Huaier-Granulat (Trametes robiniophila, "Huaier") zwischen Krebsbegleittherapie in China und Nahrungsergänzungsmittelmarkt in Europa - Einordnung, Überwachung und Forschungsbedarf
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Huaier-Granulat (Trametes robiniophila, "Huaier") zwischen Krebsbegleittherapie in China und Nahrungsergänzungsmittelmarkt in Europa - Einordnung, Überwachung und Forschungsbedarf
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5163
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Claudia Weiss, Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Huaier-Granulat (Trametes robiniophila, „Huaier“) zwischen Krebsbegleittherapie
in China und Nahrungsergänzungsmittelmarkt in Europa – Einordnung,
Überwachung und Forschungsbedarf
Der Huaier-Pilz (Trametes robiniophila; in der Literatur auch als „Huaier“
bezeichnet) wird in China seit langer Zeit in der Traditionellen Chinesischen
Medizin (TCM) eingesetzt und findet in der Onkologie als adjuvantes Präparat
(u. a. als „Huaier Granule“) Anwendung. In der wissenschaftlichen Literatur
werden immunmodulatorische und antitumorale Mechanismen beschrieben
(z. B. Einfluss auf Apoptose, Angiogenese und Immunzellaktivität, https://link.
springer.com/article/10.1186/s12943-024-02136-2).
Besondere Aufmerksamkeit erhält eine randomisierte, kontrollierte,
multizentrische Phase‑IV‑Studie mit 1 044 Patienten nach kurativer Resektion eines
hepatozellulären Karzinoms (HCC), in der für Huaier-Granulat im Vergleich zur
Kontrollgruppe u. a. Vorteile beim rezidivfreien Überleben berichtet werden
(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29802174/).
Zugleich ist die Vermarktung in Europa bzw. Deutschland nach Kenntnis der
Fragesteller überwiegend dem Bereich Nahrungsergänzungsmittel bzw.
„funktioneller“ Produkte zuzuordnen. Damit stellen sich den Fragestellern Fragen der
rechtlichen Abgrenzung (Lebensmittel versus Arzneimittel), der Novel-Food-
Einordnung, des Verbraucherschutzes (insbesondere unzulässige
krankheitsbezogene Werbung) und der Patientensicherheit. Die Bundesregierung wird daher
um Auskunft gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Huaier-
Präparaten (insbesondere Huaier-Granulat) als adjuvante Maßnahme in
der Onkologie, und wie liegen ihr zum Stand der klinischen Evidenz
eigene Erkenntnisse vor (insbesondere in Bezug auf randomisierte
kontrollierte Studien, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29802174/)?
2. Ist der Bundesregierung die Phase‑IV‑Studie mit 1 044 HCC-Patienten
(Design, Endpunkte, Relevanz für Deutschland, Übertragbarkeit auf
andere Tumorentitäten, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29802174/) bekannt,
und wenn ja, hat sie sich zu deren Aussagekraft eine eigene Auffassung
erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu den in
Übersichtsarbeiten beschriebenen Wirkmechanismen (u. a. antitumorale und
immunmodulatorische Effekte), und sieht sie hieraus ableitbare Risiken (z. B. bei
gleichzeitiger Chemo‑, Immun‑ oder Target‑Therapie, https://link.springe
r.com/article/10.1186/s12943-024-02136-2)?
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Inhaltsstoffen bzw.
Wirkstofffraktionen vor (z. B. proteoglykane Polysaccharid‑ bzw.
Aminosäure‑Anteile), und wie ordnet sie ggf. deren pharmakologische
Relevanz ein (https://link.springer.com/article/10.1186/s12943-024-021
36-2)?
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Huaier-Produkte in
Deutschland derzeit überwiegend als Lebensmittel bzw.
Nahrungsergänzungsmittel oder als potenziell zulassungspflichtige Arzneimittel in
Verkehr gebracht werden (einschließlich Onlinehandel bzw. Import)?
6. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Abgrenzung „Lebensmittel versus Arzneimittel“ im Kontext onkologischer
Indikationen herangezogen (insbesondere Präsentations- bzw.
Funktionsarzneimittel), und welche Rolle spielen hierbei das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die
Länderüberwachung?
