Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3792
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich das „Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement (BBE)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 15103 –
Einheitliche und handhabbare Förderbedingungen – eine Anpassung des
Zuwendungsrechtes vorgeschlagen. Der Verband verweist auf die unterschiedlichen
Zuwendungsrichtlinien, die teilweise schwer zu durchdringende bürokratische
Vorgaben beinhalten. Bundesbehörden, Landesbehörden und private Geldgeber
verfügen über jeweils eigene Richtlinien. Weiterhin spricht sich der Verband
dafür aus, erst einmal auf Bundesebene einheitliche Zuwendungsrichtlinien
anzuwenden. Dies würde zu einer nachweisbaren Erleichterung beim
Genehmigungsprozess führen. Beispielhaft sei hier auf Erleichterungen aufgrund von
Fluchtbewegungen und der Kriegssituation in der Ukraine verwiesen (www.des
tatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerok
ratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 194).
Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die
Bundeshaushaltsordnung (BHO; www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikat
ionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile, S. 77).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 15103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 15103
der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine
Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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