Stereochemische Bewertung des ionisierbaren Lipids ALC-0315 als Hilfsstoff im COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) (Antwort zu Drs. 21/3426)
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Stereochemische Bewertung des ionisierbaren Lipids ALC-0315 als Hilfsstoff im COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) (Antwort zu Drs. 21/3426)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3725
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Dietz, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3426 –
Stereochemische Bewertung des ionisierbaren Lipids ALC-0315 als Hilfsstoff im
COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BNT162b2)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Contergan-Skandal ist die Bedeutung der Stereochemie für die
Sicherheit von Arzneimitteln unumstritten. Chirale Verbindungen können in
biologischen Systemen unterschiedliche pharmakologische, pharmakokinetische
und toxikologische Eigenschaften aufweisen. Diese Erkenntnis ist seit
Jahrzehnten fester Bestandteil der regulatorischen Bewertung von Wirk- und
Hilfsstoffen und findet ihren Niederschlag unter anderem im
Arzneimittelgesetz (AMG), in der EU-Verordnung (EG) Nummer 726/2004 sowie in den
einschlägigen Leitlinien der International Council for Harmonisation (ICH),
insbesondere ICH Q6A (Spezifikationen für neue Arzneistoffe), Q8
(Pharmazeutische Entwicklung) und M3 (Nicht-klinische Sicherheitsstudien).
Insbesondere bei neuartigen Hilfsstoffen, wie dem ionisierbaren Lipid
ALC-0315 im COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) von BioNTech/
Pfizer, ist eine isomerspezifische Bewertung essenziell, um potenzielle
Risiken zu minimieren. ALC-0315 ist ein kationisches Lipid, das Lipid-
Nanopartikel (LNPs) bildet, um die mRNA in Zellen zu transportieren. Es weist zwei
stereogene Zentren auf, was zu einem Gemisch aus zwei Enantiomeren und
einer meso-Form führt. Diese Stereoisomere stellen chemisch eigenständige
Substanzen dar und können daher unterschiedliche biologische Wirkungen
entfalten. Trotz der bedingten Zulassung des Impfstoffs im Jahr 2020 wurde
die stereochemische Zusammensetzung offenbar nicht detailliert geprüft, was
Fragen zur Vereinbarkeit mit regulatorischen Standards aufwirft.
Im Jahr 2025 veröffentlichte eine deutsch-japanische Forschergruppe um den
Chemie-Nobelpreisträger Prof. Dr. Benjamin List eine Arbeit mit dem Titel
„The Overlooked Stereoisomers of the Ionizable Lipid ALC-0315“ im Journal
of the American Chemical Society (2025, 147, 28595). Darin wird erstmals
die gezielte Synthese, Trennung und separate Untersuchung aller drei
Stereoisomere von ALC-0315 beschrieben. Die Autoren berichten über signifikante
Unterschiede in der Zelltoxizität der einzelnen Isomere und identifizieren das
(S,S)-Isomer als deutlich verträglichste Variante. Zugleich empfehlen sie
ausdrücklich, für therapeutische Anwendungen künftig ausschließlich dieses
Isomer zu verwenden (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40745699/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Diese Studie basiert auf innovativen Synthese-Methoden und toxikologischen
Tests in vitro, die zeigen, dass das Isomerengemisch in Comirnaty potenziell
höhere Toxizitätsrisiken birgt als ein reines (S,S)-Isomer. Die Arbeit wurde am
Max-Planck-Institut für Kohlenforschung durchgeführt und hebt die
Notwendigkeit isomerspezifischer Analysen in der Pharmazie hervor (www.kofo.mp
g.de/1033011/2025-08-01-alc-315).
