutschen
und internationalen Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner für notwendige
Reformen, Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen IS zu
verhindern.
Der Beitrag der deutschen Streitkräfte zum NATO-Engagement im Irak und zur „Operation Inherent Resolve“
bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation solle den Fähigkeitsaufbau der regulären
irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen umfassen.
Für die Bundeswehr ergäben sich laut Bundesregierung aus diesem Auftrag im Rahmen der „NATO-Mission
Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation
zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes unter anderem folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;
2. Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner;
3. See- und Luftraumüberwachung;
4. Aufklärung und Lagebilderstellung;
5. Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags.
Ausschließlich im Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden
Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes ergäben sich die Aufgaben:
1. Einsatzunterstützung durch Luftbetankung;
2. Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung.
Das Einsatzgebiet beim Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann laut
Bundesregierung das gesamte Hoheitsgebiet des Irak umfassen, Luftbetankung sowie der Beitrag zur
Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung könnten das irakische Hoheitsgebiet sowie das Hoheitsgebiet von
Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, umfassen. Lufttransport als
Unterstützungsleistung für die „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation
zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und Partner könne in Irak,
Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in
EU- und NATO-Staaten erbracht werden. Die NATO-AWACS-Flüge fänden nur über Irak, im Luftraum von
NATO-Staaten oder im internationalen Luftraum statt. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den
Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der „NATO Mission Iraq“
und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur
Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt u. a. auf Grundlage der VN-Resolutionen 2170 (2014) vom 15. August
2014, 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie 2249 (2015) vom 20. November 2015 und der Folgeresolutionen,
in denen der IS als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit definiert wird, sowie auf
Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, welche die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
wiederholt um Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hat, erneut bestätigt durch den Briefwechsel des
irakischen Ministerpräsidenten al-Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020, ergänzt durch eine
Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom 17. Februar 2021. Im Rahmen hochrangiger bilateraler
und multilateraler Gespräche äußerten irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI weiterhin
im Irak engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister Al-Sudani bei einer Aussprache im
Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die Beteiligung Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 21. Sitzung
am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 18. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner
14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/3206 in seiner 12. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die
Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 15. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Berlin, den 14. Januar 2026
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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