Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
Text
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3206
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung
sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Beschluss der Bundesregierung vom
10. Dezember 2025 zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher
Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung
in Irak fördern zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer
Streit- und Sicherheitskräfte ist die Zustimmung der irakischen Regierung.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen
(VN) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten
Islamischen Staates (IS), auch mittels militärischer Ausbildung, gebeten (VN-
Dokument S/2014/440).
Die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und
Sicherheitskräfte im Rahmen der NATO Mission Iraq (NMI) erfolgt auf Grundlage der
Zustimmung der irakischen Regierung, ausgedrückt im Notenwechsel zwischen
der NATO und der irakischen Regierung vom 14. April 2016 und wurde mit dem
Briefwechsel des damaligen irakischen Ministerpräsidenten Mustafa Al-Kadhimi
mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020 erneuert sowie durch eine
Zusatzvereinbarung zwischen der NATO und Irak vom 17. Februar 2021 ergänzt.
Im Rahmen hochrangiger bilateraler und multilateraler Gespräche äußerten
irakische Regierungsvertreter wiederholt den Wunsch, dass NMI weiterhin im Irak
engagiert bleiben solle, so zuletzt der irakische Premierminister Al-Sudani bei
einer Aussprache im Nordatlantikrat am 25. September 2025. Die Beteiligung
Deutschlands wird dabei regelmäßig ausdrücklich betont.
Die über den Fähigkeitsaufbau hinausgehenden Beiträge dienen der
Unterstützung des Irak, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner
in ihrem Kampf gegen den IS im Rahmen und nach Maßgabe der einschlägigen
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie in
Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts auf Grundlage des Artikels 51
der Charta der Vereinten Nationen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom
15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit
Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen
wiederholt festgestellt, dass von dem IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die
internationale Sicherheit ausgeht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat
die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, alle notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu
unterbinden, die insbesondere durch den IS begangen werden.
Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben auf dem Gipfel in Warschau
am 8./9. Juli 2016 eine Grundsatzentscheidung gefasst, die internationale Anti-
IS-Koalition mit AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen zu unterstützen.
Diesen Beschluss hat der NATO-Rat am 19. Mai 2017 konkretisiert.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Fortschritte der Anti-IS-Koalition im Kampf
gegen den IS in Irak einigten sich die USA und Irak im September 2024 auf einen
zweistufigen Übergangsplan für die internationale Unterstützung im Rahmen der
Operation Inherent Resolve (OIR). In der ersten Phase wurden im September
2025 die militärischen bzw. kinetischen Einsätze der OIR innerhalb des
Staatsgebiets des Irak beendet. In der zweiten Phase werden die Koalitionsstreitkräfte aus
dem Zentralirak in den Norden des Landes nach Erbil verlegt, um von dort aus
Einsätze gegen eine Rückkehr der terroristischen Bedrohung durch den IS in
Syrien zu führen. Auf Basis der erfolgten Einwilligung des Iraks soll der Kampf
gegen den IS in Syrien von Erbil aus bis mindestens September 2026 fortgesetzt
werden.
Die Mitglieder der Anti-IS-Koalition, einschließlich Irak, sind sich einig, dass der
IS insbesondere in Syrien, aber auch in Irak, nach wie vor eine erhebliche
Bedrohung für die Region und darüber hinaus darstellt. Sie haben sich das Ziel gesetzt,
weiterhin daran zu arbeiten, die terroristische Bedrohung durch den IS mittels
langfristiger Formate der Sicherheitskooperation dauerhaft zu unterbinden. Zwar
wurde die Herrschaft des IS über Gebiete in Irak und Syrien 2019 erfolgreich
gebrochen. Dennoch erhebt die Terrororganisation nach wie vor
Herrschaftsanspruch auf die ehemals durch sie kontrollierten Gebiete und darüber hinaus.
