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Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/5814)

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6044 · Antwort · Original ↗

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Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/5814) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6044 21. Wahlperiode 20.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Sebastian Münzenmaier, Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5814 – Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019 (Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bundeswirt schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von entscheidender Bedeutung, weil er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Wirkungsqualität in ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung. Gleichzeitig stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt nach Auffassung der Fragesteller die Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische Potenzial unserer Regionen zu sichern. Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an unzureichenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschertourismusverband.de/presse/detail/d tv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderung-des-bundes). Es ist in ihren Augen entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente optimal genutzt werden, um den Fortbestand, die Wertschöpfung, Entwicklung und Nachhaltigkeit des Tourismus in strukturschwachen Regionen zu stärken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg- Vorpommern vor (bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025 sowie nach Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)? 2. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und der Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)? a) Für welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge gestellt? b) Welche Betriebsgrößen hatten die jeweiligen antragstellenden Unternehmen? c) Welcher Branche waren die jeweiligen Unternehmen zuzuordnen? d) War die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich? e) Welche Hauptgründe lagen für Ablehnungen vor? f) In welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten die Unternehmen und Gewerbetreibenden einen Eigenanteil tragen, um die Förderung zu erhalten? g) Wie häufig war die Nichterreichung der notwendigen Eigenanteile Grund für das Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt gestellten und der gescheiterten Anträge angeben)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 2g gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. anderen Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt. In den Tabellen zu Frage 2 (Anlage 2) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen und Betriebsstättengrößen bzw. mit Angaben zu Kreisen und Branchen für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.* Bezogen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bestehen grundsätzlich Förderungsmöglichkeiten für tourismusbezogene Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen der GAK über den Förderbereich „Diversifizierung“. Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der GAK dient der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit für land- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6044 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. wirtschaftliche Unternehmen. Förderfähig sind Investitionen in den Bereich „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten. Die Diversifizierungsförderung wird in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des GAK-Rahmenplans angeboten. Die Durchführung der Förderverfahren, insbesondere Antragstellung, Bewilligung und Kontrolle, obliegt dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesregierung liegen für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich tourismusbezogener Diversifizierungsförderung („Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“) auf Grundlage der Berichterstattung zum Vollzug der GAK für die Jahre 2020 bis 2025 folgende Informationen vor. Jahr Anzahl der Förderfälle Art der Förderung Öffentliche Ausgaben GAK Bund + Land in Mio. Euro Bundesanteil (60 Prozent) in Mio. Euro 2020 keine - - - 2021 2 Neubewilligungen Projektförderung 0,037 0,022 2022 keine - - - 2023 1 Neubewilligung Projektförderung 0,026 0,016 2024 keine - - - 2025 Daten noch nicht vorliegend - - - Quelle: BMEL-Statistik: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz Nach dem GAK-Förderungsgrundsatz Diversifizierung können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden Die verbleibende Finanzierung ist durch Eigen- oder Fremdmittel sicherzustellen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens im Rahmen eines Investitionskonzeptes. Weitergehende Angaben, insbesondere zu einzelnen Projekten, Antragstellungen, Betriebsgrößen, Ablehnungsgründen oder Eigenanteilen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen der bundesweiten Initiative Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren wird das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Ziel des Zentrums ist die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei der digitalen Transformation durch praxisnahe und kostenfreie Angebote. Das Zentrum ist an mehreren Standorten (Wismar, Rostock und Stralsund) in der Region aktiv. Ein besonderer Schwerpunkt des Zentrums liegt auf der Unterstützung der Tourismusbranche. Unternehmen profitieren von Informationsveranstaltungen, Workshops, Qualifizierungsformaten und Demonstrationen zu Themen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die bewilligte Gesamtfördersumme beläuft sich für die Projektlaufzeit vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2026 auf rund 6,7 Mio. Euro und ist nachfolgend nach Jahren dargestellt. 2023 2024 2025 2026 Art der Förderung Bundesanteil (Prozent) 1,2 Mio. Euro 1,4 Mio. Euro 2 Mio. Euro 2,1 Mio. Euro Projektförderung 100 Prozent Für Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft bestehen außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den unter den in den Fragen 2a bis 2g gefragten Sachverhalten vor. 3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern oder deren Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und der Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)? a) Für welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge gestellt? b) War die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich? c) Welche Gründe überwogen für die Ablehnungen (bitte nach Antragsart und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)? d) Welche Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern profitierten am meisten von der Förderung durch Bundesmittel, und welche am wenigsten? e) In welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern einen Eigenanteil tragen, um die Förderung zu erhalten? f) Wie häufig war die Nichterreichung der Eigenanteile Grund für das Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt gestellten und gescheiterten Anträge angeben)? Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die Durchführung der GRW Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg- Vorpommern oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor. In der Tabelle zu Frage 3 (Anlage 3*) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt. Für Landkreise und Kommunen bestehen außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den unter den in den Fragen 3a bis 3f gefragten Sachverhalten vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6044 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage 1 Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN) in Mecklenburg- Vorpommern im Bereich Tourismus2) Bereich 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt GW 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546 IN 38.442.971 15.302.572 10.546.333 17.271.805 3.400.306 10.191.958 95.155.945 gesamt 41.737.860 39.209.874 14.662.015 17.721.805 3.838.920 10.354.017 127.524.491 Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Abgrenzung Tourismus a. Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008 WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie b. Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5 Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026) Anlage 2 Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen und Betriebsstättengrößen im Bereich Tourismus2) Betriebsstätten3) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt LK Rostock 756.681 2.151.196 770.611 88.633 3.767.121 KU 261.681 1.742.136 435.931 88.633 2.528.381 MU 495.000 409.060 334.680 1.238.740 Ludwigslust- Parchim 1.197.736 12.809 1.210.545 KU 1.160.112 12.809 1.172.921 MU 37.624 37.624 Mecklenburgische Seenplatte 1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367 KU 1.897.916 3.851.278 494.798 6.243.992 MU 78.375 1.200.000 1.278.375 Nordwestmecklenburg 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853 KU 870.160 399.993 15.801 1.285.954 MU 303.040 31.859 334.899 Rostock 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233 KU 1.028.066 1.028.066 MU 183.243 68.303 86.621 338.167 Anlage 2 GU 400.000 400.000 Schwerin 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398 KU 90.225 248.161 338.386 MU 1.059.012 1.059.012 Vorpommern- Greifswald 396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848 KU 396.200 2.739.165 172.500 334.180 75.438 3.717.483 MU 2.024.500 758.440 450.000 3.232.940 GU 819.425 819.425 Vorpommern-Rügen 75.492 6.891.332 347.357 7.314.181 KU 5.138.949 204.403 5.343.352 MU 75.492 1.701.160 142.954 1.919.606 GU 51.223 51.223 gesamt 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546 Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Abgrenzung Tourismus Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008 WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie 3) Darstellungsformen Unternehmensgröße i.S. des Koordinierungsrahmens Anlage 2 - KU: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen - MU: Betriebsstätten von mittleren Unternehmen - GU: Betriebsstätten von großen Unternehmen Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026) Anlage 2 Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen und Branchen im Bereich Tourismus2) Branchen3) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt LK Rostock 756.681 2.151.196 770.611 88.633 3.767.121 Beherbergung 756.681 2.151.196 765.456 3.673.333 Gastronomie 5.155 88.633 93.788 Ludwigslust- Parchim 1.197.736 12.809 1.210.545 Beherbergung 1.197.736 12.809 1.210.545 Mecklenburgische Seenplatte 1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367 Beherbergung 1.976.291 5.051.278 494.798 7.522.367 Nordwestmecklenburg 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853 Beherbergung 1.173.200 431.852 15.801 1.620.853 Rostock 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233 Beherbergung 1.611.309 68.303 86.621 1.766.233 Schwerin 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398 Beherbergung 90.225 248.161 1.059.012 1.397.398 Vorpommern-Greifswald 396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848 Beherbergung 396.200 5.583.090 930.940 450.000 334.180 75.438 7.769.848 Vorpommern-Rügen 75.492 6.891.332 347.357 7.314.181 Anlage 2 Beherbergung 75.492 6.854.132 337.796 7.267.420 Gastronomie 37.200 9.561 46.761 gesamt 3.294.889 23.907.302 4.115.682 450.000 438.614 162.059 32.368.546 Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Abgrenzung Tourismus Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008 WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie 3) Branche gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008 WZ 2008: 55 – Beherbergung, 56 - Gastronomie Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026) Anlage 3 Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) an Gemeinden und Gemeindeverbände2) nach Kreisen im Bereich Tourismus3) Kreise 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt Rang LK Rostock 1.029.669 662.348 1.692.017 6 Ludwigslust- Parchim 604.642 19.627 624.269 7 Mecklenburgische Seenplatte 2.689.859 129.538 194.386 1.237.666 177.197 4.352.969 8.781.615 3 Nordwestmecklenburg 923 668.773 2.156.751 817.496 107.421 3.552.290 7.303.654 4 Rostock 604.502 604.502 8 Schwerin 11.475 3.895.695 30.000 3.937.170 5 Vorpommern-Greifswald 1.208.185 4.595.394 1.753.113 1.375.956 1.153.966 526.591 10.613.205 2 Vorpommern-Rügen 32.898.218 9.908.867 6.442.083 9.320.863 1.931.722 1.097.760 61.599.513 1 gesamt 38.442.971 15.302.572 10.546.333 17.271.805 3.400.306 10.191.958 95.155.945 - Anmerkungen 1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil 2) Träger vgl. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.1.3 Abs. (1) 3) Abgrenzung Tourismus Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5 Anlage 3 Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 08.05.2026) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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