Nicht namentlich deklariertes Projekt in Europa (Antwort zu Drs. 21/3560)
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Nicht namentlich deklariertes Projekt in Europa (Antwort zu Drs. 21/3560)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3823
21. Wahlperiode 26.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3560 –
Nicht namentlich deklariertes Projekt in Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für das Projekt mit der IATI (International
Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID DE-1-202340677 (www.transpar
enzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202340677, abgerufen am 28.
November 2025). Dieses genannte Projekt wird mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (ebd.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei diesem aufgeführten Projekt ebenfalls
die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (ebd.). Das gesamte Finanzierungsvolumen des aufgelisteten Projekts
beziffert sich auf insgesamt 6 Mio. Euro nach dem Stand vom 28. November
2025 (ebd.). Die Umsetzungspartner dieses Projekts seien das Ministry of
Labor and Social Affairs (MoLSA) in Armenien und das IDP (Internally
Displaced Persons) Committee in Aserbaidschan (ebd.).
1. Wie lautet der Titel des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Projekts?
Der Titel lautet „Stärkung von Rechten, Ressourcen und Repräsentanz von
marginalisierten, vertriebenen und konfliktbetroffenen Frauen in Armenien und
Aserbaidschan“.
2. Wie lautet die Maßnahmenbeschreibung für das in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Projekt?
3. In welchen Ländern liegen die Einsatzorte für dieses Projekt genau?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund des Konflikts in der Region Berg-Karabach/Karabach mussten über
die letzten Jahrzehnte hunderttausende Menschen aus den o. g. Ländern von
dort fliehen. Armut sowie soziale Isolation sind unter Geflüchteten in dieser
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Region weit verbreitet. Besonders Frauen haben wenig Einkommen. Zudem
erfahren sie häufig Diskriminierung und Gewalt. In politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Entscheidungen sind sie unterrepräsentiert.
Armenien und Aserbaidschan möchten Geschlechtergerechtigkeit fördern und
haben Aktionspläne entwickelt, die auch zur Agenda 2030 der Vereinten
Nationen beitragen. Jedoch fehlen gemeinhin Kompetenzen und Bewusstsein, um
benachteiligte vertriebene Frauen besser zu unterstützen.
Daher sollen durch das Projekt die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von
vertriebenen Frauen, unter anderem mit Behinderung, ausgebaut werden.
Das Vorhaben entwickelt mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen
Konzepte, um bessere soziale Dienstleistungen für Frauen und benachteiligte
Gruppen anzubieten. Dazu gehören u. a. Fort- und Weiterbildungen sowie
psychosoziale Unterstützung. Dafür schult es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Institutionen. Ergänzend verbessert das Vorhaben die wirtschaftlichen
Perspektiven von Geflüchteten, besonders von Frauen. Es organisiert Schulungen
und Beratungen und pilotiert Beschäftigungsmaßnahmen. Das Vorhaben fördert
darüber hinaus lokale Initiativen, mit dem Ziel, Frauen und ihre Familien zu
unterstützen. Vernetzung und finanzielle Unterstützung für diese lokalen
Initiativen stärkt außerdem sozialen Zusammenhalt sowie Resilienz.
4. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Europa
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen 6 Mio. Euro entspricht
und damit einen Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik
Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt
und in der Zukunft einnehmen wird?
Obgleich das BMZ sich zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet, kann es
in manchen Situationen keine oder nur eingeschränkte Informationen
veröffentlichen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Informationen ein Risiko für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerorganisationen, für die
Projektinfrastruktur oder für Projektinvestitionen bergen. Die turnusgemäße Prüfung hat
ergeben, dass das genannte Projekt bei der nächsten Veröffentlichung
berücksichtigt werden kann und die Informationen, soweit möglich, öffentlich zugänglich
gemacht werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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