Dabei konzentriert sich der IS auf Gebiete, in denen räumliche Kontrolle durch
nationale Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, um dort sein Netzwerk
auszubauen, mit dem Ziel, wieder an Einfluss zu gewinnen. Auch wenn seine
Führungs- und Finanzierungsstruktur geschwächt ist, bleibt der IS weiterhin fähig
und willens, Anschläge in Irak, in Syrien, Europa und Afrika sowie darüber
hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS stellt dieser
daher nach wie vor eine Gefahr dar. Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen
werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven
Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt.
Verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz ist Artikel 24 Absatz 2 des
Grundgesetzes. Der Einsatz erfolgt hinsichtlich seiner Zielrichtung – der
Unterbindung eines völkerrechtswidrigen Angriffs durch den IS sowie der
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit – im Rahmen und
nach den Regeln des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit der Vereinten
Nationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.
September 2019 bestätigt, dass der Einsatz gegen den nichtstaatlichen Akteur IS im
Rahmen und nach den Regeln des von der Charta der Vereinten Nationen
aufgestellten Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit erfolgt.
3. Auftrag und Aufgaben
Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen integrierten Ansatz zu einer
umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des
ehemaligen IS-Kerngebietes in Irak, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag
dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen
Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner um notwendige Reformen,
Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere
im Kampf gegen den IS zu verhindern.
Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, im Einklang mit dem Völkerrecht
und gemäß der Beschlüsse der NATO, einen Beitrag zu NATO Mission Iraq
(NMI) und zu OIR bzw. einer dieser Operation nachfolgenden
Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes zu leisten. Dies umfasst den
Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte*, sowie
dazugehörige Unterstützungsleistungen.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr folgende
Aufgaben:
– Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und
Sicherheitskräfte;
– Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner;
– See- und Luftraumüberwachung;
– Aufklärung und Lagebilderstellung;
– Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des
Auftrags;
– Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen und für die regulären
irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;
– beratende Unterstützung internationaler Partner im Rahmen des
Fähigkeitsaufbaus und Wahrnehmung von Konsultations- und
Koordinierungsaufgaben in Irak;
– Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zur Unterstützung der
Stabilisierung im integrierten Ansatz;
– Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
gegenüber Hauptquartieren multinationaler Partner, internationaler
Organisationen, der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw.
einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur
Unterstützung des Anti-IS-Kampfes;
– Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und
Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte sowie
Alliierter und Partner der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent
Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur
Unterstützung des Anti-IS-Kampfes, dabei gegebenenfalls auch Rettung und
Rückführung isolierten Personals;
– Wahrnehmung von sanitätsdienstlichen Aufgaben.
Ausschließlich im Rahmen der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser
Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-
Kampfes ergeben sich folgende Aufgaben:
– Einsatzunterstützung durch Luftbetankung;
– Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur
Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO Mission Iraq und der
Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheits-
* Dies schließt Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau von Einheiten und Verbänden der sogenannten
Volksmobilisierung („Popular Mobilization Forces“ – PMF) aus. Die Bemühungen um eine strukturelle Reform der
irakischen Institutionen zur Eingliederung der PMF in die irakischen Sicherheitsstrukturen mit dem Ziel der
effektiven und direkten Kontrolle der PMF-Kräfte durch die irakische Regierung sollen unterstützt werden.
kooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes werden folgende
militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
– Führung;
– Sicherung und Schutz;
– Beratung und Ausbildung;
– militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– strategischer und taktischer Lufttransport;
– Luftbetankung.
Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren,
Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, internationaler
Organisationen, der NATO Mission Iraq sowie der Operation Inherent Resolve bzw.
einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung
des Anti-IS-Kampfes eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen die genannten Fähigkeiten anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen gegeben sind, insbesondere die fortgesetzte Zustimmung der irakischen
Regierung, und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt,
längstens jedoch bis zum 31. Januar 2027.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen;
– den zwischen der NATO, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Irak sowie mit anderen Staaten getroffenen beziehungsweise zu treffenden
Vereinbarungen hinsichtlich der Vorausstationierung, des Zugangs, der
Versorgung, der Einsatzdurchführung sowie der Regeln für den Einsatz.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur
Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt
auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden
Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen den IS sowie zur
Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall
unberührt.