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Fällen vor, in
denen Huaier-Produkte wegen Aufmachung bzw. Werbung als (nicht
zugelassenes) Arzneimittel eingestuft oder beanstandet wurden (bitte ggf.
nach Jahren seit 2020, soweit datenschutzrechtlich möglich,
aufschlüsseln)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zur Novel-Food-
Relevanz von Trametes robiniophila bzw. Huaier-Extrakten bzw. Huaier-
Granulaten im Sinne der Novel-Food-Verordnung (insbesondere „nicht in
nennenswertem Umfang vor dem 15. Mai 1997 verzehrt“, https://eur-le
x.europa.eu/eli/reg/2015/2283/2021-03-27/eng)?
9. Hat die Bundesregierung geprüft, ob Huaier bzw. Huaier-Extrakte im
Novel Food Status Catalogue der EU-Kommission geführt werden, bzw. ob
Konsultationsverfahren nach EU-Recht angestoßen wurden, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis (https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food/n
ovel-food-status-catalogue_en)?
10. Wie viele Anzeigen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Huaier-
Inhaltsstoffen sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit eingegangen (bitte , sofern möglich, nach Jahren seit 2020
aufschlüsseln; www.bzfe.de/essen-und-gesundheit/naehrstoffe/nahrungser
gaenzungsmittel/wie-informiere-ich-mich-ueber-nahrungsergaenzungsmitt
el-2)?
11. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass für huaierhaltige Produkte
keine unzulässigen krankheitsbezogenen Aussagen (z. B. „gegen Krebs“,
„senkt Rezidivrate“, „verlängert Überleben“) im Lebensmittelbereich
gemacht werden, und welche Maßnahmen sind hierzu seit 2020 ggf.
ergriffen worden (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/1924/oj/en)?
12. Sieht die Bundesregierung im Bereich „komplementäre bzw. adjunktive
Onkologie“ Vollzugsdefizite bei Onlinewerbung und
grenzüberschreitendem Vertrieb, und wenn ja, welche konkreten Schritte sind ggf. geplant?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Qualitätsproblemen (z. B. Kontaminationen,
Standardisierung, Chargenkonstanz) bei Huaier-Produkten vor, und
welche Stellen erfassen entsprechende Meldungen in Deutschland?
14. Hält die Bundesregierung zusätzliche Anforderungen (z. B.
Mindeststandards für Analytik bzw. Standardisierung) für erforderlich, wenn Produkte
mit stark medizinischer Zweckbestimmung faktisch im
Nahrungsergänzungsmittelmarkt positioniert werden?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zum regulatorischen
Status von Huaier-Granulat in China (u. a. Zulassung bzw. Registrierung
durch die zuständige Behörde, heute National Medical Products
Administration (NMPA)) und zu den in der Literatur genannten Zulassungs- bzw.
Approval-Nummern (u. a. Z20000109), und welche Bedeutung misst sie
diesen Informationen für die deutsche Bewertung bei (https://link.springe
r.com/article/10.1186/s12943-024-02136-2)?
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen deutscher
Behörden oder Forschungseinrichtungen mit chinesischen Stellen zur
Bewertung von TCM- bzw. TCBP (TC BioPharm Limited)-Präparaten in der
Onkologie und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
17. Sieht die Bundesregierung Bedarf, klinische Studien in Deutschland bzw.
der EU zu Huaier-Granulat (z. B. als Add‑on in definierten
Tumorentitäten) zu fördern, und wenn ja, über welche Programme (beispielsweise
Förderung über das Bundesministerium für Gesundheit oder das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt), und unter
welchen Bedingungen (z. B. Good Manufacturing Practice (GMP), definierte
Wirkstofffraktionen, Register, Pharmakovigilanz)?
18. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für geeignet, Patienten
verständlich über den Unterschied zwischen zugelassenen Arzneimitteln
und Nahrungsergänzungsmitteln im onkologischen Kontext zu
informieren, um Fehlannahmen über Wirksamkeit bzw. Zulassung zu verhindern
(www.bzfe.de/essen-und-gesundheit/naehrstoffe/nahrungsergaenzungsmit
tel/wie-informiere-ich-mich-ueber-nahrungsergaenzungsmittel-2)?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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