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Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3787 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3787 21. Wahlperiode 23.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu blication). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19201 – De-minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe gemäß § 46 Absatz 3 EnWG [Energiewirtschaftsgesetz] – eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert. Der Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Absatz 2 EnWG führt sowohl bei den Gemeinden als auch bei Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreibern zu erheblichen Kosten, die im Falle der Gemeinden die Einnahmen aus diesen Verträgen um ein Vielfaches überschreiten. Der BDEW spricht sich mit seinem Vorschlag deshalb für die Einführung einer Deminimis-Klausel aus, die zur Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens für alle Beteiligten führen soll (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b lob=publicationFile, S. 249). Die Bundesregierung erklärte in ihrem Monitoringbericht, dass weitergehende Prüfungen des Vorschlages 19201 erforderlich seien (www.destatis.de/DE/The men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 124). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Vorschlag 19201 betroffen? 3. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19201 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Berlin, den 12. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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