Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3793
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Forschender
Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 82106 –
Genehmigung/Errichtung Produktionsanlagen (Pharma) – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Die Anforderungen an Planungs- und
Genehmigungsprozesse sind in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-
Mitgliedstaaten, die auch dem europäischen Recht unterliegen, zu
unübersichtlich und langwierig. Während der Pandemie wurden pragmatische Lösungen
gefunden, die eine Genehmigung von Anlagen ermöglichte, ohne auf
Sicherheitsanforderungen verzichten zu müssen. Die aktuelle Handhabung stellt einen
Standortnachteil für unser Land dar. Aus diesem Grund sollten
Verfahrensanforderungen, die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ein-, Widerspruchs- und
Klagerechte sowie Fristen auf ihre Plausibilität überprüft werden (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati
ekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 552).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 82106 vollständig
umzusetzen und diskutiert derzeit mit den Ländern und Unternehmen die Anpassungen
des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerkes der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile, S. 403).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 82106 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 82106
der Verbändeabfrage fortführen und auf andere Wirtschaftssektoren
übertragen, um eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu
erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
3. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Regelungen zur
Genehmigung und Errichtung von Produktionsanlagen (Pharma) in anderen
EU-Mitgliedstaaten, in denen die gleichen europäischen Rechtsnormen
Anwendung finden, im Vergleich zu Deutschland umgesetzt?
4. Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Umsetzung der europäischen Rechtsnormen in unserem Land als ein
Standortnachteil betrachtet und in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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