Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/7336)
Text
Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/7336)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7552
21. Wahlperiode 10.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert,
Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7336 –
Förderung touristischer Infrastruktur in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und
den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche
Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019
(dem Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bunde
swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser
Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von
entscheidender Bedeutung, da er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich
fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Standortqualität in
ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung. Gleichzeitig
stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig
steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die
angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt die
Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen
Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische
Potenzial unserer Regionen zu sichern. Vor dem Hintergrund wachsender
Kritik an sinkenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in
strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der
Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für
den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschert
ourismusverband.de/presse/detail/dtv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderu
ng-des-bundes). Aus Sicht der Fragesteller ist daher zu klären, ob bestehende
Förderinstrumente zielgenau, bürokratiearm und wirksam eingesetzt werden,
um regionale Wertschöpfung, private Investitionen, Beschäftigung und
wirtschaftliche Entwicklungspotenziale des Tourismus in strukturschwächeren
Regionen zu stärken.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 10. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von
Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des
Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Rheinland-Pfalz vor
(bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025, jeweils beantragtem Volumen,
bewilligtem Volumen und tatsächlich abgeflossenen Mitteln sowie nach
Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Zeitraum
2020 bis 2025 die Fördermaßnahmen LIFT, LIFT-Wissen, LIFT-Klima und
LIFT-Transformation umgesetzt. Für Rheinland-Pfalz liegen folgende
Informationen vor:
Jahr
Anzahl der
laufenden
Förderfälle
Art der Förderung beantragtes
Volumen
bewilligtes
Volumen
tatsächlich
abgeflossene
Mittel
2020
2021 1 Projektförderung 25 704,96 Euro 25 704,96 Euro 25 704,96 Euro
2022
2023
2024
2025
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im
Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum
Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer
modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der
Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die
Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche
Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren
Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren
für tourismusrelevante Projekte im Land Rheinland-Pfalz bzw. anderen
Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Für die GRW ist auf Bundesseite federführend das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig.
In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel
für die Tourismusförderung in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2020 bis 2025
dargestellt.*
Soweit im Folgenden Angaben zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemacht werden, beruhen diese
auf der Berichterstattung zum Vollzug der GAK (BMLEH-Statistik: https://bme
l-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbess
erung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes).
Im Rahmen der GAK wurden im Förderbereich „Integrierte Ländliche
Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen“, in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach
vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturprojekte
gefördert. Angaben zu Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüssen
liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7552 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können tourismusrelevante Unternehmen, insbesondere Unternehmen des
Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung
beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der
Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils
regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und
bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Zur GRW wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der Tabelle zur
Frage 2 (Anlage 2) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche
Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen für die Jahre 2020
bis 2025 dargestellt.*
Eine Aufschlüsselung der Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüsse
nach Landkreisen, Art der Förderung sowie Haushaltstiteln liegt der
Bundesregierung im Rahmen der GAK nicht vor. Im Übrigen wird zur GAK auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz (sofern an diesen kommunale
Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind) bestehen außerdem
grundsätzlich Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen
Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Der
Europäische Sozialfonds Plus adressiert keine branchenspezifischen Förderansätze.
Gleichwohl besteht für Beschäftigte aus dem Tourismus – wie aus allen
anderen Branchen auch – die grundsätzliche Möglichkeit der Förderung der
beruflichen Weiterbildung aus dem ESF-Förderansatz „QualiScheck“. Die
Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt grundsätzlich die
Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die
Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zu den weiteren gefragten Sachverhalten vor.
Im Rahmen der Fördermaßnahme Mittelstand-Digital des BMWE unterstützt
ein bundesweites Netzwerk an Mittelstand-Digital Zentren kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), Start-ups und das Handwerk bei der sicheren digitalen
Transformation. Direkt gefördert werden nur die Zentren als nicht-
gewinnorientierte Konsortien (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern
und Verbände), nicht hingegen die KMU. Rheinland-pfälzische KMU aus der
Tourismusbranche können sich mit spezifischen touristischen Fragestellungen,
Informations- oder Qualifizierungsbedarf zur Digitalisierung und KI-
Anwendungen an das bundesweit tätige Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus (mit
den Standorten Berlin, Aachen und Stuttgart) wenden. Daneben unterstützt das
in Rheinland-Pfalz aktive regionale Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern
KMU vor Ort in Rheinland-Pfalz durch praxisnahe und kostenfreie Angebote
bei der digitalen Transformation. Das Zentrum ist grundsätzlich
branchenübergreifend tätig.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7552 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die bewilligte Gesamtfördersumme für das Mittelstand-Digital Zentrum
Kaiserslautern beläuft sich für die Projektlaufzeit vom 1. August 2021 bis zum
31. Juli 2026 auf rund 7,8 Mio. Euro, die sich wie nachfolgend dargestellt
verteilen:
Mittelstand-
Digital
Zentrum
Titel 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Art der
Förderung
Bundesanteil
(BMWE)
Kaiserslautern 0901/686 22 286 1.740 1.807 1.885 1.148 959
Projektförderung
100 Prozent
(jeweils in Tausend Euro)
3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können Landkreise und Kommunen im Land Rheinland-Pfalz oder deren
Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung
beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel
in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils
regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei
Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Wie bereits unter der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die
Durchführung der GRW-Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine
Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Rheinland-
Pfalz oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor.
