Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba (Antwort zu Drs. 21/3482)
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Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba (Antwort zu Drs. 21/3482)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3767
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3482 –
Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-
IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative):
– DE-1-202306009-7356 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7356, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202332179 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02332179, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202373777 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02373777, abgerufen am 28. November 2025) und
– DE-1-202476224 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02476224, abgerufen am 28. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten
ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten
laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf
insgesamt 1 425 792,00 Euro nach dem Stand vom 28. November 2025 (a. a. O.).
1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten vier Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten vier Projekte (bitte nach IATI-
Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Kuba
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen der
Fragesteller 1 425 792,00 Euro entspricht und damit einen Teil in den
Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der
Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen
wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz
über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese
Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der
Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem
Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen
Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der
Durchführungsorganisation liegt nicht vor. Kuba ist ein repressives Regime;
Zuwendungsempfänger bzw. zivilgesellschaftliche Akteure operieren in einem
volatilen Umfeld. Die Lage ist angesichts der aktuellen humanitären,
wirtschaftlichen und politischen Lage noch einmal prekärer als in den vergangenen
Jahren. Der Schutz unserer Partner vor Repressionen hat für die
Bundesregierung oberste Priorität, da die Institutionen in diesem Kontext oftmals in der
Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden sind, die bei einer Benennung
persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können.
Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand
der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit,
rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation
tätigen Personen bedeuten. Dies gilt entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn
sie sich vor Ort bewegen.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für die persönliche Sicherheit aus. Überdies wäre der mögliche
Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der
Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter
Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige
Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb
nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und
dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit
dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere
überwiegen.
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ISSN 0722-8333
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