Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3791
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18101 – Unnötige
Angabepflichten bei Ausfuhranmeldung abschaffen – eine Anpassung der
Außenwirtschaftsgesetzgebung gefordert. Der BDI argumentierte hier wie folgt: „Die
Verpflichtung zur zusätzlichen Angabe bei nicht-genehmigungspflichtigen
Waren des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers, wenn dieser nicht mit dem
zollrechtlichen Ausführer übereinstimmt, sollte wieder abgeschafft werden. Der
gemäß Außenwirtschaftsrecht oder Dual-Use-Verordnung definierte
außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sollte nur bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren
ergänzend anzugeben sein, sofern er nicht mit dem zollrechtlichen Ausführer
übereinstimmt“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicatio
nFile, S. 218).
Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages aus und verwies auf einen marginalen Bereich (unter 1 Prozent aller
Ausfuhrvorgänge), den diese Regelung betrifft (www.destatis.de/DE/Themen/S
taat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende
abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 97).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18101 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18101
der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine
Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-
Mitgliedstaaten diese Regelung umgesetzt?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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