7. Einsatzgebiet
Der Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte
kann im gesamten Hoheitsgebiet Iraks erfolgen.
Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und
Lagebilderstellung können im irakischen Hoheitsgebiet und im Hoheitsgebiet von
Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, erfolgen.
Lufttransport als Unterstützungsleistung für die Operation Inherent Resolve bzw.
einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung
des Anti-IS-Kampfes, internationale Organisationen, Alliierte und Partner kann
in Irak, in Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung
der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht
werden.
Die NATO-AWACS-Flüge finden nur über Irak, im Luftraum von NATO-
Staaten oder im internationalen Luftraum statt.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren,
Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der NATO Mission
Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation
nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes eingesetzt,
soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen des Einsatzes kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach
Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen der NATO Mission Iraq und der Operation Inherent Resolve bzw. einer
dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des
Anti-IS-Kampfes teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des
Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Kosten und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes
bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS
verhindern, Versöhnung in Irak fördern – werden für den Zeitraum 1. Februar 2026
bis 31. Januar 2027 voraussichtlich insgesamt rund 109 Millionen Euro betragen
und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 100 Millionen Euro und auf das
Haushaltsjahr 2027 rund 9 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben
ist im Bundeshaushalt 2026 bzw. wird im Rahmen der Aufstellung des
Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
In einer Region des Umbruchs in unmittelbarer Nachbarschaft zu Europa gelegen, kommt dem Irak eine
besondere geostrategische Bedeutung zu. Zu den vielfältigen Herausforderungen des Landes zählen neben den
instabilen politischen Rahmenbedingungen in der Region und der fortgesetzten Bedrohung durch die
Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auch die politische, wirtschaftliche und sozioökonomische Stabilisierung des
Landes. Die innenpolitische Lage ist trotz der anhaltenden Spannungen zwischen den (innerislamischen)
konfessionellen bzw. ethnischen Lagern weitgehend stabil. Die politische Agenda wird 2025 maßgeblich von den
Parlamentswahlen am 11. November 2025 bestimmt, die wesentlich für die politische Ausrichtung des Irak sind.
Mit rund 46 Millionen (2024) Einwohnerinnen und Einwohnern hat der Irak nach Iran, Ägypten und der Türkei
die viertgrößte Bevölkerung im Nahen Osten (2050: Anstieg auf 71,9 prognostiziert). Das starke
Bevölkerungswachstum in Verbindung mit geringen Beschäftigungsmöglichkeiten und hoher Arbeitslosigkeit befeuert
innergesellschaftliche Konflikte um knappe Ressourcen, die sich aus der Wiedereingliederung von knapp 20.000
Rückkehrern aus dem Lager al-Hol in Nordostsyrien sowie ca. 1 Million Binnenvertriebener ergeben, darunter
Mitglieder der êzîdischen Gemeinschaft. Diese verbleiben weiterhin in der Autonomen Region Kurdistan, wo
die Präsenz von internationalen Truppen zu einer positiveren Sicherheitswahrnehmung der Gemeinschaft
beiträgt.
Außenpolitisch sucht der Irak eine enge Anbindung an den arabischen Raum und insbesondere die Golfstaaten.
Zudem bemüht sich Bagdad um gute Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten Syrien und Türkei und forciert die
Zusammenarbeit mit westlichen Partnern, insbesondere den USA. Iran ist infolge seiner politischen und
militärischen Rückschläge bemüht, seinen Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik des Irak mittels pro-iranischer
schiitischer Milizen (IRI) zu verstärken, auch um seine Position in der Region abzusichern und erneut
auszubauen. Der Balanceakt zwischen den vielschichtigen, in der Regel gegensätzlichen Interessen der maßgeblichen
externen Akteure im Land – USA und Iran – bleibt eine Herausforderung für den Irak.
Territorial weitgehend besiegt, haben sich IS-Anschläge allerdings auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig
profitiert der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und
dehnt seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. Berichte des VN-Sicherheitsrats äußern sich entsprechend
besorgt. Mehrere tausend kampferprobte IS-Mitglieder sitzen in Gefängnissen ein und stehen im Fokus der
Rekrutierungsbemühungen des IS. Am 21. März 2025 gelang dem IS die Befreiung höherrangiger Kader aus dem al-
Raj-Gefängnis. Gleichzeitig birgt die seit Anfang 2025 beschleunigte Reintegration einer großen Zahl IS-
affiliierter Staatsangehöriger im Irak weiterhin Sicherheitsrisiken.
Die 600 km lange irakisch-syrische Grenze bleibt trotz verstärktem irakischen Grenzschutz porös und
durchlässig. Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, der ehemaligen IS-Hochburg im Westen des Landes,
aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak ist der IS bestrebt, sich
Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stellt sich der IS in seinen Befehls- und
Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelingt es der Terrororganisation dem hohen Verfolgungsdruck teils
auszuweichen.
Im Kampf gegen den IS bleibt die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der NATO-Mission Iraq (NMI)
nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und wird von Irak explizit erbeten. Seit
September 2025 verlagern sich die kinetischen OIR-Einsätze gegen den IS unter Beteiligung vorwiegend US-
amerikanischer und irakischer Sicherheitskräfte auf das syrisch-irakische Grenzgebiet. Die beiden
Nachbarstaaten haben ein Abkommen zur Sicherheitskooperation unterzeichnet, das dies ermöglicht und stehen dazu auch in
Kontakt mit der US-Seite. Gleichzeitig wird Erbil mit Zustimmung Bagdads zu einer Plattform der Anti-IS-
Koalition ausgebaut und dient in Verbindung mit US-Einrichtungen in Syrien als Schaltstelle für OIR-
Kampfeinsätze zur Eindämmung der IS-Bedrohung aus Nordostsyrien (s. Abschnitt II). Der Beitritt Syriens zur Anti-
IS-Koalition am 10. November 2025 schafft zudem die politischen Voraussetzungen für eine engere
Zusammenarbeit im Kontext des Anti-IS-Kampfes.
Angesichts der volatilen Entwicklung in Syrien besteht zwischen Irak und seinen internationalen Partnern
Einigkeit, dass der IS eine zentrale Herausforderung für die Stabilität und Sicherheit in der Region bleibt und der
Übergang in neue Formate der Sicherheitskooperation in einem strukturierten Prozess erfolgen muss. Diese
werden derzeit verhandelt. In Europa bemüht sich die irakische Regierung besonders, ihre Beziehungen zu
Deutschland auszubauen. Die erste Auslandsreise in Europa führte Al-Sudani 2023 nach Berlin. Von irakischer Seite
wurde wiederholt Interesse an einer Stärkung der Sicherheitskooperation mit Deutschland signalisiert. In diesem
Zusammenhang wünscht die irakische Regierung explizit die Weiterführung von – insbesondere deutschen –
Beratungsaktivitäten in einer Vielzahl von militärischen Bereichen sowie eine Fortsetzung von NMI. Dies
betonte der stellvertretende irakische Außenminister zuletzt im Januar 2025 im Gespräch mit dem damaligen
Staatsminister bei der Bundesministerin des Auswärtigen, Dr. Tobias Lindner.
Das deutsche Engagement im Irak besitzt eine konkrete bündnispolitische und multilaterale Komponente.
Gemeinsam mit Alliierten und Partnern trägt Deutschland dazu bei, die bisherigen Stabilisierungserfolge zu
konsolidieren, die Kapazitäten der regulären Sicherheitskräfte des Landes zu auszubauen und im Rahmen einer
wirksamen regionalen Sicherheitsarchitektur einzubinden, um eine wiedererstarkte Rückkehr des IS im Irak und der
Region dauerhaft zu unterbinden. Darüber hinaus unterstützt die sichtbare internationale und europäische Präsenz
die Bemühungen der irakischen Regierung, sich stärker gegen Versuche iranischer Einflussnahme zu behaupten
und ihre bilateralen Beziehungen zu den übrigen Staaten in der Region auszubauen.
