Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057)
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Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7574
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Heinrich Koch, Dr. Malte
Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Sascha Lensing
und der Fraktion der AfD
Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf
die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7057)
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7057, dass sie die Kritik des Bundesrechnungshofes
geprüft und ihre Förderpraxis weiterentwickelt habe. Welche konkreten
organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen wurden, bleibt jedoch offen. Vor
diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches
Interesse an einer Aufklärung über die Lehren aus der Kritik des
Bundesrechnungshofes sowie über die vorgenommenen Maßnahmen zur Anpassung der
Förderpraxis im Auswärtigen Amt.
Sollten einzelne Angaben aus Geheimhaltungsgründen nicht öffentlich
zugänglich gemacht werden können, wird um eine Beantwortung in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche einzelnen Beanstandungen in den Berichten des
Bundesrechnungshofes wurden seitens der Bundesregierung als berechtigt anerkannt,
und warum?
2. Welche Beanstandungen teilte die Bundesregierung ausdrücklich nicht,
und warum nicht?
3. Welche internen Dienstvereinbarungen, Leitfäden oder sonstigen
verwaltungsinternen Weisungen (insbesondere zur Anpassung des Runderlasses
AARES 55‑1) wurden seit Kenntnis der Berichte des
Bundesrechnungshofes durch die Bundesregierung geändert oder neu erlassen, um die
Vergabe von Fördermitteln abzusichern?
4. Wann traten diese Änderungen jeweils in Kraft (vgl. Frage 3)?
5. Welche zusätzlichen Prüfpflichten bestehen heute gegenüber
Zuwendungsempfängern?
6. Welche spezifischen Indikatoren wurden seit Kenntnis der Prüfberichte in
den Prüfkatalog für Zuwendungsempfänger neu aufgenommen, um
Bezüge zu extremistischen Organisationen (insbesondere im Umfeld der
Muslimbruderschaft) frühzeitig zu identifizieren?
7. Welche neuen Dokumentationspflichten bezüglich Projektförderungen
bestehen seit Kenntnis der Berichte des Bundesrechnungshofes?
8. Welche neuen Kontrollinstrumente bezüglich Projektförderungen wurden
seit Kenntnis der Prüfberichte des Bundesrechnungshofes eingeführt?
9. Wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts hierzu
nachgeschult (vgl. Frage 8)?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wann fanden diese Schulungen statt?
c) Wenn nein, warum nicht?
10. Welche konkreten Schritte hat das Auswärtige Amt nach der Empfehlung
des Bundesrechnungshofes bezüglich der Organisation „Islamic Relief
Deutschland“ spezifisch unternommen, um eine etwaige Einflussnahme
oder Fehlverwendung von Mitteln durch ideologisch nahestehende
Strukturen auszuschließen?
11. Wie häufig wurden seit Kenntnis der Prüfberichte des
Bundesrechnungshofes Förderanträge wegen extremistischer Risiken abgelehnt (bitte nach
Jahr und konkretem Grund der Ablehnung auflisten)?
12. Wie häufig wurden seit Kenntnis der Prüfberichte des
Bundesrechnungshofes Förderanträge wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt (bitte nach
Jahr und konkretem Grund der Ablehnung auflisten)?
13. Wie viele laufende Förderungen wurden aufgrund entsprechender Risiken
beendet (bitte nach Jahr auflisten)?
14. Hat der Bundesrechnungshof die inzwischen eingeführten Maßnahmen
bewertet?
a) Wenn ja, wann, und liegt bereits ein Prüfbericht bzw. liegen bereits
Prüfberichte vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 6. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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