Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/5814)
Text
Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/5814)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6044
21. Wahlperiode 20.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Sebastian Münzenmaier,
Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5814 –
Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und
den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche
Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019
(Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bundeswirt
schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser Sektor
ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von
entscheidender Bedeutung, weil er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich
fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Wirkungsqualität in
ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung.
Gleichzeitig stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung
stetig steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die
durch die angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden.
Dies verstärkt nach Auffassung der Fragesteller die Notwendigkeit einer
effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen Infrastruktur, um sowohl
die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische Potenzial unserer
Regionen zu sichern.
Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an unzureichenden Fördermitteln für
touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen richten die
Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der Gemeinschaftsaufgaben
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit der Absicht, die Effizienz der
Mittelabschöpfung und deren Einsatz für den Ausbau der touristischen
Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschertourismusverband.de/presse/detail/d
tv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderung-des-bundes). Es ist in ihren
Augen entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente optimal genutzt
werden, um den Fortbestand, die Wertschöpfung, Entwicklung und Nachhaltigkeit
des Tourismus in strukturschwachen Regionen zu stärken.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von
Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des
Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg-
Vorpommern vor (bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025 sowie nach
Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)?
2. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft in
Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung
beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und der Abruf
der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte
regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und
bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
a) Für welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge
gestellt?
b) Welche Betriebsgrößen hatten die jeweiligen antragstellenden
Unternehmen?
c) Welcher Branche waren die jeweiligen Unternehmen zuzuordnen?
d) War die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich?
e) Welche Hauptgründe lagen für Ablehnungen vor?
f) In welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten die
Unternehmen und Gewerbetreibenden einen Eigenanteil tragen, um
die Förderung zu erhalten?
g) Wie häufig war die Nichterreichung der notwendigen Eigenanteile
Grund für das Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt
gestellten und der gescheiterten Anträge angeben)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 2g gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im
Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum
Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer
modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der
Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die
Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche
Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren
Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren
für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw.
anderen Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. In der Tabelle zu Frage 1
(Anlage 1) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung
in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt. In den
Tabellen zu Frage 2 (Anlage 2) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die
gewerbliche Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen und
Betriebsstättengrößen bzw. mit Angaben zu Kreisen und Branchen für die Jahre
2020 bis 2025 dargestellt.*
Bezogen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) bestehen grundsätzlich Förderungsmöglichkeiten
für tourismusbezogene Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen im
Rahmen der GAK über den Förderbereich „Diversifizierung“. Die Förderung
von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der GAK dient der
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit für land-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6044 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wirtschaftliche Unternehmen. Förderfähig sind Investitionen in den Bereich
„Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25
Gästebetten.
Die Diversifizierungsförderung wird in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen
der Umsetzung des GAK-Rahmenplans angeboten. Die Durchführung der
Förderverfahren, insbesondere Antragstellung, Bewilligung und Kontrolle, obliegt
dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesregierung liegen für
Mecklenburg-Vorpommern im Bereich tourismusbezogener
Diversifizierungsförderung („Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“) auf Grundlage der
Berichterstattung zum Vollzug der GAK für die Jahre 2020 bis 2025 folgende
Informationen vor.
Jahr Anzahl der
Förderfälle
Art der
Förderung
Öffentliche
Ausgaben
GAK Bund +
Land in Mio.
Euro
Bundesanteil
(60 Prozent)
in Mio. Euro
2020 keine - - -
2021 2
Neubewilligungen
Projektförderung 0,037 0,022
2022 keine - - -
2023 1 Neubewilligung Projektförderung 0,026 0,016
2024 keine - - -
2025 Daten noch nicht
vorliegend
- - -
Quelle: BMEL-Statistik: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz
Nach dem GAK-Förderungsgrundsatz Diversifizierung können Zuschüsse von
bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden Die
verbleibende Finanzierung ist durch Eigen- oder Fremdmittel sicherzustellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit des Vorhabens im Rahmen eines Investitionskonzeptes.
Weitergehende Angaben, insbesondere zu einzelnen Projekten, Antragstellungen,
Betriebsgrößen, Ablehnungsgründen oder Eigenanteilen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Im Rahmen der bundesweiten Initiative Netzwerk der Mittelstand-Digital
Zentren wird das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gefördert. Ziel des Zentrums ist die Unterstützung
kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei der digitalen
Transformation durch praxisnahe und kostenfreie Angebote. Das Zentrum ist
an mehreren Standorten (Wismar, Rostock und Stralsund) in der Region aktiv.
Ein besonderer Schwerpunkt des Zentrums liegt auf der Unterstützung der
Tourismusbranche. Unternehmen profitieren von Informationsveranstaltungen,
Workshops, Qualifizierungsformaten und Demonstrationen zu Themen wie
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die bewilligte Gesamtfördersumme
beläuft sich für die Projektlaufzeit vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember
2026 auf rund 6,7 Mio. Euro und ist nachfolgend nach Jahren dargestellt.
2023 2024 2025 2026 Art der
Förderung
Bundesanteil
(Prozent)
1,2 Mio.
Euro
1,4 Mio.
Euro
2 Mio.
Euro
2,1 Mio.
Euro
Projektförderung
100 Prozent
Für Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft bestehen
außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung
(EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt die Bestimmungen u. a. zur
Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die
Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den unter
den in den Fragen 2a bis 2g gefragten Sachverhalten vor.