Auch nach dem Ende der territorialen Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien bleibt das deutsche
Engagement im Irak unverzichtbar, um das Wiedererstarken des IS zu verhindern und dessen Rückkehrversuche
in der Region dauerhaft zu unterbinden. Das deutsche Engagement hat weiterhin zum Ziel, die Stabilisierung des
Landes zu konsolidieren, die Kapazitäten der regulären Sicherheitskräfte des Landes auszubauen und diese im
Rahmen einer wirksamen regionalen Sicherheitsarchitektur einzubinden.
II. Rolle des militärischen Beitrags
In den vergangenen Jahren konnte die Bundeswehr gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, darunter
insbesondere dem Irak, wichtige Fortschritte im Kampf gegen den IS erreichen. Die Ertüchtigung der regulären
irakischen Streit- und Sicherheitskräfte (Iraqi Security Forces – ISF) zur Gewährleistung von Sicherheit und
Stabilität zeigt sich u. a. in den sinkenden Zahl von IS-Anschlägen im Irak. Dennoch geht vom IS nach wie vor
eine unkalkulierbare, dynamische Bedrohung für die Stabilität der Region aus, welche insbesondere nach dem
Fall des Assad-Regimes in Syrien die Bemühungen der Bundesregierung und der internationalen Anti-IS-
Koalition um Stabilisierung zu konterkarieren droht.
Neben ziviler Unterstützung bedarf es deshalb weiterhin militärischer Unterstützung für den Irak und die Region.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge im Rahmen von NMI und OIR
fortzusetzen, um die bisherigen Erfolge in Irak im Kampf gegen den IS abzusichern und die Fähigkeiten der ISF
nachhaltig auszubauen und in eine regionale Sicherheitsarchitektur einzubinden.
Angesichts der Zeitlinie September 2026 für den Übergang von OIR besteht die Möglichkeit, dass im laufenden
Mandatszeitraum eine Anpassung bzw. ggf. perspektivische Beendigung des deutschen Beitrags zu OIR
erforderlich ist. Der Rahmen und die Vorgaben des Bundestagsmandats bieten hierfür die erforderlichen
Anpassungsspielräume. Die irakische Regierung hat wiederholt betont, dass sie die Weiterführung von – insbesondere
deutschen – Beratungsaktivitäten in einer Vielzahl von militärischen Bereichen wie auch eine Fortsetzung der NMI
in der jetzigen Form als Beratungsmission wünscht. Angesichts der laufenden OIR-Transition setzt die NATO
seit Oktober 2025 die erforderlichen Anpassungen der NMI-Präsenz planerisch um, bei der zentrale Fähigkeiten
(u. a. Schutz, Logistik, Sanität, Transport), die bisher von OIR bereitgestellt wurden, eigenständig von NMI
erbracht werden sollen. Seit Oktober 2025 ist NMI im Übergang zu einer eigenständigen Leistungserbringung
ohne Abstützung auf OIR. In diesem Zusammenhang hat NMI das Camp Union III übernommen.
Die deutsche Beteiligung an NMI betrug im zurückliegenden Mandatszeitraum durchschnittlich 35 Soldatinnen
und Soldaten. Der Beitrag umfasst Stabspersonal und Beratungspersonal in Bagdad, das zur Stärkung des
irakischen Sicherheitssektors durch Fähigkeitsaufbau auf strategisch-institutioneller Ebene und Umsetzung der
Sicherheitssektorreform beiträgt, sowie IT-Personal in Irak und Kuwait. Der deutsche Beitrag in Bagdad wird
regelmäßig durch die Entsendung temporärer mobiler Teams zur Beratung der strategisch-institutionellen Ebene
verstärkt. Seit Mai 2022 nimmt Deutschland mit der Gestellung des „Director Training Development Division“
eine der Führungspositionen bei NMI ein.
