Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3787
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blication).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19201 –
De-minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe gemäß § 46 Absatz 3 EnWG
[Energiewirtschaftsgesetz] – eine Anpassung der Energiegesetzgebung
gefordert. Der Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Absatz 2 EnWG
führt sowohl bei den Gemeinden als auch bei Energieversorgungsunternehmen
bzw. Netzbetreibern zu erheblichen Kosten, die im Falle der Gemeinden die
Einnahmen aus diesen Verträgen um ein Vielfaches überschreiten. Der BDEW
spricht sich mit seinem Vorschlag deshalb für die Einführung einer
Deminimis-Klausel aus, die zur Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens
für alle Beteiligten führen soll (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie
kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b
lob=publicationFile, S. 249).
Die Bundesregierung erklärte in ihrem Monitoringbericht, dass weitergehende
Prüfungen des Vorschlages 19201 erforderlich seien (www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver
baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 124).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19201 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Vorschlag 19201 betroffen?
3. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19201
der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine
Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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