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Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/7336)

dip / drucksache 10.08.2026 · WP 21 · 21/7552 · Antwort · Original ↗

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Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/7336) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7552 21. Wahlperiode 10.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert, Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7336 – Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019 (dem Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bunde swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von entscheidender Bedeutung, da er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Standortqualität in ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung. Gleichzeitig stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt die Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische Potenzial unserer Regionen zu sichern. Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an sinkenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschert ourismusverband.de/presse/detail/dtv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderu ng-des-bundes). Aus Sicht der Fragesteller ist daher zu klären, ob bestehende Förderinstrumente zielgenau, bürokratiearm und wirksam eingesetzt werden, um regionale Wertschöpfung, private Investitionen, Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklungspotenziale des Tourismus in strukturschwächeren Regionen zu stärken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Rheinland-Pfalz vor (bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025, jeweils beantragtem Volumen, bewilligtem Volumen und tatsächlich abgeflossenen Mitteln sowie nach Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Zeitraum 2020 bis 2025 die Fördermaßnahmen LIFT, LIFT-Wissen, LIFT-Klima und LIFT-Transformation umgesetzt. Für Rheinland-Pfalz liegen folgende Informationen vor: Jahr Anzahl der laufenden Förderfälle Art der Förderung beantragtes Volumen bewilligtes Volumen tatsächlich abgeflossene Mittel 2020 2021 1 Projektförderung 25 704,96 Euro 25 704,96 Euro 25 704,96 Euro 2022 2023 2024 2025 Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren für tourismusrelevante Projekte im Land Rheinland-Pfalz bzw. anderen Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Für die GRW ist auf Bundesseite federführend das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig. In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.* Soweit im Folgenden Angaben zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemacht werden, beruhen diese auf der Berichterstattung zum Vollzug der GAK (BMLEH-Statistik: https://bme l-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbess erung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes). Im Rahmen der GAK wurden im Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturprojekte gefördert. Angaben zu Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüssen liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7552 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 2. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können tourismusrelevante Unternehmen, insbesondere Unternehmen des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Zur GRW wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der Tabelle zur Frage 2 (Anlage 2) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.* Eine Aufschlüsselung der Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüsse nach Landkreisen, Art der Förderung sowie Haushaltstiteln liegt der Bundesregierung im Rahmen der GAK nicht vor. Im Übrigen wird zur GAK auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz (sofern an diesen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind) bestehen außerdem grundsätzlich Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Der Europäische Sozialfonds Plus adressiert keine branchenspezifischen Förderansätze. Gleichwohl besteht für Beschäftigte aus dem Tourismus – wie aus allen anderen Branchen auch – die grundsätzliche Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung aus dem ESF-Förderansatz „QualiScheck“. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt grundsätzlich die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den weiteren gefragten Sachverhalten vor. Im Rahmen der Fördermaßnahme Mittelstand-Digital des BMWE unterstützt ein bundesweites Netzwerk an Mittelstand-Digital Zentren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und das Handwerk bei der sicheren digitalen Transformation. Direkt gefördert werden nur die Zentren als nicht- gewinnorientierte Konsortien (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände), nicht hingegen die KMU. Rheinland-pfälzische KMU aus der Tourismusbranche können sich mit spezifischen touristischen Fragestellungen, Informations- oder Qualifizierungsbedarf zur Digitalisierung und KI- Anwendungen an das bundesweit tätige Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus (mit den Standorten Berlin, Aachen und Stuttgart) wenden. Daneben unterstützt das in Rheinland-Pfalz aktive regionale Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern KMU vor Ort in Rheinland-Pfalz durch praxisnahe und kostenfreie Angebote bei der digitalen Transformation. Das Zentrum ist grundsätzlich branchenübergreifend tätig. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7552 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die bewilligte Gesamtfördersumme für das Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern beläuft sich für die Projektlaufzeit vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2026 auf rund 7,8 Mio. Euro, die sich wie nachfolgend dargestellt verteilen: Mittelstand- Digital Zentrum Titel 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Art der Förderung Bundesanteil (BMWE) Kaiserslautern 0901/686 22 286 1.740 1.807 1.885 1.148 959 Projektförderung 100 Prozent (jeweils in Tausend Euro) 3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Landkreise und Kommunen im Land Rheinland-Pfalz oder deren Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Wie bereits unter der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die Durchführung der GRW-Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Rheinland- Pfalz oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden in Rheinland-Pfalz keine GRW-Mittel für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus bewilligt. Im GAK-Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen, Art der Förderung oder Haushaltstiteln entfällt insoweit. Für Landkreise und Kommunen in Rheinland-Pfalz oder deren Stadtmarketinggesellschaften (sofern an diesen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind) bestehen außerdem grundsätzlich Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Bereich der GAK- Diversifizierungsförderung „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ für Rheinland-Pfalz für die Jahre 2020 bis 2025 vor (bitte jeweils nach Anzahl der Förderfälle, Art der Förderung, tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben, Landesanteil, privatem Eigenanteil und Bundesanteil aufschlüsseln)? Im Rahmen der GAK können landwirtschaftliche Unternehmen im Fördergrundsatz „Diversifizierung“ Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen fördern lassen. Hierzu zählen auch Investitionen in die Gästebeherbergung auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten. Nach der Berichterstattung zum Vollzug der GAK ergeben sich für Rheinland- Pfalz im Fördergrundsatz „Diversifizierung“ für die Förderung der Gästebeherbergung auf dem Bauernhof folgende Daten. Jahr Förderfälle Förderfähiges Investitionsvolumen (Mio. Euro) Öffentliche Ausgaben Neubewilligungen laufende Verfahren Neubewilligungen GAK (Bund und Land) (Mio. Euro) laufende Verfahren GAK (Bund und Land) (Mio. Euro) 2020 3 11 k. A. 0,044 0,211 2021 1  4 0,108 0,013 0,052 2022 2  1 0,902 0,113 0,010 2023 3  1 0,193 0,024 0,005 2024 0  4 0 0 0,115 Darüber hinaus wurden für die geförderten Vorhaben mit der GAK verbundene ELER-Mittel eingesetzt. Diese beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,044 Mio. Euro für Neubewilligungen und 0,255 Mio. Euro für laufende Verfahren. In den Jahren 2021 bis 2024 entsprachen sie jeweils den ausgewiesenen öffentlichen GAK-Ausgaben. Für das Jahr 2025 liegen nach vorläufigem Stand noch keine abgeschlossenen Vollzugsdaten vor. Eine Aufschlüsselung der tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben nach Bundesanteil, Landesanteil und privatem Eigenanteil liegt der Bundesregierung nicht vor. Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN) in Rheinland-Pfalz im Bereich Tourismus2) Bereich 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt GW 1.138.560 1.320.935 - 2.236.890 157.320 2.515.567 7.369.272 IN Fehlanzeige Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Abgrenzung Tourismus a. Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025 WZ 2003: 55 - Gastgewerbe WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie b. Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5 Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026) Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen im Bereich Tourismus2) Kreisen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt Ahrweiler - - - 44.865 - 503.000 547.865 Bad Kreuznach - - - 877.765 95.500 - 973.265 Bernkastel-Wittlich - - - 408.350 - 179.151 587.501 Birkenfeld - 648.700 - 622.015 - - 1.270.715 Cochem-Zell 88.560 191.805 - - 61.820 - 342.185 Donnersbergkreis - - - 35.000 - - 35.000 Kaiserslautern - - - 191.215 - - 191.215 Rhein-Hunsrück-Kreis - - - 57.680 - - 57.680 Südwestpfalz 1.050.000 480.430 - - - 1.770.221 3.300.651 Vulkaneifel - - - - - 63.195 63.195 gesamt 1.138.560 1.320.935 - 2.236.890 157.320 2.515.567 7.369.272 Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Abgrenzung Tourismus Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025 WZ 2003: 55 - Gastgewerbe WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 – Gastronomie Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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