Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3788
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und
ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten,
an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fa
chinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentatio
n_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung
gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=pu
blicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU) beteiligte, wurde der Vorschlag 83106 – Vergaberecht, aktuell:
Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (»
Vergabetransformationspaket«) – aufgenommen, der die Erarbeitung und den Beschluss des
Vergaberechtstransformationsgesetzes (VergRTransfG) vorsieht. Nach Auffassung des
VKU soll auf diese Weise „[…] den Bietern die Teilnahme an
Vergabeverfahren“ erleichtert werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/
Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=5, S. 559). Mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz –
VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag
beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht
anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundest
ag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstrans
formationsgesetz-vergrtransfg/318125).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 83106 auf und erklärte, dass
weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages
erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile, S. 409).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83106 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der
Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte
Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer dementsprechenden
Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht?
3. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht
angepasst und der Vorschlag 83106 hierbei entsprechend berücksichtigt?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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