Datenlage und Studien zur SARS-CoV-2-Impfkampagne seit Dezember 2020 - Erkenntnisse aus der SafeVac-App und anderen Meldewegen zur Wirksamkeit von Impfprodukten, Impfnebenwirkungen und Impfschäden
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Datenlage und Studien zur SARS-CoV-2-Impfkampagne seit Dezember 2020 - Erkenntnisse aus der SafeVac-App und anderen Meldewegen zur Wirksamkeit von Impfprodukten, Impfnebenwirkungen und Impfschäden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3755
21. Wahlperiode 22.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Datenlage und Studien zur SARS-CoV-2-Impfkampagne seit Dezember 2020 –
Erkenntnisse aus der SafeVac-App und anderen Meldewegen zur Wirksamkeit
von Impfprodukten, Impfnebenwirkungen und Impfschäden
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7813 fehlen der Studie von M. Schmeling et al. zur
chargenabhängigen Sicherheit („Batch-dependent Safety of the BNT162b2 mRNA
COVID‑19 Vaccine“) wesentliche Daten und Angaben.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf
die „SafeVac-App-Studie“ des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) (www.pei.de/DE/n
ewsroom/hp-meldungen/2022/220927-safevac-2-0-beobachtungsstudie-geht-i
n - d i e - s c h l u s s p h a s e .html). Die Ergebnisse dieser „Safe-Vac-App“-
Datenerfassung und Auswertung des PEI bestätigen laut Antwort der
Bundesregierung die Ergebnisse von Schmeling et al. nicht.
Auf der zuletzt am 27. September 2022 aktualisierten Internetseite zu „Safe-
Vac“ erklärt das PEI: „Zusammen mit Meldungen aus anderen Meldewegen hat
das Paul-Ehrlich-Institut die Daten ausgewertet und im Hinblick auf neue
Signale analysiert.“ Und weiter: „Nach Abschluss der Datenerhebung Ende 2023
wird das Paul-Ehrlich-Institut die Studie auswerten und die Ergebnisse
veröffentlichen“ (ebd.; www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/awb/nis-0501-06
00/0565-studienprotokoll-13-12-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Nach Kenntnis der Fragesteller mangelt es nach wie vor an einem transparenten
Umgang mit den über „SafeVac“ und andere Meldewege gesammelten Daten
sowie an einer umfassenden, öffentlich zugänglichen Auswertung (www.cicer
o.de/innenpolitik/corona-impfschaden-paul-ehrlich-institut; https://multipolar-
magazin.de/meldungen/0298).
Das PEI erklärt im Rahmen seiner Befürwortung der Standardzulassung
anstelle der vorherigen bedingten Zulassung: „Diese Daten sowie zusätzliche
Studien, einschließlich unabhängiger, von den EU-Behörden koordinierter Studien,
haben Daten zu wichtigen Aspekten geliefert, z. B. dazu, wie gut die Impfstoffe
schwere COVID‑19-Erkrankungen verhindern. Darüber hinaus haben die
Unternehmen alle angeforderten zusätzlichen Daten zur pharmazeutischen
Qualität des jeweiligen Impfstoffprodukts vorgelegt. Insgesamt wurden seit der
Einführung dieser Impfstoffe mit Hunderten von Millionen verabreichten Dosen
umfangreiche Daten gewonnen. In Anbetracht der Gesamtheit der verfügbaren
Daten werden die spezifischen Verpflichtungen nicht mehr als ausschlaggebend
für das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffprodukte angesehen, sodass der
Weg frei ist für den Übergang von einer bedingten Zulassung zu einer
Standardzulassung“ (www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/220916-chm
p-standardzulassung-comirnaty-spikevax.html).
Die Erfassung sowie Auswertung von Daten im Zusammenhang mit
COVID‑19 und Todesfällen mit der Krankheit wie auch Impfungen in
Deutschland durch das PEI und das Robert Koch-Institut (RKI) wie auch Erfassung und
Weiterleitung von wesentlichen Angaben aus Praxen und Kliniken sind im
Gegensatz dazu, so der Eindruck der Fragesteller, nicht in ausreichendem Maß
vollständig, um Rückschlüsse auf Wirksamkeit, Risikopotenzial,
Impfnebenwirkungen und Impfschäden zuzulassen und in gesetzlich geforderter Weise an
die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Daten zu übermitteln (https://blo
g.bastian-barucker.de/paul-ehrlich-institut-gericht-corona-impfstoff/; www.nzz.
ch/international/impfstatus-bei-den-meisten-corona-toten-ungeklaert-wie-deuts
chland-bei-pandemie-daten-versagte-ld.1905321).
