polradar

Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3793 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3793 21. Wahlperiode 23.01.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu blicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 82106 – Genehmigung/Errichtung Produktionsanlagen (Pharma) – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Die Anforderungen an Planungs- und Genehmigungsprozesse sind in Deutschland im Vergleich zu anderen EU- Mitgliedstaaten, die auch dem europäischen Recht unterliegen, zu unübersichtlich und langwierig. Während der Pandemie wurden pragmatische Lösungen gefunden, die eine Genehmigung von Anlagen ermöglichte, ohne auf Sicherheitsanforderungen verzichten zu müssen. Die aktuelle Handhabung stellt einen Standortnachteil für unser Land dar. Aus diesem Grund sollten Verfahrensanforderungen, die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ein-, Widerspruchs- und Klagerechte sowie Fristen auf ihre Plausibilität überprüft werden (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati ekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 552). Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 82106 vollständig umzusetzen und diskutiert derzeit mit den Ländern und Unternehmen die Anpassungen des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerkes der Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile, S. 403). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 82106 der Verbändeabfrage fortführen und auf andere Wirtschaftssektoren übertragen, um eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 3. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Regelungen zur Genehmigung und Errichtung von Produktionsanlagen (Pharma) in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen die gleichen europäischen Rechtsnormen Anwendung finden, im Vergleich zu Deutschland umgesetzt? 4. Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Rechtsnormen in unserem Land als ein Standortnachteil betrachtet und in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht? Berlin, den 12. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen