polradar

Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund - Stand: 31. Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/2924)

dip / drucksache 08.12.2025 · WP 21 · 21/3174 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund - Stand: 31. Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/2924) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3174 21. Wahlperiode 08.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Erhard Brucker, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2924 – Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 31. Oktober 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/4406 wurde unter anderem erfragt, welche Projekte zur Stärkung des Tourismus in Thüringen in welcher Höhe seit dem Jahr 2010 finanziell durch den Bund gefördert wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden. 1. Welche Förderprogramme im Bereich Tourismus, die an die speziellen Bedürfnisse der mitteldeutschen Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) angepasst sind, wurden seit dem 1. Oktober 2022 durch Bundesmittel gefördert? a) Wie hoch war dabei die jährlich zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)? b) In welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Gelder abgerufen (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Von dem insgesamt für die GRW verfügbaren Mittelvolumen entfällt dabei in den einzelnen Ländern – insbesondere in Abhängigkeit von der spezifischen inhaltlichen Schwerpunktsetzung der für die Durchführung der GRW-Förderung zuständigen Länder – ein unterschiedlicher Teil auf den Bereich Tourismus. In der nachstehenden Tabelle sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung im Freistaat Sachsen, in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen seit dem 1. Oktober 2022 dargestellt. Darüber hinaus sind die Daten aus Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. den abgeschlossenen und gemeldeten Verwendungsnachweisprüfungen ausgewiesen. Verwendungsnachweisprüfungen erfolgen nach Abschluss der Investitionsvorhaben, für die kürzer zurückliegenden Jahre ergeben sich deshalb größere Differenzen zwischen den beiden Datengrundlagen. Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus1) 1. Bewilligungsdaten Bundesland/Bereich 2022 2023 2024 20252) gesamt Sachsen 12.994.726 15.629.063 22.745.709 3.353.670 54.723.168 GW 3.550.181 9.930.243 5.900.912 2.406.892 21.788.228 IN 9.444.545 5.698.820 16.844.797 946.778 32.934.940 Sachsen-Anhalt 5.190.270 17.773.765 8.596.705 1.019.721 32.580.461 GW 657.225 2.248.484 6.163.064 759.318 9.828.091 IN 4.533.045 15.525.281 2.433.641 260.403 22.752.370 Thüringen 4.797.968 19.430.100 12.043.971 2.802.520 39.074.559 GW 956.366 324.990 1.282.448 1.965.651 4.529.455 IN 3.841.602 19.105.110 10.761.523 836.869 34.545.104 2. Verwendungsnachweisdaten Bundesland/Bereich 2022 2023 2024 gesamt Sachsen 469.351 3.166.293 602.906 4.238.550 GW 363.017 2.928.323 602.906 3.894.246 IN 106.334 237.970 344.304 Sachsen-Anhalt 657.225 657.225 GW 657.225 Thüringen 378.302 71.897 – 450.199 GW 37.477 37.477 IN 340.825 71.897 – 412.722 Anmerkung 1) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil) 2) Angaben für 2025 noch unvollständig Abgrenzung Tourismus a) Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie b) Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022 Zur Förderung des Bereichs Tourismus im Rahmen der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4406 verwiesen. 2. In welcher Höhe wurden seit dem 1. Oktober 2022 Bundesmittel für die gesamtdeutsche Tourismusförderung zur Verfügung gestellt, und welcher Anteil entfiel dabei auf Thüringen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Bundesweit wurden seit dem 1. Oktober 2022 für die GRW- Tourismusförderung (in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur) folgende Bundesmittel bewilligt, mit folgenden Anteilen für den Freistaat Thüringen: Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus1) Jahr GRW-Tourismusförderung in Euro Anteile des Freistaates Thüringen in Prozent 2022 65.813.814 7,3 2023 136.233.120 14,3 2024 79.998.606 15,1 20252) 26.871.172 10,4 Anmerkung 1) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil) 2) Angaben für 2025 noch unvollständig Abgrenzung Tourismus a) Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie b) Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022 Für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe wurden seit dem Haushaltsjahr 2022 folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Jahr Haushaltstitel Betrag in Euro 2022 0902 686 06 UT3 2.995.000 2023 0902 686 06 UT3 2.995.000 2024 0902 686 06 UT3 3.000.000 2025 0902 686 06 UT3 + UT 4 2.902.000 Im erfragten Zeitraum erfolgten aus dem Titel keine Förderungen für bestimmte Bundesländer. Die aus diesem Titel zuletzt umgesetzten Fördermaßnahmen LIFT Klima (2022/2023) und LIFT Transformation (2024/2025) hatten keine regionale Ausrichtung. Vielmehr wurden innovative Modellprojekte mit Multiplikationsfunktion zu den Themenschwerpunkten Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Klima) bzw. Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Transformation) gefördert. 3. Welche Pläne für die Weiterentwicklung der Tourismusförderung hat die Bundesregierung für den Zeitraum bis 2028 im Allgemeinen angedacht? Zentrales Ziel der Bundesregierung ist die kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus und die Tourismuswirtschaft. Die Tourismusförderung des Bundes konzentriert sich vor allem auf die Werbung für das Reiseland Deutschland im Ausland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT). Daneben ist auch künftig vorgesehen, Projektförderungen aus dem Titel 0902 68606 UT3 im Rahmen von Förderbekanntmachungen umzusetzen. Durch vorgeschaltete Ideenwettbewerbe können die vielversprechendsten und innovativsten Modellprojekte für eine Förderung ausgewählt werden. Spezielle Fördermaßnahmen für einzelne Bundesländer sind nicht geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen