Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2032)
Text
Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2032)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3367
21. Wahlperiode 18.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2032 –
Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden
A. Problem
Die den Antrag einbringende Fraktion der AfD stellt fest, dass viele Sportanlagen
in Deutschland in einem besorgniserregenden Zustand und nicht instandgehalten
seien. Für die Sportinfrastruktur seien überwiegend die Städte und Kommunen
zuständig, aufgrund angespannter Haushalte sei es vielen jedoch nicht möglich,
die eigenen Sportstätten ausreichend zu sanieren, zu modernisieren oder Neubau
zu finanzieren. Einrichtung und Unterhaltung von Sportstätten gehörten zu den
freiwilligen Aufgaben der Kommunen, Investitionen stünden dort nicht selten
hinter der Finanzierung von Pflichtaufgaben zurück. Entsprechend hoch seien die
Investitionsrückstände.
B. Lösung
Die Fraktion der AfD fordert ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von
40 Mrd. Euro zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Dem Bund entstünden Kosten in Höhe von 40 Mrd. Euro verteilt auf 5 bis 8 Jahre.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2032 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Aydan Özoğuz
Vorsitzende
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk,
Dr. Ophelia Nick und Christian Görke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf der Drucksache 21/2032 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur
Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion der AfD stellt einen hohen Investitions- und Sanierungsstau bei den Sportstätten in
Deutschland fest. Der Sportstättenbau und die Unterhaltung von Sportanlagen lägen in der Verantwortung der
Städte und Kommunen, gehörten zu deren freiwilligen Aufgaben und stünden aufgrund angespannter Haushalte
häufig hinter den Pflichtaufgaben zurück. Für eine nachhaltige Sportstättenentwicklung benötige es gut
ausgestattete und langfristig angelegte Sportstättenförder- und Investitionsprogramme. Die Fraktion der AfD fordert
daher, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, ein Förderprogramm für die
Modernisierung und Sanierung von Sportstätten in Höhe von 40 Mrd. Euro verteilt auf 5 bis 8 Jahre aufzulegen und eine
90 Prozent Bund- und zehn Prozent Länder-Beteiligungsquote einzuführen. Darüber hinaus solle sich die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für eine Entbürokratisierung einsetzen, bestehende Förderprogramme
gezielt für strukturschwache und im Wandel befindlich Gebiete öffnen und sich gemeinsam mit den Ländern dafür
einsetzen, dass Fördermittel bedarfsgerecht und niederschwellig eingesetzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2032 in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025
beraten. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2032
in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 beraten. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache
21/2032 in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 beraten. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD, den Antrag abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/2032 in seiner 11. Sitzung am 5.
November 2025 beraten. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab, da er inhaltlich nicht zu überzeugen vermöge. Mit dem Antrag
würden realitätsferne Ziele verfolgt. Es sei nicht darstellbar, im Haushalt in den nächsten Jahren fünf bis acht
Milliarden Euro pro Jahr für die Sanierung allein der Sportinfrastruktur auszubringen. Hinzu komme, dass die
Forderung, der Bund möge sich zu 90 Prozent an der Förderung beteiligen, die verfassungsrechtliche
Kompetenzverteilung im Sport verkenne, der zufolge der Bund grundsätzlich nur den Spitzensport finanziere. Es überrasche
zudem, dass sich die Forderungen an die Bundesregierung richteten, denn in erster Linie sei der Deutsche
Bundestag selbst als Haushaltsgesetzgeber für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zuständig.
Die Fraktion der AfD erklärte, sie fordere ein umfassendes Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten.
Der Sport leiste einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl. Voraussetzung für eine erfolgreiche
Sportausübung sei eine flächendeckende Versorgung mit geeigneten, zukunftsgerechten Sportstätten. Allerdings meldeten
Länder, Kommunen und Vereine seit Jahren einen erheblichen Substanzverlust und wachsenden Sanierungsbedarf
bei Sportstätten. Dieser inzwischen milliardenschwere Investitionsstau wachse stetig und behindere die Erfüllung
der gesellschaftlichen Funktionen des Sports. Ohne Sanierung könne der Sport seine Rolle für eine lebenswerte
Gesellschaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben. Daher fordert die Fraktion der AfD die
Auflegung eines 40 Milliarden-Euro-Förderprogramms verteilt über 5 bis 8 Jahre und speziell für die Modernisierung
und Sanierung von Sportstätten, eine Finanzierungsquote (90 Prozent Beteiligung des Bundes und 10 Prozent
Beteiligung der Länder), Entbürokratisierung, zielgerichtete Öffnung bestehender Programme, insbesondere für
strukturschwache und im Wandel befindliche Gebiete. Außerdem solle sich die Bundesregierung gemeinsam mit
den Ländern dafür einsetzen, dass Fördermittel bedarfsgerecht und niederschwellig eingesetzt werden.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass der Antrag der AfD sowohl angesichts der bereits beschlossenen
Maßnahmen zu spät komme als auch inhaltlich nicht den tatsächlichen Rahmenbedingungen entspreche. Nach Auffassung
der SPD-Fraktion verfolge der Antrag überwiegend symbolpolitische Zwecke. Die geforderten Maßnahmen seien
bereits durch die Sportmilliarde des Bundes veranlasst und als wesentlicher Bestandteil der Sanierung
kommunaler Sportstätten in Umsetzung. Die SPD-Fraktion bewertete den Antrag daher als überzogen und nicht zielführend.
Statt weiterer inhaltlich fragwürdiger Forderungen sei die konsequente Umsetzung der bestehenden Programme
erforderlich. Vor diesem Hintergrund lehnte die SPD-Fraktion den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die im Antrag der Fraktion der AfD mehrfach
betonten Werte wie gesellschaftlicher Zusammenhalt, Fair Play und Integration im Widerspruch zum bisherigen
politischen Handeln dieser Fraktion stünden. Zudem folge der Antrag dem bekannten Muster groß dimensionierter
Forderungen ohne ein tragfähiges fachliches Konzept sowie ohne eine realistische Darstellung der Finanzierung.
Insbesondere der Verweis auf das neue Sondervermögen als Finanzierungsquelle sei widersprüchlich, da dieses
nur gegen die Stimmen der AfD beschlossen worden sei. Darüber hinaus fehlten im Antrag zentrale
Anforderungen moderner Sportstättenpolitik wie energetische Sanierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit vollständig. Die
Ablehnung des Antrages sei daher folgerichtig.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, dass der Antrag 40 Mrd. Euro ohne Finanzierungskonzept fordere und
föderale Zuständigkeiten ignoriere. Die AfD biete keine realistische Lösungsstrategie, sondern benenne nur Probleme.
Zudem bestehe ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der im Antrag betonten Inklusion aller
Bevölkerungsgruppen und bekannten ausgrenzenden Positionen der Fraktion. Daher sei der Antrag abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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