Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund - Stand: 31. Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/2924)
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Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund - Stand: 31. Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/2924)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3174
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Erhard Brucker,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2924 –
Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 31. Oktober 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Tourismusförderung in Thüringen durch den
Bund – Stand: 30. September 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/4406
wurde unter anderem erfragt, welche Projekte zur Stärkung des Tourismus in
Thüringen in welcher Höhe seit dem Jahr 2010 finanziell durch den Bund
gefördert wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden
Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
1. Welche Förderprogramme im Bereich Tourismus, die an die speziellen
Bedürfnisse der mitteldeutschen Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen) angepasst sind, wurden seit dem 1. Oktober 2022 durch
Bundesmittel gefördert?
a) Wie hoch war dabei die jährlich zur Verfügung gestellte
Gesamtfördersumme (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) In welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Gelder
abgerufen (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im
Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum
Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer
modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der
Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Von dem
insgesamt für die GRW verfügbaren Mittelvolumen entfällt dabei in den einzelnen
Ländern – insbesondere in Abhängigkeit von der spezifischen inhaltlichen
Schwerpunktsetzung der für die Durchführung der GRW-Förderung
zuständigen Länder – ein unterschiedlicher Teil auf den Bereich Tourismus. In der
nachstehenden Tabelle sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die
Tourismusförderung im Freistaat Sachsen, in Sachsen-Anhalt und im Freistaat
Thüringen seit dem 1. Oktober 2022 dargestellt. Darüber hinaus sind die Daten aus
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
8. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den abgeschlossenen und gemeldeten Verwendungsnachweisprüfungen
ausgewiesen. Verwendungsnachweisprüfungen erfolgen nach Abschluss der
Investitionsvorhaben, für die kürzer zurückliegenden Jahre ergeben sich deshalb
größere Differenzen zwischen den beiden Datengrundlagen.
Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus1)
1. Bewilligungsdaten
Bundesland/Bereich 2022 2023 2024 20252) gesamt
Sachsen 12.994.726 15.629.063 22.745.709 3.353.670 54.723.168
GW 3.550.181 9.930.243 5.900.912 2.406.892 21.788.228
IN 9.444.545 5.698.820 16.844.797 946.778 32.934.940
Sachsen-Anhalt 5.190.270 17.773.765 8.596.705 1.019.721 32.580.461
GW 657.225 2.248.484 6.163.064 759.318 9.828.091
IN 4.533.045 15.525.281 2.433.641 260.403 22.752.370
Thüringen 4.797.968 19.430.100 12.043.971 2.802.520 39.074.559
GW 956.366 324.990 1.282.448 1.965.651 4.529.455
IN 3.841.602 19.105.110 10.761.523 836.869 34.545.104
2. Verwendungsnachweisdaten
Bundesland/Bereich 2022 2023 2024 gesamt
Sachsen 469.351 3.166.293 602.906 4.238.550
GW 363.017 2.928.323 602.906 3.894.246
IN 106.334 237.970 344.304
Sachsen-Anhalt 657.225 657.225
GW 657.225
Thüringen 378.302 71.897 – 450.199
GW 37.477 37.477
IN 340.825 71.897 – 412.722
Anmerkung
1) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil)
2) Angaben für 2025 noch unvollständig
Abgrenzung Tourismus
a) Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie
b) Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022
Zur Förderung des Bereichs Tourismus im Rahmen der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4406 verwiesen.
2. In welcher Höhe wurden seit dem 1. Oktober 2022 Bundesmittel für die
gesamtdeutsche Tourismusförderung zur Verfügung gestellt, und welcher
Anteil entfiel dabei auf Thüringen (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Bundesweit wurden seit dem 1. Oktober 2022 für die GRW-
Tourismusförderung (in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe
Infrastruktur) folgende Bundesmittel bewilligt, mit folgenden Anteilen für den Freistaat
Thüringen:
Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus1)
Jahr GRW-Tourismusförderung
in Euro
Anteile des Freistaates
Thüringen in Prozent
2022 65.813.814 7,3
2023 136.233.120 14,3
2024 79.998.606 15,1
20252) 26.871.172 10,4
Anmerkung
1) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil)
2) Angaben für 2025 noch unvollständig
Abgrenzung Tourismus
a) Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie
b) Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022
Für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe wurden seit
dem Haushaltsjahr 2022 folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Jahr Haushaltstitel Betrag in Euro
2022 0902 686 06 UT3 2.995.000
2023 0902 686 06 UT3 2.995.000
2024 0902 686 06 UT3 3.000.000
2025 0902 686 06 UT3 + UT 4 2.902.000
Im erfragten Zeitraum erfolgten aus dem Titel keine Förderungen für
bestimmte Bundesländer. Die aus diesem Titel zuletzt umgesetzten Fördermaßnahmen
LIFT Klima (2022/2023) und LIFT Transformation (2024/2025) hatten keine
regionale Ausrichtung. Vielmehr wurden innovative Modellprojekte mit
Multiplikationsfunktion zu den Themenschwerpunkten Klimaschutz und
wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Klima) bzw. Nachhaltigkeit und
wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Transformation) gefördert.
3. Welche Pläne für die Weiterentwicklung der Tourismusförderung hat die
Bundesregierung für den Zeitraum bis 2028 im Allgemeinen angedacht?
Zentrales Ziel der Bundesregierung ist die kontinuierliche Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Tourismus und die Tourismuswirtschaft. Die
Tourismusförderung des Bundes konzentriert sich vor allem auf die Werbung für
das Reiseland Deutschland im Ausland durch die Deutsche Zentrale für
Tourismus e. V. (DZT). Daneben ist auch künftig vorgesehen, Projektförderungen aus
dem Titel 0902 68606 UT3 im Rahmen von Förderbekanntmachungen
umzusetzen. Durch vorgeschaltete Ideenwettbewerbe können die
vielversprechendsten und innovativsten Modellprojekte für eine Förderung ausgewählt werden.
Spezielle Fördermaßnahmen für einzelne Bundesländer sind nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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