Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3786
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83105 – Beschleunigung
des EE‑Ausbaus [EE = Energieeffizienz]: Digitalisierung von
Genehmigungsverfahren – eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati
ekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile;%20Seite%20558). Der
VKU erklärt hierzu: „Ein Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk
[IEEKN] ist ein systematischer, zielgerichteter und unbürokratischer
Erfahrungs- und Ideenaustausch von in der Regel acht bis 15, mindestens
jedoch fünf Unternehmen oder Unternehmensstandorten über in der Regel zwei
bis drei Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz und
Umsetzung von Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Ziel der Netzwerke ist eine dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz der
Unternehmen und eine spürbare Senkung der Energiekosten und der
Umwelteffekte. Die Gewinnung neuer Unternehmen durch die Trägerverbände (u. a. VKU)
ist zeit- und kostenintensiv. Um mehr Unternehmen zur Teilnahme an der
IEEKN zu bewegen, wird vorgeschlagen, dass Unternehmen, die IEEKN-
Mitglied sind, bei bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen Erleichterungen in
Anspruch nehmen können (z. B. bei Energieaudit). Unternehmen der IEEKN
sollen von gewissen Vorgaben ausgenommen werden, wenn sie stattdessen
Mitglied in einem Netzwerk der IEEKN sind oder werden“.
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen. Nach
Auffassung der Bundesregierung sind weitergehende Prüfungen erforderlich (www.de
statis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buero
kratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 408).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83105 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83105
der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine
Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls eine
Evaluierung des möglicherweise umgesetzten Vorschlages 83105 geben, in dem die
Maßnahme ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wird?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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