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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern

dip / drucksache 10.12.2025 · WP 21 · 21/3206 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3206 21. Wahlperiode 10.12.2025 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Beschluss der Bundesregierung vom 10. Dezember 2025 zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist die Zustimmung der irakischen Regierung. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS), auch mittels militärischer Ausbildung, gebeten (VN- Dokument S/2014/440). Die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im Rahmen der NATO Mission Iraq (NMI) erfolgt auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, ausgedrückt im Notenwechsel zwischen der NATO und der irakischen Regierung vom 14. April 2016 und wurde mit dem Briefwechsel des damaligen irakischen Ministerpräsidenten Mustafa Al-Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020 erneuert sowie durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom 17. Februar 2021 ergänzt. Im Rahmen hochrangiger bilateraler und multilateraler Gespräche äußerten irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI weiterhin im Irak engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister Al-Sudani bei einer Aussprache im Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die Beteiligung Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont. Die über den Fähigkeitsaufbau hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Irak, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen den IS im Rahmen und nach Maßgabe der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen wiederholt festgestellt, dass von dem IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere durch den IS begangen werden. Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben auf dem Gipfel in Warschau am 8./9. Juli 2016 eine Grundsatzentscheidung gefasst, die internationale Anti- IS-Koalition mit AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen zu unterstützen. Diesen Beschluss hat der NATO-Rat am 19. Mai 2017 konkretisiert. Vor dem Hintergrund der bisherigen Fortschritte der Anti-IS-Koalition im Kampf gegen den IS in Irak einigten sich die USA und Irak im September 2024 auf einen zweistufigen Übergangsplan für die internationale Unterstützung im Rahmen der Operation Inherent Resolve (OIR). In der ersten Phase wurden im September 2025 die militärischen bzw. kinetischen Einsätze der OIR innerhalb des Staatsgebiets des Irak beendet. In der zweiten Phase werden die Koalitionsstreitkräfte aus dem Zentralirak in den Norden des Landes nach Erbil verlegt, um von dort aus Einsätze gegen eine Rückkehr der terroristischen Bedrohung durch den IS in Syrien zu führen. Auf Basis der erfolgten Einwilligung des Iraks soll der Kampf gegen den IS in Syrien von Erbil aus bis mindestens September 2026 fortgesetzt werden. Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, sind sich einig, dass der IS insbesondere in Syrien, aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstellt. Sie haben sich das Ziel gesetzt, weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS mittels langfristiger Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu unterbinden. Zwar wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in Irak und Syrien 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch erhebt die Terrororganisation nach wie vor Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber hinaus. Dabei konzentriert sich der IS auf Gebiete, in denen räumliche Kontrolle durch nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, um dort sein Netzwerk auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn seine Führungs- und Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, in Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt dieser daher nach wie vor eine Gefahr dar. Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt. Verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Einsatz erfolgt hinsichtlich seiner Zielrichtung – der Unterbindung eines völkerrechtswidrigen Angriffs durch den IS sowie der Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit – im Rahmen und nach den Regeln des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. September 2019 bestätigt, dass der Einsatz gegen den nichtstaatlichen Akteur IS im Rahmen und nach den Regeln des von der Charta der Vereinten Nationen aufgestellten Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit erfolgt. 