Der deutsche Beitrag zu OIR umfasst weiterhin die Bereitstellung der Fähigkeit Luftbetankung und -transport,
sanitätsdienstliche Unterstützung, Logistik, Infrastruktur sowie Beratung und Ausbildung. Die Führung des
deutschen Einsatzkontingents sowie die Durchführung des Luftbetankungsauftrags erfolgen aus Al Azraq, Jordanien.
Im nordirakischen Erbil betreibt die Bundeswehr ein multinationales Feldlager, in dem Kräfte von OIR-
Partnernationen untergebracht sind. Darüber hinaus leistet die Bundeswehr einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der ISF
durch die Besetzung von Dienstposten im sogenannten „Joint Operational Command Advisory Team North“, das
kurdische Sicherheitskräfte auf operativer Ebene berät. Der deutsche Teilkontingentführer in Erbil ist Mitglied
der sogenannten „Multinational Advisory Group“, die das Ministerium für Peschmerga-Angelegenheiten bei der
Umsetzung von Reformen berät. Durch die Gestellung von medizinischem Personal leistet die Bundeswehr
zudem einen wichtigen Beitrag zur internationalen Sanitätsversorgung. Der deutsche Beitrag in Erbil wird
regelmäßig durch die Entsendung temporärer mobiler Beratungsteams, u. a. in Begleitung von derzeit laufenden
Projekten der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, verstärkt. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundeswehr
mit Personal in der Luftraumüberwachungszentrale in Katar und Stabspersonal in Bagdad.
Die Möglichkeit der Unterstützung der Anti-IS-Koalition durch NATO-AWACS bleibt Teil des
Bundestagsmandats. Der AWACS-Einsatz wurde jedoch im Zuge einer Neupriorisierung in Reaktion auf den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine bis auf weiteres ausgesetzt.
Mit Blick auf die fortgesetzte Bedrohung durch den IS und aufgrund der ausdrücklichen Bitte der irakischen
Regierung, die militärische Unterstützung seiner Sicherheitskräfte aufrechtzuerhalten, beabsichtigt die
Bundesregierung, ihr militärisches Engagement in Irak im Rahmen der Überführung in den Nordirak auch nach einer
perspektivischen Beendigung von OIR fortzusetzen. In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung ihre
Präsenz in Nordirak fortsetzen, auch weil Erbil, insbesondere mit Blick auf die Lage in Syrien, sich auch künftig
als zentrale Plattform im Kampf gegen den IS anbieten wird.
Die Beteiligung der Bundeswehr an einem Folgeengagement nach OIR zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes
in der Region soll möglich sein, wenn der Beitrag sich innerhalb der geltenden Grenzen und Vorgaben dieses
Mandats (Nummer 1–9) bewegt.
Die kontinuierliche und bruchfreie deutsche militärische Präsenz in der Region Kurdistan Irak (RKI), in
Abstimmung mit dem zivilen deutschen Engagement, hat dazu beigetragen, enge Beziehungen der Bundesregierung zur
kurdischen Regionalregierung und den kurdischen Sicherheitskräften zu etablieren. In Bezug auf einen
perspektivischen Übergang von OIR in Irak in neue Formate der Sicherheitskooperation steht die Bundesregierung in
engem Austausch mit ihren internationalen Partnern, der irakischen Regierung sowie der kurdischen
Regionalregierung. Sie legt ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf die RKI und prüft, wie das deutsche
Engagement entlang eigener sicherheitspolitischer Bedarfe, sowie der Bedarfe in der RKI fortgeführt werden
könnte.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Das politische, zivile und militärische Engagement der Bundesregierung im Irak ist im Sinne eines integrierten
Verständnisses des Sicherheitsbegriffs weiterhin eng miteinander verzahnt.
Als einer der führenden Geber hat Deutschland seit 2013 mehr als 3,4 Milliarden Euro für die Stabilisierung Iraks
bereitgestellt. Deutschland setzt sich zudem als Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe für die Kernregion (Core Focus
Group) der Anti-IS-Koalition für das zivile Stabilisierungsengagement im Kampf gegen den IS ein. Überdies
beteiligt sich Deutschland mit polizeilichem und zivilem Personal an der 2017 eingerichteten GSVP-
Beratungsmission EUAM Iraq zur Unterstützung von Reformen im Sicherheitssektor, wo Deutschland seit Juli 2025 mit
einem Bundespolizisten den Missionsleiter stellt (zuvor bis November 2024 stellvertretender Missionsleiter).