Dem PEI wird sogar vorgeworfen, wertvolle Daten aus der Studie „auf Servern
versauern zu lassen“, und die geplante rasche Erkennung, Untersuchung und
Minimierung von Impfrisiken sei kläglich gescheitert (www.focus.de/gesundhe
it/news/wie-sicher-waren-die-corona-impfungen-die-4-grossen-fehler-des-imp
f-instituts_96d1ec4e-c47a-40af-8352-69573f0ee485.html).
Unter den vom RKI erfassten Daten zu COVID-19-Erkrankungen und
COVID-19-Todesfällen finden sich offenbar keine Angaben zur Unterteilung
nach Impfstatus (nicht gegen COVID Geimpfte sowie ein-, zwei- oder
mehrfach Geimpfte), zum verwendeten Impfpräparat oder zu den jeweiligen
Chargen (https://robert-koch-institut.github.io/COVID-19-Todesfaelle_in_Deutschl
and/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann ist die Veröffentlichung der gesamten „SafeVac“-Studie vorgesehen,
wie vom PEI angekündigt, und in welcher Form soll die Veröffentlichung
der Daten erfolgen, und weshalb wurden die Daten und Studienergebnisse
aus „SafeVac“, “SafeVac-2“ und anderen Erhebungen bis jetzt nicht
veröffentlicht, wenngleich die Bundesregierung sich in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7813 auf die angebliche
Aussagekraft von „SafeVac“ bezieht?
2. Welche Erkenntnisse können bis jetzt zu den in Deutschland ab
Dezember 2020 verabreichten SARS-CoV-2-Impfstoffen zur Wirksamkeit wie
auch Impfnebenwirkungen (Unerwünschte Arzneimittelwirkungen),
Risiko-Nutzen-Verhältnis oder andere wichtige Informationen zur
Impfkampagne wie auch zu den ab Dezember 2020 verschiedenen
verabreichten COVID‑19-Impfstoffen aus der SafeVac-Studie abgeleitet werden, und
wo können entsprechende Ergebnisse eingesehen werden?
3. Wie viele Meldungen über Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen bzw.
Gesundheitsschäden nach einer COVID‑19-Impfung gingen als
Spontanmeldungen zwischen Dezember 2020 und 31. Dezember 2025 ein, und
wurden diese Angaben bezüglich COVID-19-Impfung mit SafeVac-Daten und
weiteren verglichen und ausgewertet, beziehungsweise wie wurden die
Auswertungen der im fraglichen Zeitraum eingegangenen Angaben aus
den verschiedene Meldewegen, durchgeführt (bitte getrennt nach Anzahl
von Spontanmeldung und SafeVac-Meldungen und Art der gemeldeten
unerwünschten Arzneimittelwirkung oder impfbedingten Erkrankungen
bzw. Adverse Event of Special Interest angeben)?
4. Verfügt das Bundesministerium für Gesundheit, das RKI oder das PEI
oder eine andere zuständige nationale Stellen über Daten zu COVID‑19-
Krankheitsfällen und Todesfällen mit COVID‑19-Erkrankung und
Todesfällen mit SARS-CoV‑2-Infektion in Deutschland einschließlich der
Unterteilung in Ungeimpfte verglichen mit ein, zwei oder mehrfach
Geimpften wie auch Angaben zu verwendetem Impfstoff, und wenn ja, wo sind
diese veröffentlicht oder ist die Veröffentlichung geplant?
5. Wann und durch welche „zusätzliche Studien, einschließlich
unabhängiger, von den EU-Behörden koordinierter Studien“ wurden „Daten zu
wichtigen Aspekten geliefert, vor allem dazu, wie gut die Impfstoffe
schwere COVID‑19-Erkrankungen verhindern“, und wo sind diese
Studien veröffentlicht (vgl. www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/2
20916-chmp-standardzulassung-comirnaty-spikevax.html)?
6. Um welche von den Unternehmen vorgelegten zusätzlichen Daten, die
dem PEI als Nachweise für die positive Entscheidung zur EMA-
Standardzulassung dienen und die „pharmazeutische Qualität des
jeweiligen Impfstoffprodukts“ betreffen, handelt es sich im Einzelnen, und sind
diese vollständig abrufbar bzw. gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
einsehbar (vgl. www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/220916-c
hmp-standardzulassung-comirnaty-spikevax.html, bitte die betreffenden
Daten, Studien und Berichte auflisten)?
7. Um welche vom PEI erwähnten „seit der Einführung dieser Impfstoffe mit
Hunderten von Millionen verabreichten Dosen“ gewonnenen
umfangreichen Daten handelt es sich im Einzelnen, wie und durch welche
Maßnahmen oder Meldewege wurden diese Daten gewonnen, wo werden diese
gespeichert und verwaltet, und welche nationalen oder internationalen
Gremien oder Institutionen werteten diese Vielzahl an Daten aus (vgl.
www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/220916-chmp-standardzu
lassung-comirnaty-spikevax.html)?
