Rentnerarmut in Deutschland - Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2718)
Text
Rentnerarmut in Deutschland - Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2718)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3354
21. Wahlperiode 17.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2718 –
Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in
der Grundsicherung
A. Problem
Die antragstellende Fraktion der AfD möchte festgestellt sehen, dass die
gesetzliche Altersrente als zentrales Alterssicherungssystem den Lebensstandard –
zumindest zusammen mit zusätzlicher Altersvorsorge – im Alter sichern solle. Am
Ende eines langen Erwerbslebens müsse eine Absicherung stehen, die ohne
ergänzende staatliche Fürsorgeleistungen auskomme. Wer lange und viel in die
Rentenversicherung eingezahlt habe, solle auch mehr erhalten als derjenige, der
nur kurz und wenig eingezahlt habe. Diese Ziele seien langfristig im Rahmen
einer Reform der Altersvorsorge, welche auch die Bestandsrentner begünstige,
sicherzustellen.
Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreiche diese Ziele nicht,
weil Bürger, die weniger als 33 Jahre an „Grundrentenzeiten“ vorweisen könnten,
vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen seien. Bei Senioren, die gegenwärtig
nur eine geringe Altersrente bezögen und teilweise gezwungen seien,
aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen,
wirkten sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus.
Es sei ein Gebot der Fairness, dass die Bürger, die sich eine eigene Rente
erarbeitet hätten und dennoch Grundsicherungsleistungen beziehen müssten, einen
Vorteil aus ihrer Rente zögen. Die sogenannte Mütterrente müsse sich auch für Mütter
mit Grundsicherung auswirken. Dafür brauche es eine einfache, transparente und
verlässliche Anrechnungsregel.
Daher solle künftig ein Freibetrag gelten, bei dem 25 Prozent der gesetzlichen
Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung – mindestens jedoch 100 Euro
monatlich – bei der Grundsicherung unberücksichtigt blieben. Das stärke die
Leistungsgerechtigkeit, mindere verdeckte Armut und fördere das Vertrauen in
die gesetzliche Rente. Dies gelte ebenso für Bezieher von
Erwerbsminderungsrenten; auch hier sei eine entsprechende Freibetragsregelung einzuführen.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden,
kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches,
des Zweiten Sozialgesetzbuches und des Sechsten Sozialgesetzbuches
vorzulegen, der
1. die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen
Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung
regelt und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25
vom Hundert der Renten vornimmt, mindestens aber einen Sockelbetrag von
100 Euro freistellt;
2. die teilweise Anrechnungsfreistellung der Erwerbsminderungsrenten der
gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der
Grundsicherung regelt und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung
in Höhe von 25 vom Hundert der Renten vornimmt, mindestens aber einen
Sockelbetrag von 100 Euro freistellt;
3. eine Evaluation zur Inanspruchnahme, Wirkung und Zielgenauigkeit der
bereits in § 82 Absätze 4 und 5 und § 82a SGB XII geregelten Freibeträge und
des neuen 25-Prozent-Freibetrags sowie eine gesonderte Berichterstattung
dazu im Rentenversicherungsbericht vorsieht.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2718 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Lisa Paus
Geschäftsführende Vorsitzende
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Haushaltsausschuss und den
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2718
in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2718 in seiner 15. Sitzung am 17.
Dezember 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2020 die Grundrente
umfassend diskutiert habe. Die damals beschlossene Grundrente verbessere die Ansprüche der Menschen, die ihr
Leben lang gearbeitet hätten. Der Grundrentenzuschlag übersteige bereits das Niveau einer Grundsicherung. Der
Deutsche Bundestag habe vor kurzem das sogenannte Rentenpaket I beschlossen und die Rentenkommission
nehme ihre Arbeit aktuell auf. Die Fraktion der CDU/CSU lehne daher den Antrag der AfD-Fraktion ab.
Die Fraktion der AfD stellte fest, im Dezember 2024 müssten 1,26 Millionen Menschen im Alter und bei
Erwerbsminderung aufstockende Sozialleistungen beziehen, obwohl sie Rentenbeiträge eingezahlt hätten. Da sich
bei ihnen die Rentenerhöhungen und die sogenannte Mütterrente nicht auswirkten, wolle die Fraktion der AfD
einen 25-prozentigen Freibetrag, mindestens jedoch einen Sockelbetrag von 100 Euro einführen und damit die
Altersarmut lindern und die Leistungsgerechtigkeit erhöhen.
Die Fraktion der SPD meinte, die eingesetzte Rentenkommission werde Vorschläge erarbeiten, um möglichst
vielen Menschen eine Rente zu gewähren und unabhängig von Transferleistungen zu machen. Es sei viel
wichtiger, eine sichere Situation für möglichst viele Menschen im Alter sicherzustellen, als einzelne Personengruppen
zu bevorzugen, wie es der vorliegende Antrag beabsichtige. Ein weiterer Freibetrag für einzelne Personengruppen
führe zu mehr Bürokratie und stelle eine Abkehr vom Nachrangigkeitsprinzip von steuerfinanzierten
Sozialleistungen dar.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelte, der Antrag beantworte nicht die Frage der Finanzierung
von entstehenden Mehrkosten und adressiere nicht die strukturellen Probleme bei der Altersarmut. Ein Freibetrag
bringe auch die Gefahr mit sich, dass wichtige Reformen aufgeschoben würden. Im Antrag fehle außerdem der
Bezug zu Sozialhilfe und Wohngeld. Gegen die Altersarmut schütze eine Ausweitung der Rentenversicherung
und eine Garantierente, genauso wie faire Arbeitsbedingungen und eine Stärkung von Frauenerwerbsarbeit, Pflege
und Erziehung.
Die Fraktion Die Linke erklärte, der Antrag reiche nicht aus, um die Lebenssituation von Rentnerinnen und
Rentnern wirklich zu verbessern. Es gebe schon jetzt Freibeträge für Renten aus zusätzlichen Altersversorgungen
wie der Riester-Rente. Sie kritisierte die Privilegierung von Renten aus zusätzlicher Altersvorsorge gegenüber
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die technischen Auswirkungen des Vorschlags auf Renten
zwischen 1 200 Euro und 4 800 Euro. Die Fraktion fordere daher eine umfassende Reform der Grundsicherung
im Alter und eine solidarische Mindestrente von 1 400 Euro monatlich.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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