3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern
oder deren Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der
Bundesregierung beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und
der Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025
entwickelt (bitte regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der
Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort
und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
a) Für welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge
gestellt?
b) War die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich?
c) Welche Gründe überwogen für die Ablehnungen (bitte nach Antragsart
und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
d) Welche Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern profitierten am
meisten von der Förderung durch Bundesmittel, und welche am
wenigsten?
e) In welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten
Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern einen
Eigenanteil tragen, um die Förderung zu erhalten?
f) Wie häufig war die Nichterreichung der Eigenanteile Grund für das
Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt gestellten und
gescheiterten Anträge angeben)?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die
Durchführung der GRW Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten
zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-
Vorpommern oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor.
In der Tabelle zu Frage 3 (Anlage 3*) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel
für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus für die Jahre
2020 bis 2025 dargestellt.
Für Landkreise und Kommunen bestehen außerdem Fördermöglichkeiten u. a.
aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des
Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021
regelt die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten,
Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung
liegen keine Informationen zu den unter den in den Fragen 3a bis 3f gefragten
Sachverhalten vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6044 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN) in Mecklenburg-
Vorpommern im Bereich Tourismus2)
Bereich 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
GW 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546
IN 38.442.971 15.302.572 10.546.333 17.271.805 3.400.306 10.191.958 95.155.945
gesamt 41.737.860 39.209.874 14.662.015 17.721.805 3.838.920 10.354.017 127.524.491
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
a. Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
b. Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026)
Anlage 2
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen und Betriebsstättengrößen im Bereich
Tourismus2)
Betriebsstätten3) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
LK Rostock 756.681 2.151.196 770.611 88.633 3.767.121
KU 261.681 1.742.136 435.931 88.633 2.528.381
MU 495.000 409.060 334.680 1.238.740
Ludwigslust-
Parchim
1.197.736 12.809 1.210.545
KU 1.160.112 12.809 1.172.921
MU 37.624 37.624
Mecklenburgische
Seenplatte
1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367
KU 1.897.916 3.851.278 494.798 6.243.992
MU 78.375 1.200.000 1.278.375
Nordwestmecklenburg 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853
KU 870.160 399.993 15.801 1.285.954
MU 303.040 31.859 334.899
Rostock 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233
KU 1.028.066 1.028.066
MU 183.243 68.303 86.621 338.167
Anlage 2
GU 400.000 400.000
Schwerin 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398
KU 90.225 248.161 338.386
MU 1.059.012 1.059.012
Vorpommern-
Greifswald
396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848
KU 396.200 2.739.165 172.500 334.180 75.438 3.717.483
MU 2.024.500 758.440 450.000 3.232.940
GU 819.425 819.425
Vorpommern-Rügen 75.492 6.891.332 347.357 7.314.181
KU 5.138.949 204.403 5.343.352
MU 75.492 1.701.160 142.954 1.919.606
GU 51.223 51.223
gesamt 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
3) Darstellungsformen Unternehmensgröße i.S. des Koordinierungsrahmens
Anlage 2
- KU: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen
- MU: Betriebsstätten von mittleren Unternehmen
- GU: Betriebsstätten von großen Unternehmen
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026)
Anlage 2
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen und Branchen im Bereich Tourismus2)
Branchen3) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
LK Rostock 756.681 2.151.196 770.611 88.633 3.767.121
Beherbergung 756.681 2.151.196 765.456 3.673.333
Gastronomie 5.155 88.633 93.788
Ludwigslust-
Parchim
1.197.736 12.809 1.210.545
Beherbergung 1.197.736 12.809 1.210.545
Mecklenburgische
Seenplatte
1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367
Beherbergung 1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367
Nordwestmecklenburg 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853
Beherbergung 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853
Rostock 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233
Beherbergung 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233
Schwerin 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398
Beherbergung 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398
Vorpommern-Greifswald 396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848
Beherbergung 396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848
Vorpommern-Rügen 75.492 6.891.332 347.357 7.314.181
Anlage 2
Beherbergung 75.492 6.854.132 337.796 7.267.420
Gastronomie 37.200 9.561 46.761
gesamt 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
3) Branche gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008
WZ 2008: 55 – Beherbergung, 56 - Gastronomie
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026)
Anlage 3
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) an Gemeinden und Gemeindeverbände2) nach Kreisen im Bereich Tourismus3)
Kreise 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt Rang
LK Rostock 1.029.669 662.348 1.692.017 6
Ludwigslust-
Parchim
604.642 19.627 624.269 7
Mecklenburgische
Seenplatte
2.689.859 129.538 194.386 1.237.666 177.197 4.352.969 8.781.615 3
Nordwestmecklenburg 923 668.773 2.156.751 817.496 107.421 3.552.290 7.303.654 4
Rostock 604.502 604.502 8
Schwerin 11.475 3.895.695 30.000 3.937.170 5
Vorpommern-Greifswald 1.208.185 4.595.394 1.753.113 1.375.956 1.153.966 526.591 10.613.205 2
Vorpommern-Rügen 32.898.218 9.908.867 6.442.083 9.320.863 1.931.722 1.097.760 61.599.513 1
gesamt 38.442.971 15.302.572 10.546.333 17.271.805 3.400.306 10.191.958 95.155.945 -
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Träger vgl. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.1.3 Abs. (1)
3) Abgrenzung Tourismus
Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5
Anlage 3
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025
(Stand: 08.05.2026)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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