8. Sind die in den Fragen 6 und 7 erfragten Daten und gegebenenfalls deren
Auswertung einsehbar, sind diese Bürgern oder Wissenschaftlern
vollständig zugänglich, wenn ja, auf welchem Wege, und wenn nein, warum nicht,
und werden diese Daten interessierten Bürgern gemäß IFG nach Antrag
unverzüglich zur Verfügung gestellt?
9. Erbringen die in den Fragen 6 und 7 erfragten Daten den Nachweis über
eine Wirksamkeit bezüglich Krankheits- oder Infektionsprävention der
genannten Impfprodukte, und welche Aussagen lassen sich daraus bezüglich
unerwünschte Arzneimittelwirkungen, also Nebenwirkungen, schwere
Impfnebenwirkungen oder impfbedingten Todesfällen, ziehen?
10. Sind die detaillierten Auswertungen zur Stellungnahme vom 18. August
2023 der Adverse Event of Special Interest (AESI), gegebenenfalls
einschließlich der Chargenbezeichnungen, beim PEI gemäß IFG für jeden,
der es beantragt, zugänglich (vgl. www.pei.de/DE/newsroom/positionen/c
ovid-19-impfstoffe/stellungnahme-keine-chargenbezogene-haeufung-verd
achtsfallmeldungen-covid-19-impfstoffe.html)?
11. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den gewonnenen
Daten eindeutige, wissenschaftlich valide Aussagen zur Unterscheidung von
Long COVID und Post-Vac sowie zur Anzahl der jeweils betroffenen
Personen treffen, und wenn ja, auf welcher Grundlage und durch welche
Definitionen kommt die Unterscheidung zustande?
12. Sind Beschwerdebilder bei Verdachtsfällen nach COVID-19-Impfungen
mit zahlreichen Adverse Event of Special Interest, unter anderem als
Chronisches Fatigue Syndrom (CFS) als Leitsymptom, durchgängig als
Post-Vac-Fall eingeordnet?
13. Werden bei der Diagnose von Long COVID beziehungsweise bei der
Untersuchung von Patienten mit Verdacht auf Long COVID systematisch
Angaben zum Impfstatus mit einem Impfstoff gegen COVID‑19 erhoben,
beziehungsweise bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Anweisungen an medizinisches Personal oder bestimmte Regelungen, dies zu tun?
14. Auf welche Weise und durch wen oder durch welche Stelle werden nach
Kenntnis der Bundesregierung Daten erfasst, welche aufgrund von
medizinischen oder pathologischen Untersuchungen eine Unterscheidung von
Long COVID und impfbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen, Post-
Vac, ermöglicht?
15. Werden in vorhandenen Datensätzen oder Statistiken für Deutschland
Unterscheidungen zwischen Ungeimpften und Geimpften erfasst, und nach
welchen Definitionen werden Personen hier als gegen COVID‑19
ungeimpft eingeordnet, und gilt diese Definition für alle Datensätze,
Berichte oder Studien gleichermaßen?
16. Sollten in Deutschland keine Daten, wie in Frage 15 erfragt, erfasst oder
Untersuchungen durchgeführt bzw. Studien erstellt worden sein mit
Vergleichsgruppen geimpfter und ungeimpfter Personen zur Risikoermittlung
bezüglich der COVID‑19-Impfstoffe, nach welchen Maßgaben erfolgte
die Diagnose und Einstufung als Long-COVID-Fall oder Post-Vac-
Betroffener?
17. Wann, und auf welchen Wegen wurden Erkenntnisse mit dem Robert
Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission (STIKO) geteilt und
mögliche Konsequenzen aus neuen Erkenntnissen untereinander beraten,
und existieren dazu Beratungsprotokolle oder vergleichbare Dokumente?
18. Welche Erkenntnisse bezüglich einer möglichen Untererfassung über
Spontanmeldewege konnten gewonnen werden durch den Vergleich mit
SafeVac bzw. SafeVac‑2?
19. Welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung aus der
Erkenntnis zu ziehen, dass die Quote der Meldungen von Verdacht auf
Impfkomplikationen mit 1,77 auf 1 000 Impfungen (340 282
Verdachtsfällte auf Impfkomplikationen bei 192 208 062 Impfungen) bei den
Impfungen gegen COVID‑19 signifikant höher liegt als die bei allen anderen
Impfungen („mit Ausnahme der COVID‑19-Impfstoffe“) mit einer Quote
von ca. 0,082 Meldungen auf 1 000 Impfungen (8 659 gemeldeten
Verdachtsfälle auf 105 Millionen Impfungen, vgl. www.pei.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2023/2-2023.pdf
?__blob=publicationFile&v=6 und www.pei.de/SharedDocs/Downloads/
DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2024/3-2024.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=5)?
Berlin, den 19. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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