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Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba (Antwort zu Drs. 21/3482)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3767 · Antwort · Original ↗

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Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba (Antwort zu Drs. 21/3482) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3767 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3482 – Nicht namentlich deklarierte Projekte in Kuba V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen- IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative): – DE-1-202306009-7356 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202306009-7356, abgerufen am 28. November 2025), – DE-1-202332179 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02332179, abgerufen am 28. November 2025), – DE-1-202373777 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02373777, abgerufen am 28. November 2025) und – DE-1-202476224 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02476224, abgerufen am 28. November 2025). Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf insgesamt 1 425 792,00 Euro nach dem Stand vom 28. November 2025 (a. a. O.). 1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten vier Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)? 2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten vier Projekte (bitte nach IATI- Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Kuba zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen der Fragesteller 1 425 792,00 Euro entspricht und damit einen Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der Durchführungsorganisation liegt nicht vor. Kuba ist ein repressives Regime; Zuwendungsempfänger bzw. zivilgesellschaftliche Akteure operieren in einem volatilen Umfeld. Die Lage ist angesichts der aktuellen humanitären, wirtschaftlichen und politischen Lage noch einmal prekärer als in den vergangenen Jahren. Der Schutz unserer Partner vor Repressionen hat für die Bundesregierung oberste Priorität, da die Institutionen in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden sind, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Dies gilt entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für die persönliche Sicherheit aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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