Vor dem Hintergrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben
sich aus Sicht der Fragesteller grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit der
ursprünglichen und fortgeltenden regulatorischen Bewertung von ALC-0315 mit
den Anforderungen des AMG, der EU-Verordnung (EG) Nummer 726/2004
sowie der ICH-Guidelines. Dies gilt insbesondere, weil es sich um einen
neuartigen Hilfsstoff handelt, der im Rahmen einer bedingten Zulassung in sehr
großem Umfang eingesetzt wurde und dessen stereochemische
Zusammensetzung offenkundig nicht isomerspezifisch bewertet wurde. Im Bundesinteresse
an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und der Stärkung der
Arzneimittelsicherheit ergibt sich das Fragerecht nach Auffassung der Fragesteller als
notwendiges Instrument, um die Handhabung durch Behörden wie das Paul-
Ehrlich-Institut (PEI) zu prüfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-
Impfstoffe wurden in einem zentralen europäischen Zulassungsverfahren
bewertet und auf dieser Grundlage wurden die Genehmigungen für das
Inverkehrbringen durch die Europäische Kommission erteilt. Wie bei allen zugelassenen
Arzneimitteln wird auch die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe im Rahmen
der bestehenden Zulassung in der Europäischen Union (EU) von den
zuständigen Behörden fortlaufend überwacht. Seit Dezember 2020 wurden in der EU
und im Europäischen Wirtschaftsraum fast 1 Milliarde Dosen COVID-19-
Impfstoffe verabreicht, so dass im Rahmen der Anwendung eine beispiellose Menge
an Daten verfügbar ist, um die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-
Impfstoffe zu bestätigen (www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/
public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/covid-19-medicines/
safetycovid-19-vaccines).
1. War der Bundesregierung bzw. waren den zuständigen Bundesbehörden
(insbesondere dem Paul-Ehrlich-Institut – PEI) im Zeitpunkt der
erstmaligen Zulassung von Comirnaty bekannt, dass das ionisierbare Lipid
ALC-0315 aufgrund zweier stereogener Zentren als Gemisch aus zwei
Enantiomeren und einer meso-Form vorliegt?
2. Wurde im Rahmen der Zulassung die stereochemische
Zusammensetzung von ALC-0315 bewertet, inklusive Daten oder Spezifikationen in
den CMC-Unterlagen (CMC = Chemistry, Manufacturing and Controls),
wenn ja, welche analytischen Methoden (z. B. chirale
Hochleistungsflüssigkeitschromatografie [HPLC], NMR-Spektroskopie [NMR =
Kernspinresonanz]) und Grenzwerte wurden angesetzt (bitte detailliert darstellen),
und wenn nein, wie erklärt sich aus Sicht des PEI die nach Auffassung
der Fragesteller Vernachlässigung dieses grundlegenden Aspekts der
Arzneimittelsicherheit, insbesondere im Lichte der langjährigen
regulatorischen Bedeutung der Stereochemie?
3. Auf welche toxikologischen und pharmakologischen Daten stützte sich
die Bewertung der Sicherheit von ALC-0315, und bezogen sich diese
Daten ausschließlich auf das Isomerengemisch oder auf ein
stereochemisch definiertes Einzelisomer?
4. Wurde, da die mRNA selbst ein hochgradig chirales Molekül ist, geprüft,
ob zwischen der modifizierten mRNA und ALC-0315 stereoselektive
Wechselwirkungen auftreten können, und können Unterschiede in der
stereochemischen Zusammensetzung der ALC-0315-Chargen theoretisch
zu unterschiedlichen Wirk- oder Nebenwirkungsprofilen führen?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die eingereichten Unterlagen im
Rahmen der wissenschaftlichen Bewertung der Zulassung entsprechend der
geltenden Anforderungen unter anderem an die Qualität von Impfstoffen
überprüft. Es wird auf die öffentlichen Bewertungsberichte und Dokumente
verwiesen, die die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) veröffentlicht hat (www.
ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty). Nach Informationen
des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) war das Vorliegen eines Enantiomergemisches
von ALC-0315 zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt. Untersuchungen von
ALC-0315 sind Bestandteil der Zulassungsunterlagen und waren somit
Bestandteil des Bewertungsprozesses, darunter stereochemische Untersuchungen
zu den chiralen Zentren von ALC-0315 im Rahmen der
Hilfsstoffcharakterisierung. Die toxikologische und pharmakologische Untersuchung des BNT162-
Impfstoffes wurde mit dem Fertigarzneimittel durchgeführt, das heißt mit dem
Isomerengemisch.
5. Hat sich die Bundesregierung zu der im Jahr 2025 veröffentlichten
JACS-Studie (JACS = Journal of the American Chemical Society), die
signifikante Unterschiede in der Zelltoxizität der einzelnen
Stereoisomere von ALC-0315 beschreibt und das (S,S)-Isomer als deutlich
verträglicher identifiziert, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie
lautet diese?
