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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3206)

dip / drucksache 14.01.2026 · WP 21 · 21/3627 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3206) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3627 21. Wahlperiode 14.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/3206 – Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern bis längstens zum 31. Januar 2027 mit bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten. Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, seien sich einig, dass der IS insbesondere in Syrien, aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstelle. Sie haben sich das Ziel gesetzt, weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS mittels langfristiger Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu unterbinden. Zwar wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in Irak und Syrien 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch erhebe die Terrororganisation nach wie vor Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber hinaus. Dabei konzentriere sich der IS auf Gebiete, in denen räumliche Kontrolle durch nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet sei, um dort sein Netzwerk auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn seine Führungs- und Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt dieser nach Auffassung der Bundesregierung daher nach wie vor eine Gefahr dar. Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt. Ziel des deutschen Engagements sei es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes im Irak, beizutragen. Der von der irakischen Regierung ausdrücklich gewünschte deutsche militärische Beitrag diene dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner für notwendige Reformen, Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen IS zu verhindern. Der Beitrag der deutschen Streitkräfte zum NATO-Engagement im Irak und zur „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation solle den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen umfassen. Für die Bundeswehr ergäben sich laut Bundesregierung aus diesem Auftrag im Rahmen der „NATO-Mission Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes unter anderem folgende Aufgaben: 1. Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte; 2. Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner; 3. See- und Luftraumüberwachung; 4. Aufklärung und Lagebilderstellung; 5. Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags. Ausschließlich im Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS- Kampfes ergäben sich die Aufgaben: 1. Einsatzunterstützung durch Luftbetankung; 2. Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung. Das Einsatzgebiet beim Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann laut Bundesregierung das gesamte Hoheitsgebiet des Irak umfassen, Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung könnten das irakische Hoheitsgebiet sowie das Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, umfassen. Lufttransport als Unterstützungsleistung für die „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und Partner könne in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden. Die NATO-AWACS-Flüge fänden nur über Irak, im Luftraum von NATO-Staaten oder im internationalen Luftraum statt. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der „NATO-Mission Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt u. a. auf Grundlage der VN-Resolutionen 2170 (2014) vom 15. August 2014, 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie 2249 (2015) vom 20. November 2015 und der Folgeresolutionen, in denen der IS als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit definiert wird, sowie auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, welche die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wiederholt um Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hat, erneut bestätigt durch den Briefwechsel des irakischen Ministerpräsidenten al-Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020, ergänzt durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom 17. Februar 2021. Im Rahmen hochrangiger bilateraler und multilateraler Gespräche äußerten irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI weiterhin im Irak engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister Al-Sudani bei einer Aussprache im Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die Beteiligung Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3206 anzunehmen. Berlin, den 14. Januar 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Luise Amtsberg und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 49. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern bis längstens zum 31. Januar 2027 mit bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten. Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, seien sich einig, dass der IS insbesondere in Syrien, aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstelle. Sie haben sich das Ziel gesetzt, weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS mittels langfristiger Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu unterbinden. Zwar wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in Irak und Syrien 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch erhebe die Terrororganisation nach wie vor Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber hinaus. Dabei konzentriere sich der IS auf Gebiete, in denen räumliche Kontrolle durch nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet sei, um dort sein Netzwerk auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn seine Führungs- und Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt dieser nach Auffassung der Bundesregierung daher nach wie vor eine Gefahr dar. Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt. Ziel des deutschen Engagements sei es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes im Irak, beizutragen. Der von der irakischen Regierung ausdrücklich gewünschte deutsche militärische Beitrag diene dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner für notwendige Reformen, Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen IS zu verhindern. Der Beitrag der deutschen Streitkräfte zum NATO-Engagement im Irak und zur „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation solle den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen umfassen. Für die Bundeswehr ergäben sich laut Bundesregierung aus diesem Auftrag im Rahmen der „NATO-Mission Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes unter anderem folgende Aufgaben: 1. Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte; 2. Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner; 3. See- und Luftraumüberwachung; 4. Aufklärung und Lagebilderstellung; 5. Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags. Ausschließlich im Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes ergäben sich die Aufgaben: 1. Einsatzunterstützung durch Luftbetankung; 2. Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung. Das Einsatzgebiet beim Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann laut Bundesregierung das gesamte Hoheitsgebiet des Irak umfassen, Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung könnten das irakische Hoheitsgebiet sowie das Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, umfassen. Lufttransport als Unterstützungsleistung für die „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und Partner könne in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden. Die NATO-AWACS-Flüge fänden nur über Irak, im Luftraum von NATO-Staaten oder im internationalen Luftraum statt. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der „NATO Mission Iraq“ und der „Operation Inherent Resolve“ bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt u. a. auf Grundlage der VN-Resolutionen 2170 (2014) vom 15. August 2014, 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie 2249 (2015) vom 20. November 2015 und der Folgeresolutionen, in denen der IS als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit definiert wird, sowie auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, welche die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wiederholt um Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hat, erneut bestätigt durch den Briefwechsel des irakischen Ministerpräsidenten al-Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020, ergänzt durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom 17. Februar 2021. Im Rahmen hochrangiger bilateraler und multilateraler Gespräche äußerten irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI weiterhin im Irak engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister Al-Sudani bei einer Aussprache im Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die Beteiligung Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 18. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 12. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3206 in seiner 15. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 14. Januar 2026 Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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