Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3790
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“
beteiligte wurde unter dem Vorschlag 31201 – Vollständig digitalisierte,
effizientere öffentliche Verwaltung durch Ziel- und Laufzeitvorgaben – eine
Anpassung der Onlinezugangsgesetzgebung gefordert. Eine nicht ausreichend
schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufgrund fehlender
Einflussmöglichkeiten übergeordneter Verwaltungsebenen gegenüber untergeordneten
Ebenen, die nach Auffassung des Mittelstandverbundes ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen, erfordern eine Anpassung der aktuell bestehenden
Gesetzgebung. Des Weiteren soll auch die Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen
den Verwaltungen auf gleicher Ebene ermöglicht werden, um neben den
vorgenannten auch weitergehende Punkte des OZG umsetzen zu können (www.desta
tis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 302).
Die Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages nur schrittweise umgesetzt werden kann. Begründet wurde dies mit
weiteren Maßnahmen wie der Fortsetzung der Neuausrichtung des IT-Planungsrates
und leistungsfähigen Governance-Strukturen (www.destatis.de/DE/Themen/Sta
at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 176).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 31201 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 31201
der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine
Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das OZG evaluiert, wenn ja,
wie wurden die Ergebnisse durch die Bundesregierung bewertet, welche
Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung infolge der Evaluierung
ergriffen, und wenn nein, wieso nicht?
Berlin, den 12. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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