3. Auftrag und Aufgaben Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes in Irak, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner um notwendige Reformen, Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern. Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, im Einklang mit dem Völkerrecht und gemäß der Beschlüsse der NATO, einen Beitrag zu NATO Mission Iraq (NMI) und zu OIR bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes zu leisten. Dies umfasst den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte*, sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr folgende Aufgaben: – Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte; – Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner; – See- und Luftraumüberwachung; – Aufklärung und Lagebilderstellung; – Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags; – Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen und für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte; – beratende Unterstützung internationaler Partner im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus und Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben in Irak; – Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zur Unterstützung der Stabilisierung im integrierten Ansatz; – Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren multinationaler Partner, internationaler Organisationen, der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes; – Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte sowie Alliierter und Partner der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, dabei gegebenenfalls auch Rettung und Rückführung isolierten Personals; – Wahrnehmung von sanitätsdienstlichen Aufgaben. Ausschließlich im Rahmen der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS- Kampfes ergeben sich folgende Aufgaben: – Einsatzunterstützung durch Luftbetankung; – Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheits- * Dies schließt Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau von Einheiten und Verbänden der sogenannten Volksmobilisierung („Popular Mobilization Forces“ – PMF) aus. Die Bemühungen um eine strukturelle Reform der irakischen Institutionen zur Eingliederung der PMF in die irakischen Sicherheitsstrukturen mit dem Ziel der effektiven und direkten Kontrolle der PMF-Kräfte durch die irakische Regierung sollen unterstützt werden. kooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: – Führung; – Sicherung und Schutz; – Beratung und Ausbildung; – militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung; – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – strategischer und taktischer Lufttransport; – Luftbetankung. Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, internationaler Organisationen, der NATO Mission Iraq sowie der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. 5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die genannten Fähigkeiten anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, insbesondere die fortgesetzte Zustimmung der irakischen Regierung, und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2027. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen; – den zwischen der NATO, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak sowie mit anderen Staaten getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen hinsichtlich der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung, der Einsatzdurchführung sowie der Regeln für den Einsatz. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen den IS sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt. 7. Einsatzgebiet Der Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann im gesamten Hoheitsgebiet Iraks erfolgen. Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung können im irakischen Hoheitsgebiet und im Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, erfolgen. Lufttransport als Unterstützungsleistung für die Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und Partner kann in Irak, in Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden. Die NATO-AWACS-Flüge finden nur über Irak, im Luftraum von NATO- Staaten oder im internationalen Luftraum statt. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen des Einsatzes kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern – werden für den Zeitraum 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 voraussichtlich insgesamt rund 109 Millionen Euro betragen und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 100 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 9 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben ist im Bundeshaushalt 2026 bzw. wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen In einer Region des Umbruchs in unmittelbarer Nachbarschaft zu Europa gelegen, kommt dem Irak eine besondere geostrategische Bedeutung zu. Zu den vielfältigen Herausforderungen des Landes zählen neben den instabilen politischen Rahmenbedingungen in der Region und der fortgesetzten Bedrohung durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auch die politische, wirtschaftliche und sozioökonomische Stabilisierung des Landes. Die innenpolitische Lage ist trotz der anhaltenden Spannungen zwischen den (innerislamischen) konfessionellen bzw. ethnischen Lagern weitgehend stabil. Die politische Agenda wird 2025 maßgeblich von den Parlamentswahlen am 11. November 2025 bestimmt, die wesentlich für die politische Ausrichtung des Irak sind. Mit rund 46 Millionen (2024) Einwohnerinnen und Einwohnern hat der Irak nach Iran, Ägypten und der Türkei die viertgrößte Bevölkerung im Nahen Osten (2050: Anstieg auf 71,9 prognostiziert). Das starke Bevölkerungswachstum in Verbindung mit geringen Beschäftigungsmöglichkeiten und hoher Arbeitslosigkeit befeuert innergesellschaftliche Konflikte um knappe Ressourcen, die sich aus der Wiedereingliederung von knapp 20.000 Rückkehrern aus dem Lager al-Hol in Nordostsyrien sowie ca. 1 Million Binnenvertriebener ergeben, darunter Mitglieder der êzîdischen Gemeinschaft. Diese verbleiben weiterhin in der Autonomen Region Kurdistan, wo die Präsenz von internationalen Truppen zu einer positiveren Sicherheitswahrnehmung der Gemeinschaft beiträgt. Außenpolitisch sucht der Irak eine enge Anbindung an den arabischen Raum und insbesondere die Golfstaaten. Zudem bemüht sich Bagdad um gute Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten Syrien und Türkei und forciert die Zusammenarbeit mit westlichen Partnern, insbesondere den USA. Iran ist infolge seiner politischen und militärischen Rückschläge bemüht, seinen Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik des Irak mittels pro-iranischer schiitischer Milizen (IRI) zu verstärken, auch um seine Position in der Region abzusichern und erneut auszubauen. Der Balanceakt zwischen den vielschichtigen, in der Regel gegensätzlichen Interessen der maßgeblichen externen Akteure im Land – USA und Iran – bleibt eine Herausforderung für den Irak. Territorial weitgehend besiegt, haben sich IS-Anschläge allerdings auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiert der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehnt seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. Berichte des VN-Sicherheitsrats äußern sich entsprechend besorgt. Mehrere tausend kampferprobte IS-Mitglieder sitzen in Gefängnissen ein und stehen im Fokus der Rekrutierungsbemühungen des IS. Am 21. März 2025 gelang dem IS die Befreiung höherrangiger Kader aus dem al- Raj-Gefängnis. Gleichzeitig birgt die seit Anfang 2025 beschleunigte Reintegration einer großen Zahl IS- affiliierter Staatsangehöriger im Irak weiterhin Sicherheitsrisiken. Die 600 km lange irakisch-syrische Grenze bleibt trotz verstärktem irakischen Grenzschutz porös und durchlässig. Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, der ehemaligen IS-Hochburg im Westen des Landes, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak ist der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stellt sich der IS in seinen Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelingt es der Terrororganisation dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen. Im Kampf gegen den IS bleibt die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der NATO-Mission Iraq (NMI) nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und wird von Irak explizit erbeten. Seit September 2025 verlagern sich die kinetischen OIR-Einsätze gegen den IS unter Beteiligung vorwiegend US- amerikanischer und irakischer Sicherheitskräfte auf das syrisch-irakische Grenzgebiet. Die beiden Nachbarstaaten haben ein Abkommen zur Sicherheitskooperation unterzeichnet, das dies ermöglicht und stehen dazu auch in Kontakt mit der US-Seite. Gleichzeitig wird Erbil mit Zustimmung Bagdads zu einer Plattform der Anti-IS- Koalition ausgebaut und dient in Verbindung mit US-Einrichtungen in Syrien als Schaltstelle für OIR- Kampfeinsätze zur Eindämmung der IS-Bedrohung aus Nordostsyrien (s. Abschnitt II). Der Beitritt Syriens zur Anti- IS-Koalition am 10. November 2025 schafft zudem die politischen Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit im Kontext des Anti-IS-Kampfes. Angesichts der volatilen Entwicklung in Syrien besteht zwischen Irak und seinen internationalen Partnern Einigkeit, dass der IS eine zentrale Herausforderung für die Stabilität und Sicherheit in der Region bleibt und der Übergang in neue Formate der Sicherheitskooperation in einem strukturierten Prozess erfolgen muss. Diese werden derzeit verhandelt. In Europa bemüht sich die irakische Regierung besonders, ihre Beziehungen zu Deutschland auszubauen. Die erste Auslandsreise in Europa führte Al-Sudani 2023 nach Berlin. Von irakischer Seite wurde wiederholt Interesse an einer Stärkung der Sicherheitskooperation mit Deutschland signalisiert. In diesem Zusammenhang wünscht die irakische Regierung explizit die Weiterführung von – insbesondere deutschen – Beratungsaktivitäten in einer Vielzahl von militärischen Bereichen sowie eine Fortsetzung von NMI. Dies betonte der stellvertretende irakische Außenminister zuletzt im Januar 2025 im Gespräch mit dem damaligen Staatsminister bei der Bundesministerin des Auswärtigen, Dr. Tobias Lindner. Das deutsche Engagement im Irak besitzt eine konkrete bündnispolitische und multilaterale Komponente. Gemeinsam mit Alliierten und Partnern trägt Deutschland dazu bei, die bisherigen Stabilisierungserfolge zu konsolidieren, die Kapazitäten der regulären Sicherheitskräfte des Landes zu auszubauen und im Rahmen einer wirksamen regionalen Sicherheitsarchitektur einzubinden, um eine wiedererstarkte Rückkehr des IS im Irak und der Region dauerhaft zu unterbinden. Darüber hinaus unterstützt die sichtbare internationale und europäische Präsenz die Bemühungen der irakischen Regierung, sich stärker gegen Versuche iranischer Einflussnahme zu behaupten und ihre bilateralen Beziehungen zu den übrigen Staaten in der Region auszubauen. Auch nach dem Ende der territorialen Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien bleibt das deutsche Engagement im Irak unverzichtbar, um das Wiedererstarken des IS zu verhindern und dessen Rückkehrversuche in der Region dauerhaft zu unterbinden. Das deutsche Engagement hat weiterhin zum Ziel, die Stabilisierung des Landes zu konsolidieren, die Kapazitäten der regulären Sicherheitskräfte des Landes auszubauen und diese im Rahmen einer wirksamen regionalen Sicherheitsarchitektur einzubinden. II. Rolle des militärischen Beitrags In den vergangenen Jahren konnte die Bundeswehr gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, darunter insbesondere dem Irak, wichtige Fortschritte im Kampf gegen den IS erreichen. Die Ertüchtigung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte (Iraqi Security Forces – ISF) zur Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität zeigt sich u. a. in den sinkenden Zahl von IS-Anschlägen im Irak. Dennoch geht vom IS nach wie vor eine unkalkulierbare, dynamische Bedrohung für die Stabilität der Region aus, welche insbesondere nach dem Fall des Assad-Regimes in Syrien die Bemühungen der Bundesregierung und der internationalen Anti-IS- Koalition um Stabilisierung zu konterkarieren droht. Neben ziviler Unterstützung bedarf es deshalb weiterhin militärischer Unterstützung für den Irak und die Region. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge im Rahmen von NMI und OIR fortzusetzen, um die bisherigen Erfolge in Irak im Kampf gegen den IS abzusichern und die Fähigkeiten der ISF nachhaltig auszubauen und in eine regionale Sicherheitsarchitektur einzubinden. Angesichts der Zeitlinie September 2026 für den Übergang von OIR besteht die Möglichkeit, dass im laufenden Mandatszeitraum eine Anpassung bzw. ggf. perspektivische Beendigung des deutschen Beitrags zu OIR erforderlich ist. Der Rahmen und die Vorgaben des Bundestagsmandats bieten hierfür die erforderlichen Anpassungsspielräume. Die irakische Regierung hat wiederholt betont, dass sie die Weiterführung von – insbesondere deutschen – Beratungsaktivitäten in einer Vielzahl von militärischen Bereichen wie auch eine Fortsetzung der NMI in der jetzigen Form als Beratungsmission wünscht. Angesichts der laufenden OIR-Transition setzt die NATO