In den Jahren 2020 bis 2025 wurden in Rheinland-Pfalz keine GRW-Mittel für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus bewilligt.
Im GAK-Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0
„Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, wurden in
Rheinland-Pfalz in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand
auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Eine
Aufschlüsselung nach Landkreisen, Art der Förderung oder Haushaltstiteln
entfällt insoweit.
Für Landkreise und Kommunen in Rheinland-Pfalz oder deren
Stadtmarketinggesellschaften (sofern an diesen kommunale Gebietskörperschaften oder
Zweckverbände beteiligt sind) bestehen außerdem grundsätzlich
Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus
nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Im Übrigen wird hierzu auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Bereich der GAK-
Diversifizierungsförderung „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ für
Rheinland-Pfalz für die Jahre 2020 bis 2025 vor (bitte jeweils nach Anzahl
der Förderfälle, Art der Förderung, tatsächlich abgeflossenen öffentlichen
Ausgaben, Landesanteil, privatem Eigenanteil und Bundesanteil
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der GAK können landwirtschaftliche Unternehmen im
Fördergrundsatz „Diversifizierung“ Investitionen zur Schaffung zusätzlicher
Einkommensquellen fördern lassen. Hierzu zählen auch Investitionen in die
Gästebeherbergung auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25
Gästebetten.
Nach der Berichterstattung zum Vollzug der GAK ergeben sich für Rheinland-
Pfalz im Fördergrundsatz „Diversifizierung“ für die Förderung der
Gästebeherbergung auf dem Bauernhof folgende Daten.
Jahr
Förderfälle Förderfähiges
Investitionsvolumen
(Mio. Euro)
Öffentliche Ausgaben
Neubewilligungen
laufende
Verfahren
Neubewilligungen GAK
(Bund und Land)
(Mio. Euro)
laufende Verfahren
GAK (Bund und Land)
(Mio. Euro)
2020 3 11 k. A. 0,044 0,211
2021 1 4 0,108 0,013 0,052
2022 2 1 0,902 0,113 0,010
2023 3 1 0,193 0,024 0,005
2024 0 4 0 0 0,115
Darüber hinaus wurden für die geförderten Vorhaben mit der GAK verbundene
ELER-Mittel eingesetzt. Diese beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,044 Mio. Euro
für Neubewilligungen und 0,255 Mio. Euro für laufende Verfahren. In den
Jahren 2021 bis 2024 entsprachen sie jeweils den ausgewiesenen öffentlichen
GAK-Ausgaben.
Für das Jahr 2025 liegen nach vorläufigem Stand noch keine abgeschlossenen
Vollzugsdaten vor.
Eine Aufschlüsselung der tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben
nach Bundesanteil, Landesanteil und privatem Eigenanteil liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN) in Rheinland-Pfalz im
Bereich Tourismus2)
Bereich 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
GW 1.138.560 1.320.935 - 2.236.890 157.320 2.515.567 7.369.272
IN Fehlanzeige
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
a. Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025
WZ 2003: 55 - Gastgewerbe
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
b. Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026)
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen im Bereich Tourismus2)
Kreisen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
Ahrweiler - - - 44.865 - 503.000 547.865
Bad Kreuznach - - - 877.765 95.500 - 973.265
Bernkastel-Wittlich - - - 408.350 - 179.151 587.501
Birkenfeld - 648.700 - 622.015 - - 1.270.715
Cochem-Zell 88.560 191.805 - - 61.820 - 342.185
Donnersbergkreis - - - 35.000 - - 35.000
Kaiserslautern - - - 191.215 - - 191.215
Rhein-Hunsrück-Kreis - - - 57.680 - - 57.680
Südwestpfalz 1.050.000 480.430 - - - 1.770.221 3.300.651
Vulkaneifel - - - - - 63.195 63.195
gesamt 1.138.560 1.320.935 - 2.236.890 157.320 2.515.567 7.369.272
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025
WZ 2003: 55 - Gastgewerbe
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 – Gastronomie
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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