Insgesamt zeigt die in Rede stehende Studie von De et al. nach Einschätzung
des PEI mögliche Effizienzunterschiede, Membraninteraktionsunterschiede und
spricht von zukünftigem Optimierungspotential von Lipidnanopartikel (LNP)-
Formulierungen. Sie zeigt danach jedoch keine neuen Toxizitätsprofile bei
klinisch relevanten Dosen. Nach Einschätzung des PEI lässt die zitierte Studie
zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Schlussfolgerung zu möglichen
nachteiligen Konsequenzen für die Immunantwort oder die Sicherheit bei
Verwendung bestimmter ALC-0315-Isomere zu.
6. Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
stereochemische Bewertung von Hilfsstoffen im beschleunigten oder
bedingten Zulassungsverfahren von derjenigen im regulären
Zulassungsverfahren, und sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuen
Erkenntnisse einen Nachbewertungsbedarf hinsichtlich der Sicherheit
von ALC-0315 gemäß § 5 AMG?
Die inhaltliche Bewertung von Hilfsstoffen unterscheidet sich im
beschleunigten Zulassungsverfahren nicht von einem regulären Zulassungsverfahren und
unterliegt denselben Bewertungsstandards.
Es ergeben sich nach Einschätzung des PEI keine Hinweise auf neue Risiken
bei zugelassener Zusammensetzung und Dosierung. Ein bedenkliches
Arzneimittel im Sinne des § 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) liegt danach nicht vor.
7. Welche regulatorischen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung, Hersteller künftig zu verpflichten, bei chiralen
Hilfsstoffen mit mehreren Stereozentren definierte Einzelisomere anstelle von
Isomerengemischen einzusetzen?
Die Bundesregierung verweist auf die arzneimittelrechtlichen Regelungen zur
Zulassung von Arzneimitteln. Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 hat der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines
Arzneimittels nach Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen den
Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und gegebenenfalls
die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um die Herstellung und Kontrolle
des Arzneimittels gemäß den allgemein anerkannten wissenschaftlichen
Methoden sicherzustellen.
Nach Einschätzung des PEI gibt es derzeit keine klaren Anhaltspunkte, dass
Einzelisomere grundsätzlich die bessere Alternative darstellen. Die erwähnte
Publikation legt keine Daten vor, wie sich LNPs mit einem Isomerengemisch
im Vergleich zu den einzelnen Isomeren verhalten würden.
Im Übrigen wird auf die Antworten auf Frage 6 verwiesen.
8. Wurden oder werden seitens der Bundesregierung, des PEI oder anderer
zuständiger Behörden des Bundes Gespräche mit dem Hersteller
BioNTech/Pfizer über eine mögliche Umstellung auf ein einzelnes,
stereochemisch definiertes Isomer von ALC-0315 (z. B. das (S,S)-Isomer)
geführt oder beabsichtigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über etwaige Gespräche zur
Umstellung bei der Zusammensetzung von LNPs vor. Da es sich bei dem in
Rede stehenden Impfstoff um ein zentral zugelassenes Arzneimittel handelt,
findet die entsprechende Kommunikation über die EMA in Abstimmung mit
den zuständigen berichterstattenden nationalen Behörden der Mitgliedstaaten
statt.
9. Hat das PEI Daten zu potenziellen Langzeitrisiken der Stereoisomere
von ALC-0315 gesammelt, und wie werden diese in der Post-Marketing-
Überwachung berücksichtigt?
Das PEI ist für die kontinuierliche Erfassung und Bewertung von Meldungen
mit Verdacht auf Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen aus Deutschland
zuständig.
Unter Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 können auf Basis der dem
PEI gemeldeten Verdachtsfälle zum COVID-19-Impfstoff Comirnaty
(BNT162b2) keine Stereoisomer-assoziierten Langzeitrisiken abgeleitet
werden.
10. Wird die Bundesregierung die vollständigen CMC-Unterlagen zu
ALC-0315 (einschließlich stereochemischer Daten) der Öffentlichkeit
zugänglich machen?
Die Bundesregierung hat kein Verfügungsrecht über die im Rahmen der
Zulassung eingereichten Unterlagen. Verfahrensführende Stelle ist die EMA.
11. Wird das PEI eine öffentliche Stellungnahme zu den neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeben, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Fall ALC-0315 für zukünftige
Zulassungsverfahren neuartiger Impfstoffe und Arzneimittel im Hinblick auf die
Anforderungen an stereochemische Reinheit, Transparenz und
isomerspezifische Sicherheitsprüfungen?
Das PEI prüft die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu
identifizierten Limitationen der Publikation von De et al..
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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