Darüber hinaus unterstützt Deutschland im Rahmen des NATO-Programms Defence Capacity Building
Ertüchtigungsmaßnahmen zur Stärkung des irakischen Sicherheitssektors. Über den DCB Iraq Trust Fund konnten
bisher gut 5,2 Millionen Euro für Ertüchtigungsmaßnahmen akquiriert werden.
Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden Projekte zur Unterstützung der irakischen
Streitkräfte gefördert. Die hierfür in den Jahren 2024 und 2025 eingeplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt
etwa 22 Millionen Euro.
Darüber hinaus investiert die Bundesregierung in wichtige Bereiche wie Deradikalisierung und Reintegration
von Binnenvertriebenen und Rückkehrenden sowie Aufarbeitung von IS-Verbrechen, einschließlich
psychosozialer Unterstützung für Überlebende. Dank dieses Engagements konnten Vertriebene in ihre Heimatgemeinden
zurückkehren. Im Jahr 2025 unterstützte das Auswärtige Amt Stabilisierungsmaßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von ca. 19 Millionen Euro.
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit mit Irak im Jahr 2025 53,25 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel der
Entwicklungszusammenarbeit mit Irak ist es, die erzielten Erfolge beim friedensfördernden Wiederaufbau und der Stabilisierung des Landes
nachhaltig abzusichern. Strukturelle Entwicklungsherausforderungen ergeben sich dabei insbesondere mit Blick
auf die Diversifizierung der Wirtschaft jenseits des Ölsektors, die Modernisierung des Finanzsystems, das rasante
Bevölkerungswachstum und die Auswirkungen des Klimawandels. Maßnahmen des BMZ umfassen daher neben
dem Engagement für Geflüchtete, Binnenvertriebene und Aufnahmegemeinden vor allem die
Privatsektorentwicklung und Beschäftigung von insbesondere jungen Menschen, Frauen und benachteiligten Gruppen. Des
Weiteren unterstützt das BMZ bei der Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels,
beispielsweise durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Förderung eines klimaresilienten
Wasserressourcenmanagements. Hinsichtlich der IS-Aktivitäten in Nordostsyrien, die eine unmittelbare Gefahr für die Stabilität
des Irak darstellen, unterstützt die Bundesregierung seit 2017 zahlreiche zivile und stabilisierungspolitische
Maßnahmen in den vom IS befreiten Gebieten. Im Jahr 2024 wurden dort ca. 418,2 Millionen Euro
Stabilisierungsmittel des Auswärtigen Amts investiert, um erreichte Erfolge zu sichern und ein Wiedererstarken des IS
langfristig zu verhindern. Besonderes Augenmerk liegt seit 2024 auf der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung
der Lager al-Hol und Roj sowie der Unterstützung der irakischen Bemühungen zur Repatriierung ihrer
Staatsangehörigen aus al-Hol sowie deren Rehabilitierung und Reintegration in ihren Herkunftsgebieten. In enger
Abstimmung mit internationalen Partnern der Anti-IS Koalition wird derzeit die Verantwortung für das Management
der Lager al-Hol und Roj von der US-Organisation Blumont auf UNHCR übertragen. Damit wird den politischen
Entwicklungen nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien Rechnung getragen, die es ermöglichen, dass
künftig auch syrische Lagerbewohner in ihre Heimatgebiete zurückkehren können. Ein dafür notwendiger robuster,
sicherer Rückkehrmechanismus wird derzeit entwickelt. Die Bundesregierung wird auch künftig begleitende
Maßnahmen unterstützen, um so die potenzielle Bedrohung, die von al-Hol und Roj ausgeht, dauerhaft zu
reduzieren.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der
Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen.
Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen
stetig evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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