seit Oktober 2025 die erforderlichen Anpassungen der NMI-Präsenz planerisch um, bei der zentrale Fähigkeiten (u. a. Schutz, Logistik, Sanität, Transport), die bisher von OIR bereitgestellt wurden, eigenständig von NMI erbracht werden sollen. Seit Oktober 2025 ist NMI im Übergang zu einer eigenständigen Leistungserbringung ohne Abstützung auf OIR. In diesem Zusammenhang hat NMI das Camp Union III übernommen. Die deutsche Beteiligung an NMI betrug im zurückliegenden Mandatszeitraum durchschnittlich 35 Soldatinnen und Soldaten. Der Beitrag umfasst Stabspersonal und Beratungspersonal in Bagdad, das zur Stärkung des irakischen Sicherheitssektors durch Fähigkeitsaufbau auf strategisch-institutioneller Ebene und Umsetzung der Sicherheitssektorreform beiträgt, sowie IT-Personal in Irak und Kuwait. Der deutsche Beitrag in Bagdad wird regelmäßig durch die Entsendung temporärer mobiler Teams zur Beratung der strategisch-institutionellen Ebene verstärkt. Seit Mai 2022 nimmt Deutschland mit der Gestellung des „Director Training Development Division“ eine der Führungspositionen bei NMI ein. Der deutsche Beitrag zu OIR umfasst weiterhin die Bereitstellung der Fähigkeit Luftbetankung und -transport, sanitätsdienstliche Unterstützung, Logistik, Infrastruktur sowie Beratung und Ausbildung. Die Führung des deutschen Einsatzkontingents sowie die Durchführung des Luftbetankungsauftrags erfolgen aus Al Azraq, Jordanien. Im nordirakischen Erbil betreibt die Bundeswehr ein multinationales Feldlager, in dem Kräfte von OIR- Partnernationen untergebracht sind. Darüber hinaus leistet die Bundeswehr einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der ISF durch die Besetzung von Dienstposten im sogenannten „Joint Operational Command Advisory Team North“, das kurdische Sicherheitskräfte auf operativer Ebene berät. Der deutsche Teilkontingentführer in Erbil ist Mitglied der sogenannten „Multinational Advisory Group“, die das Ministerium für Peschmerga-Angelegenheiten bei der Umsetzung von Reformen berät. Durch die Gestellung von medizinischem Personal leistet die Bundeswehr zudem einen wichtigen Beitrag zur internationalen Sanitätsversorgung. Der deutsche Beitrag in Erbil wird regelmäßig durch die Entsendung temporärer mobiler Beratungsteams, u. a. in Begleitung von derzeit laufenden Projekten der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, verstärkt. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundeswehr mit Personal in der Luftraumüberwachungszentrale in Katar und Stabspersonal in Bagdad. Die Möglichkeit der Unterstützung der Anti-IS-Koalition durch NATO-AWACS bleibt Teil des Bundestagsmandats. Der AWACS-Einsatz wurde jedoch im Zuge einer Neupriorisierung in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bis auf weiteres ausgesetzt. Mit Blick auf die fortgesetzte Bedrohung durch den IS und aufgrund der ausdrücklichen Bitte der irakischen Regierung, die militärische Unterstützung seiner Sicherheitskräfte aufrechtzuerhalten, beabsichtigt die Bundesregierung, ihr militärisches Engagement in Irak im Rahmen der Überführung in den Nordirak auch nach einer perspektivischen Beendigung von OIR fortzusetzen. In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung ihre Präsenz in Nordirak fortsetzen, auch weil Erbil, insbesondere mit Blick auf die Lage in Syrien, sich auch künftig als zentrale Plattform im Kampf gegen den IS anbieten wird. Die Beteiligung der Bundeswehr an einem Folgeengagement nach OIR zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes in der Region soll möglich sein, wenn der Beitrag sich innerhalb der geltenden Grenzen und Vorgaben dieses Mandats (Nummer 1–9) bewegt. Die kontinuierliche und bruchfreie deutsche militärische Präsenz in der Region Kurdistan Irak (RKI), in Abstimmung mit dem zivilen deutschen Engagement, hat dazu beigetragen, enge Beziehungen der Bundesregierung zur kurdischen Regionalregierung und den kurdischen Sicherheitskräften zu etablieren. In Bezug auf einen perspektivischen Übergang von OIR in Irak in neue Formate der Sicherheitskooperation steht die Bundesregierung in engem Austausch mit ihren internationalen Partnern, der irakischen Regierung sowie der kurdischen Regionalregierung. Sie legt ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf die RKI und prüft, wie das deutsche Engagement entlang eigener sicherheitspolitischer Bedarfe, sowie der Bedarfe in der RKI fortgeführt werden könnte. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Das politische, zivile und militärische Engagement der Bundesregierung im Irak ist im Sinne eines integrierten Verständnisses des Sicherheitsbegriffs weiterhin eng miteinander verzahnt. Als einer der führenden Geber hat Deutschland seit 2013 mehr als 3,4 Milliarden Euro für die Stabilisierung Iraks bereitgestellt. Deutschland setzt sich zudem als Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe für die Kernregion (Core Focus Group) der Anti-IS-Koalition für das zivile Stabilisierungsengagement im Kampf gegen den IS ein. Überdies beteiligt sich Deutschland mit polizeilichem und zivilem Personal an der 2017 eingerichteten GSVP- Beratungsmission EUAM Iraq zur Unterstützung von Reformen im Sicherheitssektor, wo Deutschland seit Juli 2025 mit einem Bundespolizisten den Missionsleiter stellt (zuvor bis November 2024 stellvertretender Missionsleiter). Darüber hinaus unterstützt Deutschland im Rahmen des NATO-Programms Defence Capacity Building Ertüchtigungsmaßnahmen zur Stärkung des irakischen Sicherheitssektors. Über den DCB Iraq Trust Fund konnten bisher gut 5,2 Millionen Euro für Ertüchtigungsmaßnahmen akquiriert werden. Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden Projekte zur Unterstützung der irakischen Streitkräfte gefördert. Die hierfür in den Jahren 2024 und 2025 eingeplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt etwa 22 Millionen Euro. Darüber hinaus investiert die Bundesregierung in wichtige Bereiche wie Deradikalisierung und Reintegration von Binnenvertriebenen und Rückkehrenden sowie Aufarbeitung von IS-Verbrechen, einschließlich psychosozialer Unterstützung für Überlebende. Dank dieses Engagements konnten Vertriebene in ihre Heimatgemeinden zurückkehren. Im Jahr 2025 unterstützte das Auswärtige Amt Stabilisierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 19 Millionen Euro. Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Irak im Jahr 2025 53,25 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel der Entwicklungszusammenarbeit mit Irak ist es, die erzielten Erfolge beim friedensfördernden Wiederaufbau und der Stabilisierung des Landes nachhaltig abzusichern. Strukturelle Entwicklungsherausforderungen ergeben sich dabei insbesondere mit Blick auf die Diversifizierung der Wirtschaft jenseits des Ölsektors, die Modernisierung des Finanzsystems, das rasante Bevölkerungswachstum und die Auswirkungen des Klimawandels. Maßnahmen des BMZ umfassen daher neben dem Engagement für Geflüchtete, Binnenvertriebene und Aufnahmegemeinden vor allem die Privatsektorentwicklung und Beschäftigung von insbesondere jungen Menschen, Frauen und benachteiligten Gruppen. Des Weiteren unterstützt das BMZ bei der Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels, beispielsweise durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Förderung eines klimaresilienten Wasserressourcenmanagements. Hinsichtlich der IS-Aktivitäten in Nordostsyrien, die eine unmittelbare Gefahr für die Stabilität des Irak darstellen, unterstützt die Bundesregierung seit 2017 zahlreiche zivile und stabilisierungspolitische Maßnahmen in den vom IS befreiten Gebieten. Im Jahr 2024 wurden dort ca. 418,2 Millionen Euro Stabilisierungsmittel des Auswärtigen Amts investiert, um erreichte Erfolge zu sichern und ein Wiedererstarken des IS langfristig zu verhindern. Besonderes Augenmerk liegt seit 2024 auf der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung der Lager al-Hol und Roj sowie der Unterstützung der irakischen Bemühungen zur Repatriierung ihrer Staatsangehörigen aus al-Hol sowie deren Rehabilitierung und Reintegration in ihren Herkunftsgebieten. In enger Abstimmung mit internationalen Partnern der Anti-IS Koalition wird derzeit die Verantwortung für das Management der Lager al-Hol und Roj von der US-Organisation Blumont auf UNHCR übertragen. Damit wird den politischen Entwicklungen nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien Rechnung getragen, die es ermöglichen, dass künftig auch syrische Lagerbewohner in ihre Heimatgebiete zurückkehren können. Ein dafür notwendiger robuster, sicherer Rückkehrmechanismus wird derzeit entwickelt. Die Bundesregierung wird auch künftig begleitende Maßnahmen unterstützen, um so die potenzielle Bedrohung, die von al-Hol und Roj ausgeht, dauerhaft zu reduzieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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