Förderungspraxis von Filmen am Beispiel von "Jetzt. Wohin. Meine Reise mit Robert Habeck"
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Förderungspraxis von Filmen am Beispiel von "Jetzt. Wohin. Meine Reise mit Robert Habeck"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3519
21. Wahlperiode 08.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Förderungspraxis von Filmen am Beispiel von „Jetzt. Wohin. Meine Reise mit
Robert Habeck“
Am 12. November 2025 hat der Vorstand der Filmförderungsanstalt (FFA),
Peter Dinges, in der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für
Kultur und Medien auf eine Abgeordnetenfrage zur Bundesförderung des Films
„Jetzt. Wohin. Meine Reise mit Robert Habeck“ des Regisseurs Lars Jessen
(www.pandorafilm.de/filme/jetzt-wohin.html) geantwortet: „[…] ja, ab und zu
werden Filme auch über Politiker gemacht, […] da kann ich nur dazu sagen,
dafür gibt es dann auch automatische Systeme […]“ (www.bundestag.de/aussc
huesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/1123506-1123506,%20ab%201 h%2
015 min%2043 s). Die Produktion dieses Films wurde von der
Bundesregierung mit 196 000 Euro gefördert, zusätzliche 75 000 Euro wurden von der
Filmförderung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beigesteuert (www.niu
s.de/politik/news/habeck-film-bekam-fast-200-000-euro-steuergeld-weil-er-90-
prozent-altfaser-toilettenpapier-am-set-hatte/aa5135d0-9d9f-4ed7-baab-2e1482
1b59db). Das Erkenntnisinteresse der Fragesteller bezieht sich darauf, welche
Automatismen zu einer Bundesförderung über einen hochrangigen ehemaligen
Bundespolitiker durch einen erklärtermaßen „engen Freund“ desselben
(a. a. O.) geführt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Haushaltsmitteln, Programmen oder Fördertöpfen des Bundes
erhielt der Film „Jetzt. Wohin. Meine Reise mit Robert Habeck“ des
Produzenten Christoph Friedel finanzielle Unterstützung (bitte nach Herkunft und
Summe aufschlüsseln)?
2. Wann fiel die Entscheidung zur „automatischen“ Bundesförderung des
Films bzw. wann hat die Filmförderanstalt den Produzenten des Films die
„automatische“ Förderung zuerkannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte das genaue Datum des Förderbescheids angeben)?
3. Sind dem Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die
laut einzelnen Presseberichten bestehenden persönlichen und in Ausübung
ihrer beruflichen Aufgaben wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
Christoph Friedel als Produzent für Pandora Film und Christina Bentlage
als damaliger Leiterin der Förderabteilung der Film und Medienstiftung
NRW bekannt (www.nius.de/politik/news/75-000-euro-steuergeld-filmfoer
derung-habeck-film/3d4251ff-72e2-49b4-93dd-7f468c23dd21)?
a) Wenn ja, wie sind die Compliance-Regeln der Filmförderung des
Bundes in solchen Fällen ausgestaltet?
b) Wenn ja, prüft die Bundesregierung bei Mischförderungen, ob die
eigenen Compliance-Regeln durch die mitfördernden Länder eingehalten
wurden?
c) Wenn ja, prüft die Bundesregierung bei Mischförderungen, ob
Compliance-Regeln der mitfördernden Länder durch selbige
eingehalten wurden?
d) Wenn nein, warum hat die Filmförderung des Bundes den Förderantrag
für den Film nicht auf die Einhaltung der Compliance-Regeln
untersucht?
4. Welche weiteren Filme wurden im Rahmen der sogenannten automatischen
Systeme bzw. der automatischen Förderungen seit der Einrichtung dieses
Systems gefördert (bitte nach Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Mittel der „automatischen
Systeme“ bzw. der „automatischen Förderungen“ vergeben, und ist damit die
Referenzfilmförderung gemeint?
6. Wie begründen die FFA und der Staatsminister und Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien die „automatische Förderung“ von
Filmen?
7. Nach welchen Kriterien erfolgt diese Förderung im Einzelnen, unter
Wahrung welcher Fristen, und bei welcher Stelle sind die Anträge zu stellen?
Berlin, den 15. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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