Projekt "Kinospot Es beginnt mit dir" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201812023)
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Projekt "Kinospot Es beginnt mit dir" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201812023)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5937
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Projekt „Kinospot Es beginnt mit dir“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE‑1‑201812023)
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat das Projekt mit der IATI-Maßnahmen‑ID (IATI = International Aid
Transparency Initiative) DE‑1‑201812023 mit dem Titel „Kinospot Es beginnt
mit dir“ gefördert (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20181
2023). Das Projekt wurde von der Durchführungsorganisation TransFair –
Verein zur Förderung des fairen Handels in der Einen Welt umgesetzt (a. a. O.). Es
hatte ein Finanzierungsvolumen von 450 000 Euro, das laut Transparenzportal
vollständig ausgezahlt wurde (a. a. O.). Die Laufzeit erstreckte sich über
lediglich zwei Monate, vom 26. September 2018 bis zum 28. November 2018
(a. a. O.). Ziel der Maßnahme war es, Konsumenten in Deutschland als Akteure
mit eigenen Handlungsmöglichkeiten zu aktivieren und durch alltägliche
Konsumentscheidungen den fairen Handel zu fördern (a. a. O.). Angesichts der
hohen Summe von fast 0,5 Mio. Euro für eine zweimonatige Inlandsmaßnahme
stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und der messbaren
entwicklungspolitischen Relevanz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche fachlichen Erwägungen führten zur Auswahl des Projekts
„Kinospot Es beginnt mit dir“, und warum wurde ein Budget von 450 000 Euro
für eine Laufzeit von nur zwei Monaten als wirtschaftlich angemessen
eingestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten quantitativen Wirkungsziele wurden mit der
Durchführungsorganisation TransFair e. V. vor Beginn der Kampagne vereinbart
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten von 450 000 Euro detailliert nach
Filmproduktion, Einkauf von Werbeplätzen (Media-Budget),
Agenturhonoraren sowie administrativen Kosten der Durchführungsorganisation auf
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. In wie vielen Kinos bundesweit wurde der Spot geschaltet, und nach
welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Standorte sowie der begleitenden
Filmgenres (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Über welche weiteren digitalen oder analogen Kanäle wurde der Spot
verbreitet, und welche Kostenanteile entfielen jeweils auf diese Kanäle (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Wie viele Kontakte wurden durch die Kampagne nachweislich generiert,
und wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten pro erreichten
Bürger (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche Indikatoren wurden genutzt, um die angestrebte „Aktivierung“
und eine tatsächliche Verhaltensänderung der Konsumenten infolge der
zweimonatigen Kampagne zu messen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Liegt der Bundesregierung ein geprüfter Verwendungsnachweis vor, und
gab es im Rahmen der Rechnungsprüfung Anmerkungen zur Sparsamkeit
dieser Inlandsmaßnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wurde das Projekt einer unabhängigen externen Evaluierung unterzogen,
um den Einfluss auf den Absatz fair gehandelter Produkte in Deutschland
zu validieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Wie hoch waren die administrativen Kostenpauschalen, die für dieses
spezifische Projekt an TransFair e. V. sowie mögliche Unterauftragnehmer
gezahlt wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Welchen unmittelbaren Beitrag leistet ein in deutschen Kinos gezeigter
Werbespot zur operativen Projektarbeit des BMZ in Partnerländern, und
wie begründet die Bundesregierung die Einordnung dieser Maßnahme als
Kernaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurden die Mittel
bereitgestellt, und inwieweit entspricht diese Inlandsarbeit den Förderrichtlinien
für entwicklungspolitische Bildungsarbeit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
13. In welchem Verhältnis standen die Kosten dieses Einzelprojekts zum
damaligen jährlichen Gesamtbudget des BMZ für die informationelle
Zusammenarbeit im Inland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Gab es während der achtwöchigen Projektlaufzeit Abweichungen vom
ursprünglichen Finanzierungsplan oder ungeplante Nachforderungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche messbaren Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dieser
Kampagne für die Konzeption künftiger Awareness-Maßnahmen im Inland
gewonnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Erfolgte die Vergabe der Projektmittel an TransFair e. V. im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung oder eines wettbewerblichen Verfahrens, und
wie wurde sichergestellt, dass kein kostengünstigerer Anbieter für die
Erreichung der Kampagnenziele zur Verfügung stand (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
17. Wem gehören nach Abschluss der zweimonatigen Laufzeit die Urheber-
und Nutzungsrechte an dem produzierten Filmmaterial, und in welcher
Form wird der Kinospot seit Dezember 2018 durch das BMZ oder Dritte
kostenfrei für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit weitergenutzt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 12. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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