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Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3788 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3788 21. Wahlperiode 23.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu blicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) beteiligte, wurde der Vorschlag 83106 – Vergaberecht, aktuell: Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (» Vergabetransformationspaket«) – aufgenommen, der die Erarbeitung und den Beschluss des Vergaberechtstransformationsgesetzes (VergRTransfG) vorsieht. Nach Auffassung des VKU soll auf diese Weise „[…] den Bietern die Teilnahme an Vergabeverfahren“ erleichtert werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/ Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=pu blicationFile&v=5, S. 559). Mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundest ag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstrans formationsgesetz-vergrtransfg/318125). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 83106 auf und erklärte, dass weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf ?__blob=publicationFile, S. 409). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht? 3. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht angepasst und der Vorschlag 83106 hierbei entsprechend berücksichtigt? Berlin, den 12. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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