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Rentnerarmut in Deutschland - Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2718)

dip / drucksache 17.12.2025 · WP 21 · 21/3354 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Rentnerarmut in Deutschland - Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2718) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3354 21. Wahlperiode 17.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2718 – Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung A. Problem Die antragstellende Fraktion der AfD möchte festgestellt sehen, dass die gesetzliche Altersrente als zentrales Alterssicherungssystem den Lebensstandard – zumindest zusammen mit zusätzlicher Altersvorsorge – im Alter sichern solle. Am Ende eines langen Erwerbslebens müsse eine Absicherung stehen, die ohne ergänzende staatliche Fürsorgeleistungen auskomme. Wer lange und viel in die Rentenversicherung eingezahlt habe, solle auch mehr erhalten als derjenige, der nur kurz und wenig eingezahlt habe. Diese Ziele seien langfristig im Rahmen einer Reform der Altersvorsorge, welche auch die Bestandsrentner begünstige, sicherzustellen. Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreiche diese Ziele nicht, weil Bürger, die weniger als 33 Jahre an „Grundrentenzeiten“ vorweisen könnten, vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen seien. Bei Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente bezögen und teilweise gezwungen seien, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirkten sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus. Es sei ein Gebot der Fairness, dass die Bürger, die sich eine eigene Rente erarbeitet hätten und dennoch Grundsicherungsleistungen beziehen müssten, einen Vorteil aus ihrer Rente zögen. Die sogenannte Mütterrente müsse sich auch für Mütter mit Grundsicherung auswirken. Dafür brauche es eine einfache, transparente und verlässliche Anrechnungsregel. Daher solle künftig ein Freibetrag gelten, bei dem 25 Prozent der gesetzlichen Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung – mindestens jedoch 100 Euro monatlich – bei der Grundsicherung unberücksichtigt blieben. Das stärke die Leistungsgerechtigkeit, mindere verdeckte Armut und fördere das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Dies gelte ebenso für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten; auch hier sei eine entsprechende Freibetragsregelung einzuführen. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches, des Zweiten Sozialgesetzbuches und des Sechsten Sozialgesetzbuches vorzulegen, der 1. die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung regelt und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 vom Hundert der Renten vornimmt, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freistellt; 2. die teilweise Anrechnungsfreistellung der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung regelt und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 vom Hundert der Renten vornimmt, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freistellt; 3. eine Evaluation zur Inanspruchnahme, Wirkung und Zielgenauigkeit der bereits in § 82 Absätze 4 und 5 und § 82a SGB XII geregelten Freibeträge und des neuen 25-Prozent-Freibetrags sowie eine gesonderte Berichterstattung dazu im Rentenversicherungsbericht vorsieht. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2718 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Lisa Paus Geschäftsführende Vorsitzende Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 15. Sitzung am 17. Dezember 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2020 die Grundrente umfassend diskutiert habe. Die damals beschlossene Grundrente verbessere die Ansprüche der Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet hätten. Der Grundrentenzuschlag übersteige bereits das Niveau einer Grundsicherung. Der Deutsche Bundestag habe vor kurzem das sogenannte Rentenpaket I beschlossen und die Rentenkommission nehme ihre Arbeit aktuell auf. Die Fraktion der CDU/CSU lehne daher den Antrag der AfD-Fraktion ab. Die Fraktion der AfD stellte fest, im Dezember 2024 müssten 1,26 Millionen Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung aufstockende Sozialleistungen beziehen, obwohl sie Rentenbeiträge eingezahlt hätten. Da sich bei ihnen die Rentenerhöhungen und die sogenannte Mütterrente nicht auswirkten, wolle die Fraktion der AfD einen 25-prozentigen Freibetrag, mindestens jedoch einen Sockelbetrag von 100 Euro einführen und damit die Altersarmut lindern und die Leistungsgerechtigkeit erhöhen. Die Fraktion der SPD meinte, die eingesetzte Rentenkommission werde Vorschläge erarbeiten, um möglichst vielen Menschen eine Rente zu gewähren und unabhängig von Transferleistungen zu machen. Es sei viel wichtiger, eine sichere Situation für möglichst viele Menschen im Alter sicherzustellen, als einzelne Personengruppen zu bevorzugen, wie es der vorliegende Antrag beabsichtige. Ein weiterer Freibetrag für einzelne Personengruppen führe zu mehr Bürokratie und stelle eine Abkehr vom Nachrangigkeitsprinzip von steuerfinanzierten Sozialleistungen dar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelte, der Antrag beantworte nicht die Frage der Finanzierung von entstehenden Mehrkosten und adressiere nicht die strukturellen Probleme bei der Altersarmut. Ein Freibetrag bringe auch die Gefahr mit sich, dass wichtige Reformen aufgeschoben würden. Im Antrag fehle außerdem der Bezug zu Sozialhilfe und Wohngeld. Gegen die Altersarmut schütze eine Ausweitung der Rentenversicherung und eine Garantierente, genauso wie faire Arbeitsbedingungen und eine Stärkung von Frauenerwerbsarbeit, Pflege und Erziehung. Die Fraktion Die Linke erklärte, der Antrag reiche nicht aus, um die Lebenssituation von Rentnerinnen und Rentnern wirklich zu verbessern. Es gebe schon jetzt Freibeträge für Renten aus zusätzlichen Altersversorgungen wie der Riester-Rente. Sie kritisierte die Privilegierung von Renten aus zusätzlicher Altersvorsorge gegenüber Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die technischen Auswirkungen des Vorschlags auf Renten zwischen 1 200 Euro und 4 800 Euro. Die Fraktion fordere daher eine umfassende Reform der Grundsicherung im Alter und eine solidarische Mindestrente von 1 400 Euro monatlich. Berlin, den 17. Dezember 2025 Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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